Full text: Finanzwissenschaft

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1. Buch. Einleitende Lehren. 
daß der Staat in der Lage ist, die Taschen der Staatsbürger in 
Anspruch zu nehmen, während das Individuum nur aus seinen 
eigenen Einnahmen seine Bedürfnisse zu befriedigen vermag. Der 
Staat kann also seinen Bedarf derart aufstellen, daß er die Staats 
bürger verpflichtet, für dessen Deckung zu sorgen, was natürlich 
das Individuum nicht tun kann. Aber auch hier muß vor Augen 
gehalten werden, daß auch die Mittel der Staatsbürger begrenzte 
sind und darum ist kein Staat in der Lage, seinen Bedarf ganz 
willkürlich festzustellen, da ja die Deckung besorgt werden muß. 
Darum muß dieser bis zur Trivialität wiederholte Unterschied 
zwischen staatlichem und privatem Haushalt fallen gelassen werden 1 ). 
Dagegen bestehen Unterschiede zwischen dem staatlichen und pri 
vaten Haushalt darin, daß der staatliche Haushalt hauptsächlich 
auf abgeleitetem Einkommen, der private auf originärem Einkommen 
beruht; daß der private Haushalt nach Überschüssen und Ver 
mögensansammlung trachten muß, während dies im staatlichen Haus 
halt nicht nötig, ja oft nicht erlaubt ist; die Aufgabe des privaten 
Haushaltes ist die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse, die des 
staatlichen Haushaltes die Befriedigung der staatlichen und kollek 
tiven Bedürfnisse. Der Staatshaushalt unterscheidet sich von dem 
privaten durch seine unbeschränkte Dauer, in der Hegel auch durch 
seine Größe, die auch die Größe des ausgedehntesten privaten 
Haushaltes übertrifft. 
Man muß den Umfang und die Verzweigtheit des staatlichen 
Haushaltes vor Augen halten, wenn man sich eine Vorstellung von 
der finanziellen Tätigkeit des Staates machen will. In der staat 
lichen Wirtschaft nimmt die Erwerbstätigkeit stetig ab; trotzdem 
läßt es sich nicht behaupten, daß diese Tätigkeit heute eine ge 
ringere ist, nur ihr Terrain hat sich verändert. Auch heute ent 
wickelt der Staat eine bedeutende Tätigkeit auf dem Gebiete der 
Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Montanwirtschaft. Auch auf 
dem Gebiete der industriellen Tätigkeit begegnen wir dem Staate, wenn 
*) Beachtenswert sind folgende Bemerkungen Sidgwicks (Principles of poli 
tical economy, London 1883, 8. 543): Wir können die Staatsausgaben nicht als 
solche betrachten, die festgesetzt sind, ehe noch die Methoden der Deckung und 
deren Wirkung in Betracht gezogen sind. Zweifellos stellt sich praktisch das 
finanzielle Problem dem Staatsmanne in dieser Weise dar; theoretisch aber 
müssen wir sowohl Ausgabe als Einnahme so auffassen, daß dieselben zum min 
desten eine Grenze haben, innerhalb welcher die Einschränkung oder Ausdehnung 
der einen zum Teil abhängt von der Wirkung der korrespondierenden Einschrän 
kung oder Ausdehnung der anderen; innerhalb dieser Grenze muß also der mit 
einer additioneilen Steigerung der Ausgabe für das Publikum sich ergebende 
Gewinn genau abgewogen werden gegenüber den Opfern, die unvermeidlich mit 
der Beschaffung des additioneilen Zuwachses der Einnahmen verbunden sind.
	        
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