ß. III. Abschnitt. Das Prinzip d. Verhältnismäßigkeit (Proportionalität) usw. 275
Außer den angeführten kommen noch Steuerfreiheiten vor auf
Grund staatsrechtlicher und internationaler Verhältnisse, so die
allgemeine oder teilweise Steuerfreiheit der Souveräne, der Diplo
maten usw.
III. Abschnitt.
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Proportionalität)
der Steuer.
Wenn die Allgemeinheit der Steuerpflicht das erste Postulat
des Steuerwesens ist, so ist als zweites Postulat unstreitig zu be
trachten, daß die Steuerlast in richtigem Verhältnisse unter Jene
verteilt werde, die steuerpflichtig sind. Jeder zahle Steuer, das ist
das erste Axiom; Jeder zahle in richtigem Verhältnisse, das ist das
zweite Axiom. Beide Postulate pflegt man als Postulate der Ge
rechtigkeit zusammenzufassen. Die gerechte Lastenverteilung ist
zugleich Voraussetzung dafür, daß die volkswirtschaftlichen und
finanziellen Interessen Befriedigung finden.
■ Nun entsteht aber die Frage, welche Verteilung der Lasten ist
es, die der Gerechtigkeit entspricht? Und hier tritt uns wieder
jenes Problem entgegen, das wir schon oben kennen lernten. Anders
gestaltet sich die Verteilung der Steuerlast, wenn wir unter Ge
rechtigkeit verstehen, daß Jeder im Verhältnis der ihm vom Staate
gebotenen Vorteile Steuer zahle, anders wieder, wenn wir bei der
Steuerzahlung die Leistungsfähigkeit als maßgebend betrachten.
Wir haben uns zu dem letzteren Prinzip bekannt und so kann den
Gegenstand unserer Untersuchung nur die Frage bilden, welcher
Besteuerungsmodus entspricht der Besteuerung nach der Leistungs
fähigkeit ?
. Dabei ist folgendes vor Augen zu halten. Die Leistungs
fähigkeit zeigt folgende Unterschiede. Objektiv hängt die Leistungs
fähigkeit von der Größe und der wirtschaftlichen Art der Steuer
grundlage ab. Je größer die Steuerbasis, desto größer die Leistungs
fähigkeit und zwar in proportionalem oder progressivem Maße.
Was die Art, die wirtschaftliche Natur der Steuergrundlage betrifft,
so handelt es sich hier namentlich um den Unterschied von fundiertem
und unfundiertem Einkommen. Namentlich mit Bezug auf diesen
Unterschied spricht man von objektiver Leistungsfähigkeit. — Sub
jektiv hängt die Leistungsfähigkeit von den speziellen Verhältnissen
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