Full text : Finanzwissenschaft

B.  IV.  Abschnitt.  Das  Prinzip  der  Steuerprogression.

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17.  Untersuchen  wir  das  historische  Auftreten  der  progressiven
Besteuerung,  so  beobachten  wir,  daß  wir  derselben  schon  in  frühen
Perioden  der  Geschichte  begegnen.  Nach  der  Steuergesetzgebung
Solons  wurde  in  der  ersten  Klasse  das  ganze  Vermögen  besteuert,
in  der  zweiten  B / 6 ,  in  der  dritten  6 / g ,  die  vierte  war  steuerfrei.  In
Florenz  wurden  bei  der  decima  scalata  14  Stufen  unterschieden.
Im  Jahre  1446  betrug  der  niedrigste  Steuerfuß  8  Prozent,  der
höchste  50  Prozent.  Guicciardinis  Angabe  gemäß  benutzten  die
Medicäer  diesen  hohen  Steuerfuß,  um  ihre  Feinde  zugrunde  zu  richten.
In  England  wurde  in  den  Jahren  1435  und  1450  eine  Einkommensteuer ­
  ausgeworfen,  welche  bei  den  kleineren  Einkommen  2 1 / 2 ,  bei
den  großen  10  Prozent  betrug.  In  Genf  wurde  im  Jahre  1690
ein  progressiver  Steuerfuß  eingeführt.  Eine  sächsische  Einkommensteuer ­
  vom  Jahre  1742  hob  von  den  kleinsten  Einkommen  1  Prozent
ein,  von  den  größten  8  Prozent.  In  Österreich  wurde  im  Jahre
I  1799  eine  Einkommensteuer  mit  23  Stufen  ausgeworfen,  welche  von
2 1 l 2 —20  Prozent  stiegen.  Die  zweite  Klasse  der  in  Österreich  im
Jahre  1850  eingeführten  Einkommensteuer  hatte  eine  Progression
von  1—10  Prozent.  In  England  wurde  die  Progression  durch  die
Customs  and  Inland  Revenue  Act  1890,  53  Vict.  et.  8  auch  auf
die  Haussteuer  angewandt;  jene  Häuser,  deren  jährlicher  voller
Nutzwert  weniger  als  20  Pfund  beträgt,  sind  steuerfrei,  jene  deren
Ertrag  20—40  Pfund  beträgt,  zahlen  eine  Steuer  von  2  d,  bei  Geschäftslokalitäten ­
  3  d,  Privathäuser  von  40—60  Pfund  Ertrag  zahlen
4  resp.  6,  bei  einem  Ertrag  von  über  60  Pfund  6  resp.  9  d.  Auch
die  in  Preußen  im  Jahre  1812  eingeführte  Einkommensteuer  besaß
mehrere  Stufen,  ebenso  die  später  eingeführte  klassifizierte  Einkommensteuer. ­

18.  Die  Einrichtung  des  progressiven  Steuerfußes  weist  verschiedene ­
  Formen  auf.  Die  einfachste  Form  besteht  darin,  daß
mehrere  Einkommensklassen  aufgestellt  werden,  deren  Höhe  gemäß
der  Steuerfuß  systematisch  erhöht  wird.  Bei  diesem  System  ist  ein
zweifaches  Vorgehen  möglich.  Nach  dem  einen  Vorgehen  wird  der
höhere  Steuerfuß  immer  auf  das  ganze  Einkommen  angewandt.
Heißt  es  z.  B.,  der  Steuerfuß  beträgt  bis  1000  Mark  1  Prozent,
von  1000—2000  Mark  2  Prozent,  so  wird  bei  Einkommen  von  über
2000  Mark  das  ganze  Einkommen  mit  2  Prozent  besteuert,  die
Steuer  beträgt  also  bis  2000  Mark  40  Mark.  Es  ist  aber  auch  ein
anderes  Vorgehen  in  Anwendung  gekommen,  wobei  der  höhere
Steuerschlüssel  nur  auf  jenen  Teil  des  Einkommens  angewandt  wird,
für  den  der  höhere  Steuerschlüssel  eingestellt  wird;  im  obigen  Beispiel ­
  würde  also  von  einem  Einkommen  von  2000  Mark  das  erste
            
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