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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
die Frage dort, wo das Einkommen zur Befriedigung der dringendsten
Lebensbedürfnisse ausreicht, aber nach stattgehabter Bedürfnis
befriedigung kein Giütervorrat mehr vorhanden ist. In diesem Falle
könnte einfach behauptet werden, daß der Staat kein Recht auf
Steuer hat einer Person gegenüber, deren Einkommen eben nur
die Befriedigung der dringendsten Lebensbedürfnisse gestattet, die
also über sogenanntes freies Einkommen nicht verfügt. Durch die
Besteuerung solcher Einkommen würde der Staat der betreffenden
Person die Befriedigung der Lebensbedürfnisse unmöglich machen,
wodurch er seine eigenen höchsten Interessen und Ziele gefährden
würde. Dieser Argumentation gegenüber kann wieder von gegen
teiliger Seite eingewendet werden, daß der Staat selbst zu den
dringendsten menschlichen Bedürfnissen gehört, da der Kulturmensch
außerhalb des Staates nicht zu existieren vermag, zur Deckung der
Staatsbedürfnisse müssen also auch diejenigen Einkommen beitragen,
die nur die ersten Lebensbedürfnisse zu decken vermögen. Es
stehen hier zwei unversöhnlich scheinende Gegensätze einander gegen
über. Doch muß gesagt werden, daß die Verletzung der letzt
angeführten Auffassung weniger gefährlich ist. Es muß gewünscht
werden, daß das allgemeine Wohlbefinden auf solche Stufe steige,'
daß Jedermann zur Erhaltung des Staates sein Scherflein beitragen
könne. Wo dieser Zustand nicht erreicht ist, dort sollen die
kleinsten Einkommen, die nur zur notdürftigen Befriedigung der
Lebensbedürfnisse genügen, von der Steuer befreit sein, von welchem
Prinzip nur dann Abstand genommen werden könnte, wenn sonst
die Deckung der Staatsbedürfnisse unmöglich wäre.
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums stützt sich außer den
angeführten Argumenten noch auf zwei Voraussetzungen. Erstens,
daß es sich hier nur um die Einkommensteuer handelt, da bei
Realsteuern die Steuerfreiheit des Existenzminimums rationell nicht
durchzuführen ist. Es handelt sich also hier um die Steuerfreiheit
bei den Personalsteuern als direkten Steuern, also natürlich nicht
um Steuerfreiheit bei den indirekten Steuern, den Verzehrungs
steuern. Dann ist die Steuerfreiheit des Existenzminimums bei den
Personalsteuem noch damit begründet, daß die kleinen Steuerkräfte
bei den Verzehrungssteuern in höherem Maße, ja oft progressiv in
Anspruch genommen werden, da die Verzehrungssteuern zum Teile
solche Gegenstände erfassen, die namentlich in der Konsumtion der
unteren Klassen eine große Rolle spielen und hier auch bei der
größeren Prolifikation die Zahl der Familienglieder durchschnittlich
größer ist als bei den wohlhabenderen Klassen. Jenes von Held
angeführte Gegenargument, daß die Besteuerung schon deshalb