Full text: Finanzwissenschaft

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4. Bach. V. Teil. Die Steuern. 
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Tausend 10, das zweite Tausend 20, insgesamt 30 Mark bezahlen. 
Dies ist die Bedeutung des sogenannten Staffeltarifs (gestaffelter 
Tarif). Unter den Systemen des progressiven Steuerfußes finden 
wir dann jenes, welches mehr den Charakter des degressiven Steuer 
fußes trägt, wobei nämlich der normale Steuerfuß unveränderlich 
festgesetzt ist, und zwar für alle Einkommen, die volle Steuerkraft 
besitzen, während für die übrigen Einkommen der Steuerfuß de 
gressiv festgestellt ist. Endlich finden wir einen progressiven Steuer 
fuß ganz eigentümlicher Art, wobei nämlich der Steuerfuß an sich 
für alle Stufen der gleiche ist, aber das Einkommen selbst gestuft wird, 
d. h. jener Teil des Einkommens festgesetzt wird, der der Be 
steuerung unterhegt und dieser mit zunehmender Größe des Ein 
kommens wächst. Nehmen wir an, der Steuerfuß ist unveränder 
lich 3 Prozent, jedoch bei einem Einkommen von 1000 Mark wird 
kein Teil des Einkommens dem Steuerfuß unterworfen, bei einem 
Einkommen von 2000 Mark fallen 200 Mark unter den 3 prozentigen 
Steuerfuß, bei 3000 Mark schon 500, bei 5000 schon 2000 usw. 
Diese Einrichtung besitzt der Steuerfuß der Züricher Einkommen 
steuer. 
bei Einkommen von 500 Frank beträgt die Steuerbasis — Frank 
>? 
11 
600 
11 
11 
11 
11 
20 „ 
71 
1000 
11 
11 
11 
11 
100 „ 
)) 
11 
2000 
11 
11 
11 
11 
300 „ 
W 
11 
3000 
11 
11 
11 
11 
700 „ 
11 
4000 
11 
11 
11 
11 
1200 „ 
>7 
w 
11 
5000 
11 
11 
11 
11 
1800 ,. 
1? 
17 
11 
10000 
11 
11 
11 
11 
5500 „ 
usw. 
Dieses 
System hat 
Ähnlichkeit 
mit 
dem 
der italienischen 
Imposta della ricchezza 
mobile 
und 
der 
dort angewandten 
Pro- 
gression, bei welcher auch noch der Unterschied zwischen fundiertem 
und unfundiertem Einkommen Berücksichtigung findet. Bei dieser 
Steuer werden nämlich die unter Schedula A gehörigen Einkommen 
(ständige Einkommen) in ihrem ganzen Betrag in Rechnung ge 
zogen; die unter Schedula B gehörigen Einkommen (verschiedene 
veränderliche Einkommen) werden mit 8 / g des Betrages, 0 (aus 
Arbeit) mit °/ 8 , D (Gehälter) mit 4 / g in Betracht gezogen. Außer 
dem werden bei Einkommen von 400—800 Lire Abzüge gemacht. 
Dasselbe System fand auch bei der französischen Einkommen 
steuer Eingang. 
Bei der im Jahre 1893 eingeführten preußischen Einkommen 
steuer ist der normale Steuerfuß 3 Prozent; die unterste Stufe ist
	        
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