Full text : Finanzwissenschaft

Földes,  Finanzwissenschaft.

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ß.  IV.  Abschnitt.  Das  Prinzip  der  Steuerprogression.

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der  Steuerfuß  regressiv  sein  müßte,  ja  die  Steuersumme  sogar  unveränderlich ­
  bleiben  müßte.
Übrigens  muß  auch  die  strenge  mathematische  Durchführung
der  Progression  nicht  unbedingt  bis  hundert  Prozent  führen  und
das  ganze  Einkommen  verschlingen,  wenn  nämlich  das  System  des
Staffeltarifes  Anwendung  findet,  wobei  jede  höhere  Steuerstufe
nur  die  auf  dieser  Stufe  stehenden  Einkommen  ergreift.  Auch  insofern ­
  hat  die  Progression  eine  Grenze,  als  es  nicht  tunlich  ist,
solche  Steuergruppen  zu  bilden,  in  welche  nur  wenige  Personen
gehören,  da  dies  sonst  den  Charakter  individueller  Verfolgung  besitzen ­
  würde.  Man  würde  leicht  die  Dahingehörigen  mit  Namen
bezeichnen  können.  Auch  deshalb  wird  die  Progression  nicht  zu
scharf  sein  dürfen,  weil  dies  jedenfalls  die  Gefahr  der  Steuerentziehung ­
  erhöhen  würde.
Tatsächlich  waren  die  höchsten  Steuerfüße  der  Einkommensteuer ­
  (vor  dem  Weltkriege):
in  Sachsen  3  Prozent
„  Preußen  4  „
„  Österreich  und  Ungarn  5  „
Auch  in  dem  Umstande  liegt  noch  eine  besondere  Mäßigung
des  Steuerfußes,  daß  in  den  einzelnen  Steuergruppen,  sofern  der
Steuerfuß  nicht  in  Prozenten,  sondern  in  Sätzen  ausgedrückt  ist,
der  Steuerfuß  degressiv  wirkt;  wenn  z.  B.  der  Steuersatz  der  gleiche
ist  für  Einkommen  von  400000—500000  Mark,  so  ist  natürlich
innerhalb  der  Grenzen  der  Steuerfuß  kein  progressiver,  sondern
ein  proportionaler.
Unzweifelhaft  muß  die  Progression  bei  einem  gewissen  Punkte
Halt  machen.  Doch  ist  auch  dies  nicht  willkürlich  und  mit  folgendem ­
  zu  erklären.  Vor  allem  mit  dem  von  Neumann  auf  gestellten
Prinzip,  der  dem  Satze  von  der  „Gleichheit  der  Opfer“  den  Satz
von  der  gerechten  „Verteidigung  des  Erwerbes“  gegenüberstellt,
wonach  unter  normalen  Verhältnissen  der  Staat  nur  einen  rationell
bestimmten  Teil  des  Einkommens  für  seine  Zwecke  in  Anspruch
nehmen  darf.  Eine  andere  Argumentation  läßt  sich  aus  der  Grenznutzentheorie ­
  schöpfen.  Nachdem  mit  zunehmender  Menge  der
Güter  der  Wert  der  Einheit  abnimmt,  so  bedeutet  die  Vermehrung
des  Einkommens  über  eine  gewisse  Grenze  hinaus  keine  größere
Kraft,  wenigstens  keine  meßbare  Kraft,  da  auch  die  Bedürfnisse
eine  gewisse  Grenze  setzen.  Auch  bei  größeren  Einkommen  läßt
sich  die  Bedürfnisbefriedigung  nicht  weiter  verbessern.  Über  diese
Grenze  hinaus  sind  die  Einkommen  noch  quantitativ  verschieden,
            
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