Full text: Finanzwissenschaft

ß. III. Abschnitt. Das Prinzip d. Verhältnismäßigkeit (Proportionalität) usw. 275 
Außer den angeführten kommen noch Steuerfreiheiten vor auf 
Grund staatsrechtlicher und internationaler Verhältnisse, so die 
allgemeine oder teilweise Steuerfreiheit der Souveräne, der Diplo 
maten usw. 
III. Abschnitt. 
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Proportionalität) 
der Steuer. 
Wenn die Allgemeinheit der Steuerpflicht das erste Postulat 
des Steuerwesens ist, so ist als zweites Postulat unstreitig zu be 
trachten, daß die Steuerlast in richtigem Verhältnisse unter Jene 
verteilt werde, die steuerpflichtig sind. Jeder zahle Steuer, das ist 
das erste Axiom; Jeder zahle in richtigem Verhältnisse, das ist das 
zweite Axiom. Beide Postulate pflegt man als Postulate der Ge 
rechtigkeit zusammenzufassen. Die gerechte Lastenverteilung ist 
zugleich Voraussetzung dafür, daß die volkswirtschaftlichen und 
finanziellen Interessen Befriedigung finden. 
■ Nun entsteht aber die Frage, welche Verteilung der Lasten ist 
es, die der Gerechtigkeit entspricht? Und hier tritt uns wieder 
jenes Problem entgegen, das wir schon oben kennen lernten. Anders 
gestaltet sich die Verteilung der Steuerlast, wenn wir unter Ge 
rechtigkeit verstehen, daß Jeder im Verhältnis der ihm vom Staate 
gebotenen Vorteile Steuer zahle, anders wieder, wenn wir bei der 
Steuerzahlung die Leistungsfähigkeit als maßgebend betrachten. 
Wir haben uns zu dem letzteren Prinzip bekannt und so kann den 
Gegenstand unserer Untersuchung nur die Frage bilden, welcher 
Besteuerungsmodus entspricht der Besteuerung nach der Leistungs 
fähigkeit ? 
. Dabei ist folgendes vor Augen zu halten. Die Leistungs 
fähigkeit zeigt folgende Unterschiede. Objektiv hängt die Leistungs 
fähigkeit von der Größe und der wirtschaftlichen Art der Steuer 
grundlage ab. Je größer die Steuerbasis, desto größer die Leistungs 
fähigkeit und zwar in proportionalem oder progressivem Maße. 
Was die Art, die wirtschaftliche Natur der Steuergrundlage betrifft, 
so handelt es sich hier namentlich um den Unterschied von fundiertem 
und unfundiertem Einkommen. Namentlich mit Bezug auf diesen 
Unterschied spricht man von objektiver Leistungsfähigkeit. — Sub 
jektiv hängt die Leistungsfähigkeit von den speziellen Verhältnissen 
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