Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
die Frage dort, wo das Einkommen zur Befriedigung der dringendsten 
Lebensbedürfnisse ausreicht, aber nach stattgehabter Bedürfnis 
befriedigung kein Giütervorrat mehr vorhanden ist. In diesem Falle 
könnte einfach behauptet werden, daß der Staat kein Recht auf 
Steuer hat einer Person gegenüber, deren Einkommen eben nur 
die Befriedigung der dringendsten Lebensbedürfnisse gestattet, die 
also über sogenanntes freies Einkommen nicht verfügt. Durch die 
Besteuerung solcher Einkommen würde der Staat der betreffenden 
Person die Befriedigung der Lebensbedürfnisse unmöglich machen, 
wodurch er seine eigenen höchsten Interessen und Ziele gefährden 
würde. Dieser Argumentation gegenüber kann wieder von gegen 
teiliger Seite eingewendet werden, daß der Staat selbst zu den 
dringendsten menschlichen Bedürfnissen gehört, da der Kulturmensch 
außerhalb des Staates nicht zu existieren vermag, zur Deckung der 
Staatsbedürfnisse müssen also auch diejenigen Einkommen beitragen, 
die nur die ersten Lebensbedürfnisse zu decken vermögen. Es 
stehen hier zwei unversöhnlich scheinende Gegensätze einander gegen 
über. Doch muß gesagt werden, daß die Verletzung der letzt 
angeführten Auffassung weniger gefährlich ist. Es muß gewünscht 
werden, daß das allgemeine Wohlbefinden auf solche Stufe steige,' 
daß Jedermann zur Erhaltung des Staates sein Scherflein beitragen 
könne. Wo dieser Zustand nicht erreicht ist, dort sollen die 
kleinsten Einkommen, die nur zur notdürftigen Befriedigung der 
Lebensbedürfnisse genügen, von der Steuer befreit sein, von welchem 
Prinzip nur dann Abstand genommen werden könnte, wenn sonst 
die Deckung der Staatsbedürfnisse unmöglich wäre. 
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums stützt sich außer den 
angeführten Argumenten noch auf zwei Voraussetzungen. Erstens, 
daß es sich hier nur um die Einkommensteuer handelt, da bei 
Realsteuern die Steuerfreiheit des Existenzminimums rationell nicht 
durchzuführen ist. Es handelt sich also hier um die Steuerfreiheit 
bei den Personalsteuern als direkten Steuern, also natürlich nicht 
um Steuerfreiheit bei den indirekten Steuern, den Verzehrungs 
steuern. Dann ist die Steuerfreiheit des Existenzminimums bei den 
Personalsteuem noch damit begründet, daß die kleinen Steuerkräfte 
bei den Verzehrungssteuern in höherem Maße, ja oft progressiv in 
Anspruch genommen werden, da die Verzehrungssteuern zum Teile 
solche Gegenstände erfassen, die namentlich in der Konsumtion der 
unteren Klassen eine große Rolle spielen und hier auch bei der 
größeren Prolifikation die Zahl der Familienglieder durchschnittlich 
größer ist als bei den wohlhabenderen Klassen. Jenes von Held 
angeführte Gegenargument, daß die Besteuerung schon deshalb
	        
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