ß. III. Abschnitt. Das Prinzip d. Verhältnismäßigkeit (Proportionalität) usw. 275
Außer den angeführten kommen noch Steuerfreiheiten vor auf
Grund staatsrechtlicher und internationaler Verhältnisse, so die
allgemeine oder teilweise Steuerfreiheit der Souveräne, der Diplomaten
usw.
III. Abschnitt.
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Proportionalität)
der Steuer.
Wenn die Allgemeinheit der Steuerpflicht das erste Postulat
des Steuerwesens ist, so ist als zweites Postulat unstreitig zu betrachten,
daß die Steuerlast in richtigem Verhältnisse unter Jene
verteilt werde, die steuerpflichtig sind. Jeder zahle Steuer, das ist
das erste Axiom; Jeder zahle in richtigem Verhältnisse, das ist das
zweite Axiom. Beide Postulate pflegt man als Postulate der Gerechtigkeit
zusammenzufassen. Die gerechte Lastenverteilung ist
zugleich Voraussetzung dafür, daß die volkswirtschaftlichen und
finanziellen Interessen Befriedigung finden.
■ Nun entsteht aber die Frage, welche Verteilung der Lasten ist
es, die der Gerechtigkeit entspricht? Und hier tritt uns wieder
jenes Problem entgegen, das wir schon oben kennen lernten. Anders
gestaltet sich die Verteilung der Steuerlast, wenn wir unter Gerechtigkeit
verstehen, daß Jeder im Verhältnis der ihm vom Staate
gebotenen Vorteile Steuer zahle, anders wieder, wenn wir bei der
Steuerzahlung die Leistungsfähigkeit als maßgebend betrachten.
Wir haben uns zu dem letzteren Prinzip bekannt und so kann den
Gegenstand unserer Untersuchung nur die Frage bilden, welcher
Besteuerungsmodus entspricht der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
?
. Dabei ist folgendes vor Augen zu halten. Die Leistungsfähigkeit
zeigt folgende Unterschiede. Objektiv hängt die Leistungsfähigkeit
von der Größe und der wirtschaftlichen Art der Steuergrundlage
ab. Je größer die Steuerbasis, desto größer die Leistungsfähigkeit
und zwar in proportionalem oder progressivem Maße.
Was die Art, die wirtschaftliche Natur der Steuergrundlage betrifft,
so handelt es sich hier namentlich um den Unterschied von fundiertem
und unfundiertem Einkommen. Namentlich mit Bezug auf diesen
Unterschied spricht man von objektiver Leistungsfähigkeit. — Subjektiv
hängt die Leistungsfähigkeit von den speziellen Verhältnissen
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