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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Einkommen bei den direkten Steuern Steuerfreiheit genießen sollen.
Nur das freie Einkommen, d. h. jenes Einkommen, welches nach
Befriedigung der ersten Lebensbedürfnisse übrig bleibt, soll vom
Staate mittels direkter Steuern in Anspruch genommen werden,
während die indirekte Steuer vermöge verschiedener Eigenschaften
sich besonders zur Steuer des kleinen Mannes eignet. Natürlich
kann unter Existenzminimum nur das physische verstanden werden,
während das soziale und kulturelle Existenzminimum dieses Privile
gium nicht beanspruchen kann. Man hat wohl, wie wir sehen, gegen
die Steuerfreiheit des Existenzminimums Einwände erhoben; man
hat gesagt, daß jede Erleichterung, die dem einen Staatsbürger ge
boten wird, die Last der anderen erhöhe; oder, daß es mit der
staatsbürgerlichen Würde nicht vereinbar sei, von der Steuerzahlung
befreit zu sein, und daß es in gewissem Sinne eine capitis diminutiv
wäre; wieder andere sehen darin eine Verletzung des Prinzipes der
Allgemeinheit der Steuerpflicht. Manche widersetzen sich der
Steuerfreiheit des Existenzminimums aus dem Grunde, weil sich das
Existenzminimum schwer festsetzen läßt, zwischen den Bedürfnissen
kein Unterschied gemacht werden kann und weil oft die Lage einer
Person mit großem Einkommen ungünstiger sein kann, als die einer
Person mit kleinem Einkommen.
Das Existenzminimum und damit die Steuerfreiheit der arbeiten
den Klasse von der direkten Besteuerung stellt sich gewissermaßen
als Pendant der einstigen Steuerfreiheit der privilegierten Klassen
dar und kontrastiert mit der Tatsache, daß die arbeitende Klasse
in der alten Gesellschaft das einzige Steuersubjekt war.
Der Steuerfreiheit des Existenzminimums begegnen wir schon
in sehr frühen Perioden der Geschichte. In Athen waren alle jene
von der eiacpoga befreit, die nach der Steuerveranlagung Solon’s in
die vierte Klasse gehörten. Der Koran hat einen eigenen Ausdruck
zur Bezeichnung des steuerfreien Existenzminimums, „Nisob“; beim
Gelde ist z. B. das Nisob 20 Miskal, die Steuer ist nur von dem
diese Summe übersteigenden Betrage zu entrichten. Im 16. Jahr
hundert befürwortet das steuerfreie Existenzminimum in Verbindung
mit einer Einkommensteuer beim Krieg von Polen, der Erzbischof
von Posen, Laski. Im 18. Jahrhundert empfiehlt es Diderot. In
vielen Steuerprojekten des 18. Jahrhunderts wird die Schonung des
armen Mannes empfohlen.
Eine entsprechende Durchführung der Idee des steuerfreien
Existenzminimums würde es fordern, daß dasselbe nicht einfach in
einer Pauschalsumme festgesetzt werde, sondern daß die konkreten
Verhältnisse nach Möglichkeit in Betracht gezogen werden. So