Full text: Finanzwissenschaft

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B. VI. Abschnitt. Die volkswirtschaftlichen Postulate des Steuersystems. 307*'' 
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Von volkswirtschaftlichem Standpunkte besitzen noch ^folgen 
den Umstände Bedeutung: richtige Wahl aller wichtigen TSkßtoren 
des Steuerwesens, aller wichtigen Elemente, so der Steuersuk^W^ ^ 
der Steuer Objekte, der Steuerquellen usw. Wohin eine schlechte 
Wahl der Steuerobjekte führt, dafür gibt es viele Beispiele. Als 
Mehmed Ali die Dattelpalmen besteuerte, wurden dieselben vom 
Volke ausgerottet, während eine doppelt hohe Grundsteuer keine 
nachteiligen Wirkungen hatte. Mit Becht sagt Quesnay, nicht die 
flöhe einer Steuer ist schädlich, sondern deren erpressende Art; 
nicht jede hohe Steuer aber ist erpressend und nicht jede er 
pressende Steuer ist hoch. 1 ) In Ungarn fand nach Schwartner der 
Maisbau deshalb so ausgedehnte Anwendung, weil vom Mais kein 
Zehent zu zahlen war, da er in den alten Rezensionen nicht vorkam. 2 ) 
Wir haben nur der negativen Forderungen Erwähnung getan, 
die sich aus den volkswirtschaftlichen Interessen ergeben, sie sind, 
wie erwähnt, von überwiegender Bedeutung. Doch können auch 
positive Forderungen aufgestellt werden. Wir können es als 
wünschenswert bezeichnen, daß die Besteuerung solcher Art sei, 
daß sie die volkswirtschaftlichen Interessen nicht nur nicht schädige, 
sondern positiv befördere. Jede Steuer fordert Opfer und so wird 
die Steuer unter allen Umständen die Produktionsfähigkeit, die 
Kapitalbildungsfähigkeit oder die Konsumtionsfähigkeit beein 
trächtigen. Trotzdem zeigt die Erfahrung, daß auf wenig kultivierte, 
wirtschaftlich untätige Völker die Steuerlast aneifernd einwirkt. 
Einen großen Teil der Steuereinnahme kann der Staat auf zweck 
mäßige wirtschaftliche Einrichtungen, auf Beförderung der Land 
wirtschaft, der Industrie, des Handels verwenden. Ein rationelles 
Zollsystem kann auf die Volkswirtschaft und auf einzelne Produk 
tionszweige günstig einwirken. Einzelne Verzehrungssteuern haben 
indirekt einen günstigen Einfluß auf gewisse Produktionszweige 
ausgeübt, so z. B. die Besteuerung der Rübe auf die Zucker 
industrie, freilich mit Verkürzung der Staatseinnahmen. Die Luxus 
steuern können dem frivolen Luxus einen Damm setzen. Die Be 
steuerung der Grundstücke kann einen günstigen Einfluß auf die 
Bewirtschaftung der Grundflächen, resp. in Städten auf die Be 
bauung der Hausstellen ausüben. Die Börsensteuer kann das 
zügellose Börsenspiel eindämmen. 
Wir können daher zusammenfassend sagen, die Besteuerung 
hat in jeder Richtung danach zu trachten, den Postulaten der 
Volkswirtschaft Geltung zu verschaffen. 
*) Oeuvres 8. 340. 
2 ) Statistik I, 8. 283.
	        
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