B. IV. Abschnitt. Das Prinzip der Steuerprogression. 291
Struktur besitzenden Vermögensgegenständen. Wo der Haß gegen
die großen Einkommen und Vermögen Wurzel gefaßt hat, wer ist
des naiven Glaubens, daß derselbe nur dort zum Ausdruck kommt,
wo die progressive Besteuerung besteht? Wir betrachten diese
Auffassung als derart naiv, daß wir nur darüber staunen können,
daß diese Argumentation einen so breiten Raum in, den Untersuchungen
über die Wirkung des progressiven Steuerfußes einnehmen.
Wenn einmal die Macht in die Hände der Hasser des
Vermögens kommen wird, dann werden über das Vermögen schwere
Tage hereinbrechen, mag der progressive Steuerfuß bereits Eingang
gefunden haben oder nicht. Ja es darf die etwas paradoxe Behauptung
gewagt werden, es wäre zu wünschen, daß einmal der
progressive Steuerfuß eine übertriebene Anwendung fände, daß man
von den verheerenden Wirkungen eines solchen Steuerfußes die
Beweise hätte, und die rationelle Progression und ihre von Leroy-Beaulieu
verspottete „sentimentale“ Rolle weiteren Angriffen nicht
ausgesetzt werde. Was Say gegen die „mäßige“ Progression, die
auch er billigt, anführt, daß es auch unmäßige Regierungen gibt,
das könnte bei jeder staatlichen Einrichtung angeführt werden;
gegen die Mißbräuche einer nicht mäßigen Regierung ist sehr
schwer Remedur zu finden.
Daß von mancher Seite die Bedeutung des progressiven Steuerfußes
übertrieben wird, beweist auch die Tatsache, daß mehrere
Vertreter des Sozialismus denselben geringschätzig behandeln: „Une
fraise jetee dans la gueule du loup“ (Proudhon).
15. Ein Einwand, der gegen den progressiven Steuerfuß erhoben
wird, besteht darin, daß hierbei die Steuerverbindlichkeit und
das Einkommen des Staates ganz von der Einkommensverteilung
abhängt. Wenn z. B. die Bewohner einer Gemeinde 100000 Mark
Einkommen besitzen, so wird beim proportionalen Steuerfuß das
Einkommen des Staates stets dasselbe sein, mag sich die Einkommensverteilung
wie immer gestalten. Ganz anders beim progressiven
Steuerfuß. Wenn das Einkommen so verteilt ist, daß das
Einkommen aller unter dem Existenzminimum bleibt und dieses
steuerfrei ist, so wird das Einkommen des Staates gleich Null sein.
Ebenfalls gering ist es, wenn es wohl das Existenzminimum übersteigt,
aber nur um ein Geringes. Zwei Gemeinden würden bei
demselben Gesamteinkommen verschiedene Steuereingänge aufweisen,
je nachdem sich die Einkommensverteilung gestaltet. Auch die
nach dem Weltkriege in mehreren Staaten geplante Bodenverteilung
und deren steuerliche Fragen können hier vor Augen gehalten
werden. Hiergegen ist wohl mit zu erwidern, daß der oben vor-19*