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4. Bach. V. Teil. Die Steuern.
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Tausend 10, das zweite Tausend 20, insgesamt 30 Mark bezahlen.
Dies ist die Bedeutung des sogenannten Staffeltarifs (gestaffelter
Tarif). Unter den Systemen des progressiven Steuerfußes finden
wir dann jenes, welches mehr den Charakter des degressiven Steuer
fußes trägt, wobei nämlich der normale Steuerfuß unveränderlich
festgesetzt ist, und zwar für alle Einkommen, die volle Steuerkraft
besitzen, während für die übrigen Einkommen der Steuerfuß de
gressiv festgestellt ist. Endlich finden wir einen progressiven Steuer
fuß ganz eigentümlicher Art, wobei nämlich der Steuerfuß an sich
für alle Stufen der gleiche ist, aber das Einkommen selbst gestuft wird,
d. h. jener Teil des Einkommens festgesetzt wird, der der Be
steuerung unterhegt und dieser mit zunehmender Größe des Ein
kommens wächst. Nehmen wir an, der Steuerfuß ist unveränder
lich 3 Prozent, jedoch bei einem Einkommen von 1000 Mark wird
kein Teil des Einkommens dem Steuerfuß unterworfen, bei einem
Einkommen von 2000 Mark fallen 200 Mark unter den 3 prozentigen
Steuerfuß, bei 3000 Mark schon 500, bei 5000 schon 2000 usw.
Diese Einrichtung besitzt der Steuerfuß der Züricher Einkommen
steuer.
bei Einkommen von 500 Frank beträgt die Steuerbasis — Frank
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11
600
11
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20 „
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1000
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2000
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3000
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4000
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1200 „
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5000
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1800 ,.
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17
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10000
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11
5500 „
usw.
Dieses
System hat
Ähnlichkeit
mit
dem
der italienischen
Imposta della ricchezza
mobile
und
der
dort angewandten
Pro-
gression, bei welcher auch noch der Unterschied zwischen fundiertem
und unfundiertem Einkommen Berücksichtigung findet. Bei dieser
Steuer werden nämlich die unter Schedula A gehörigen Einkommen
(ständige Einkommen) in ihrem ganzen Betrag in Rechnung ge
zogen; die unter Schedula B gehörigen Einkommen (verschiedene
veränderliche Einkommen) werden mit 8 / g des Betrages, 0 (aus
Arbeit) mit °/ 8 , D (Gehälter) mit 4 / g in Betracht gezogen. Außer
dem werden bei Einkommen von 400—800 Lire Abzüge gemacht.
Dasselbe System fand auch bei der französischen Einkommen
steuer Eingang.
Bei der im Jahre 1893 eingeführten preußischen Einkommen
steuer ist der normale Steuerfuß 3 Prozent; die unterste Stufe ist