Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Einkommen, auch hier ist die Kapitalbildung überflüssig. Das un 
fundierte Einkommen kann also nur dort eine Sonderbehandlung 
in Anspruch nehmen, wo zur Sicherung der Zukunft ein Teil des 
Einkommens zur Kapitalbildung verwendet werden muß. Doch 
kann auch hier wieder nicht jeder beliebige Teil des ersparten Ein 
kommens die Begünstigung in Anspruch nehmen, denn dann könnten 
gerade die geeignetsten Steuerquellen der Besteuerung entgehen, 
sondern nur jener Betrag, welcher nötig ist, daß das Steuersubjekt 
sich für Krankheitsfall und für das Alter ein seinem beruflichen 
Einkommen gleiches Einkommen sichere, ebenso für den Todesfall 
seine Familie vor Armut bewahre und die Erziehungskosten der Kinder 
bis zu ihrem Heranwachsen gedeckt seien. Da also die Fälle sehr 
verschieden sich gestalten, da in vielen Fällen fundiertes und un 
fundiertes Einkommen nicht getrennt werden können (Landwirtschaft, 
G-ewerbe, Handel) verwirft Yocke die Unterscheidung auf Grund 
der Qualität der Steuerquellen, sondern tritt dafür ein, daß die die 
Steuer kraft mindernden Umstände, dort wo dies gerechtfertigt ist, in 
Rücksicht gezogen werden. Für diese Auffassung kann noch das 
Argument angeführt werden, daß die stärkere Besteuerung des 
fundierten Einkommens das Streben nach Kapitalsbildung schwächen 
könnte. Nun hat aber das aus Vermögen stammende Einkommen 
vom Standpunkte der Besteuerung den großen Vorteil, daß der 
jenige, der Vermögen ansammelt, dem Staate dauernde Steuer 
quellen schafft. Freilich sollen deshalb die Vorzüge des fundierten 
Einkommens nicht geleugnet werden, selbst den großen, aber un 
fundierten Einkommen gegenüber, und eine gewisse Verschärfung 
des Steuerfußes rechtfertigt nicht nur das „noblesse oblige“, wonach 
das Vermögen größere Pflichten übernehmen soll, sondern auch der 
Umstand, daß nach unten die sukzessive Wirkung nicht ausbleibt, 
wenn die gerechte Berücksichtigung der Vermögensunterschiede 
zum Ausdruck kommt. 
21. Auch die aus Arbeit, wirtschaftlicher Tätigkeit stammenden 
Einkommen sind ihrer Leistungsfähigkeit nach nicht vollkommen 
gleich. Es gibt persönliche Einkommen, die vollständig gesichert 
sind und solche die unsicher, unbeständig, wechselnd sind. Es gibt 
persönliche Einkommen, die auch für die Zeit der Arbeitsunfähig 
keit infolge von Krankheit, Invalidität, Alter gesichert sind, und 
solche, die nur für die Zeit der Ausübung des Berufes zur Ver 
fügung stehen. Auch weitere Unterschiede ergeben sich bei näherer 
Untersuchung der Verhältnisse, das hängt eben mit dem Reichtum 
des Lebens zusammen. Diese Unterschiede können gewisse Be 
rücksichtigung bei dem Messen der subjektiven Leistungsfähigkeit
	        
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