298
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Einkommen, auch hier ist die Kapitalbildung überflüssig. Das un
fundierte Einkommen kann also nur dort eine Sonderbehandlung
in Anspruch nehmen, wo zur Sicherung der Zukunft ein Teil des
Einkommens zur Kapitalbildung verwendet werden muß. Doch
kann auch hier wieder nicht jeder beliebige Teil des ersparten Ein
kommens die Begünstigung in Anspruch nehmen, denn dann könnten
gerade die geeignetsten Steuerquellen der Besteuerung entgehen,
sondern nur jener Betrag, welcher nötig ist, daß das Steuersubjekt
sich für Krankheitsfall und für das Alter ein seinem beruflichen
Einkommen gleiches Einkommen sichere, ebenso für den Todesfall
seine Familie vor Armut bewahre und die Erziehungskosten der Kinder
bis zu ihrem Heranwachsen gedeckt seien. Da also die Fälle sehr
verschieden sich gestalten, da in vielen Fällen fundiertes und un
fundiertes Einkommen nicht getrennt werden können (Landwirtschaft,
G-ewerbe, Handel) verwirft Yocke die Unterscheidung auf Grund
der Qualität der Steuerquellen, sondern tritt dafür ein, daß die die
Steuer kraft mindernden Umstände, dort wo dies gerechtfertigt ist, in
Rücksicht gezogen werden. Für diese Auffassung kann noch das
Argument angeführt werden, daß die stärkere Besteuerung des
fundierten Einkommens das Streben nach Kapitalsbildung schwächen
könnte. Nun hat aber das aus Vermögen stammende Einkommen
vom Standpunkte der Besteuerung den großen Vorteil, daß der
jenige, der Vermögen ansammelt, dem Staate dauernde Steuer
quellen schafft. Freilich sollen deshalb die Vorzüge des fundierten
Einkommens nicht geleugnet werden, selbst den großen, aber un
fundierten Einkommen gegenüber, und eine gewisse Verschärfung
des Steuerfußes rechtfertigt nicht nur das „noblesse oblige“, wonach
das Vermögen größere Pflichten übernehmen soll, sondern auch der
Umstand, daß nach unten die sukzessive Wirkung nicht ausbleibt,
wenn die gerechte Berücksichtigung der Vermögensunterschiede
zum Ausdruck kommt.
21. Auch die aus Arbeit, wirtschaftlicher Tätigkeit stammenden
Einkommen sind ihrer Leistungsfähigkeit nach nicht vollkommen
gleich. Es gibt persönliche Einkommen, die vollständig gesichert
sind und solche die unsicher, unbeständig, wechselnd sind. Es gibt
persönliche Einkommen, die auch für die Zeit der Arbeitsunfähig
keit infolge von Krankheit, Invalidität, Alter gesichert sind, und
solche, die nur für die Zeit der Ausübung des Berufes zur Ver
fügung stehen. Auch weitere Unterschiede ergeben sich bei näherer
Untersuchung der Verhältnisse, das hängt eben mit dem Reichtum
des Lebens zusammen. Diese Unterschiede können gewisse Be
rücksichtigung bei dem Messen der subjektiven Leistungsfähigkeit