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1. Buch. Einleitende Lehren.
daß der Staat in der Lage ist, die Taschen der Staatsbürger in
Anspruch zu nehmen, während das Individuum nur aus seinen
eigenen Einnahmen seine Bedürfnisse zu befriedigen vermag. Der
Staat kann also seinen Bedarf derart aufstellen, daß er die Staats
bürger verpflichtet, für dessen Deckung zu sorgen, was natürlich
das Individuum nicht tun kann. Aber auch hier muß vor Augen
gehalten werden, daß auch die Mittel der Staatsbürger begrenzte
sind und darum ist kein Staat in der Lage, seinen Bedarf ganz
willkürlich festzustellen, da ja die Deckung besorgt werden muß.
Darum muß dieser bis zur Trivialität wiederholte Unterschied
zwischen staatlichem und privatem Haushalt fallen gelassen werden 1 ).
Dagegen bestehen Unterschiede zwischen dem staatlichen und pri
vaten Haushalt darin, daß der staatliche Haushalt hauptsächlich
auf abgeleitetem Einkommen, der private auf originärem Einkommen
beruht; daß der private Haushalt nach Überschüssen und Ver
mögensansammlung trachten muß, während dies im staatlichen Haus
halt nicht nötig, ja oft nicht erlaubt ist; die Aufgabe des privaten
Haushaltes ist die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse, die des
staatlichen Haushaltes die Befriedigung der staatlichen und kollek
tiven Bedürfnisse. Der Staatshaushalt unterscheidet sich von dem
privaten durch seine unbeschränkte Dauer, in der Hegel auch durch
seine Größe, die auch die Größe des ausgedehntesten privaten
Haushaltes übertrifft.
Man muß den Umfang und die Verzweigtheit des staatlichen
Haushaltes vor Augen halten, wenn man sich eine Vorstellung von
der finanziellen Tätigkeit des Staates machen will. In der staat
lichen Wirtschaft nimmt die Erwerbstätigkeit stetig ab; trotzdem
läßt es sich nicht behaupten, daß diese Tätigkeit heute eine ge
ringere ist, nur ihr Terrain hat sich verändert. Auch heute ent
wickelt der Staat eine bedeutende Tätigkeit auf dem Gebiete der
Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Montanwirtschaft. Auch auf
dem Gebiete der industriellen Tätigkeit begegnen wir dem Staate, wenn
*) Beachtenswert sind folgende Bemerkungen Sidgwicks (Principles of poli
tical economy, London 1883, 8. 543): Wir können die Staatsausgaben nicht als
solche betrachten, die festgesetzt sind, ehe noch die Methoden der Deckung und
deren Wirkung in Betracht gezogen sind. Zweifellos stellt sich praktisch das
finanzielle Problem dem Staatsmanne in dieser Weise dar; theoretisch aber
müssen wir sowohl Ausgabe als Einnahme so auffassen, daß dieselben zum min
desten eine Grenze haben, innerhalb welcher die Einschränkung oder Ausdehnung
der einen zum Teil abhängt von der Wirkung der korrespondierenden Einschrän
kung oder Ausdehnung der anderen; innerhalb dieser Grenze muß also der mit
einer additioneilen Steigerung der Ausgabe für das Publikum sich ergebende
Gewinn genau abgewogen werden gegenüber den Opfern, die unvermeidlich mit
der Beschaffung des additioneilen Zuwachses der Einnahmen verbunden sind.