Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Einkommen bei den direkten Steuern Steuerfreiheit genießen sollen. 
Nur das freie Einkommen, d. h. jenes Einkommen, welches nach 
Befriedigung der ersten Lebensbedürfnisse übrig bleibt, soll vom 
Staate mittels direkter Steuern in Anspruch genommen werden, 
während die indirekte Steuer vermöge verschiedener Eigenschaften 
sich besonders zur Steuer des kleinen Mannes eignet. Natürlich 
kann unter Existenzminimum nur das physische verstanden werden, 
während das soziale und kulturelle Existenzminimum dieses Privile 
gium nicht beanspruchen kann. Man hat wohl, wie wir sehen, gegen 
die Steuerfreiheit des Existenzminimums Einwände erhoben; man 
hat gesagt, daß jede Erleichterung, die dem einen Staatsbürger ge 
boten wird, die Last der anderen erhöhe; oder, daß es mit der 
staatsbürgerlichen Würde nicht vereinbar sei, von der Steuerzahlung 
befreit zu sein, und daß es in gewissem Sinne eine capitis diminutiv 
wäre; wieder andere sehen darin eine Verletzung des Prinzipes der 
Allgemeinheit der Steuerpflicht. Manche widersetzen sich der 
Steuerfreiheit des Existenzminimums aus dem Grunde, weil sich das 
Existenzminimum schwer festsetzen läßt, zwischen den Bedürfnissen 
kein Unterschied gemacht werden kann und weil oft die Lage einer 
Person mit großem Einkommen ungünstiger sein kann, als die einer 
Person mit kleinem Einkommen. 
Das Existenzminimum und damit die Steuerfreiheit der arbeiten 
den Klasse von der direkten Besteuerung stellt sich gewissermaßen 
als Pendant der einstigen Steuerfreiheit der privilegierten Klassen 
dar und kontrastiert mit der Tatsache, daß die arbeitende Klasse 
in der alten Gesellschaft das einzige Steuersubjekt war. 
Der Steuerfreiheit des Existenzminimums begegnen wir schon 
in sehr frühen Perioden der Geschichte. In Athen waren alle jene 
von der eiacpoga befreit, die nach der Steuerveranlagung Solon’s in 
die vierte Klasse gehörten. Der Koran hat einen eigenen Ausdruck 
zur Bezeichnung des steuerfreien Existenzminimums, „Nisob“; beim 
Gelde ist z. B. das Nisob 20 Miskal, die Steuer ist nur von dem 
diese Summe übersteigenden Betrage zu entrichten. Im 16. Jahr 
hundert befürwortet das steuerfreie Existenzminimum in Verbindung 
mit einer Einkommensteuer beim Krieg von Polen, der Erzbischof 
von Posen, Laski. Im 18. Jahrhundert empfiehlt es Diderot. In 
vielen Steuerprojekten des 18. Jahrhunderts wird die Schonung des 
armen Mannes empfohlen. 
Eine entsprechende Durchführung der Idee des steuerfreien 
Existenzminimums würde es fordern, daß dasselbe nicht einfach in 
einer Pauschalsumme festgesetzt werde, sondern daß die konkreten 
Verhältnisse nach Möglichkeit in Betracht gezogen werden. So
	        
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