Full text : Finanzwissenschaft

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B.  VI.  Abschnitt.  Die  volkswirtschaftlichen  Postulate  des  Steuersystems.  307*''
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Von  volkswirtschaftlichem  Standpunkte  besitzen  noch  ^folgenden ­
  Umstände  Bedeutung:  richtige  Wahl  aller  wichtigen  TSkßtoren
des  Steuerwesens,  aller  wichtigen  Elemente,  so  der  Steuersuk^W^  ^
der  Steuer  Objekte,  der  Steuerquellen  usw.  Wohin  eine  schlechte
Wahl  der  Steuerobjekte  führt,  dafür  gibt  es  viele  Beispiele.  Als
Mehmed  Ali  die  Dattelpalmen  besteuerte,  wurden  dieselben  vom
Volke  ausgerottet,  während  eine  doppelt  hohe  Grundsteuer  keine
nachteiligen  Wirkungen  hatte.  Mit  Becht  sagt  Quesnay,  nicht  die
flöhe  einer  Steuer  ist  schädlich,  sondern  deren  erpressende  Art;
nicht  jede  hohe  Steuer  aber  ist  erpressend  und  nicht  jede  erpressende ­
  Steuer  ist  hoch. 1 )  In  Ungarn  fand  nach  Schwartner  der
Maisbau  deshalb  so  ausgedehnte  Anwendung,  weil  vom  Mais  kein
Zehent  zu  zahlen  war,  da  er  in  den  alten  Rezensionen  nicht  vorkam. 2 )
Wir  haben  nur  der  negativen  Forderungen  Erwähnung  getan,
die  sich  aus  den  volkswirtschaftlichen  Interessen  ergeben,  sie  sind,
wie  erwähnt,  von  überwiegender  Bedeutung.  Doch  können  auch
positive  Forderungen  aufgestellt  werden.  Wir  können  es  als
wünschenswert  bezeichnen,  daß  die  Besteuerung  solcher  Art  sei,
daß  sie  die  volkswirtschaftlichen  Interessen  nicht  nur  nicht  schädige,
sondern  positiv  befördere.  Jede  Steuer  fordert  Opfer  und  so  wird
die  Steuer  unter  allen  Umständen  die  Produktionsfähigkeit,  die
Kapitalbildungsfähigkeit  oder  die  Konsumtionsfähigkeit  beeinträchtigen. ­
  Trotzdem  zeigt  die  Erfahrung,  daß  auf  wenig  kultivierte,
wirtschaftlich  untätige  Völker  die  Steuerlast  aneifernd  einwirkt.

Einen  großen  Teil  der  Steuereinnahme  kann  der  Staat  auf  zweckmäßige ­
  wirtschaftliche  Einrichtungen,  auf  Beförderung  der  Landwirtschaft, ­
  der  Industrie,  des  Handels  verwenden.  Ein  rationelles
Zollsystem  kann  auf  die  Volkswirtschaft  und  auf  einzelne  Produktionszweige ­
  günstig  einwirken.  Einzelne  Verzehrungssteuern  haben
indirekt  einen  günstigen  Einfluß  auf  gewisse  Produktionszweige
ausgeübt,  so  z.  B.  die  Besteuerung  der  Rübe  auf  die  Zuckerindustrie, ­
  freilich  mit  Verkürzung  der  Staatseinnahmen.  Die  Luxussteuern ­
  können  dem  frivolen  Luxus  einen  Damm  setzen.  Die  Besteuerung ­
  der  Grundstücke  kann  einen  günstigen  Einfluß  auf  die
Bewirtschaftung  der  Grundflächen,  resp.  in  Städten  auf  die  Bebauung ­
  der  Hausstellen  ausüben.  Die  Börsensteuer  kann  das
zügellose  Börsenspiel  eindämmen.

Wir  können  daher  zusammenfassend  sagen,  die  Besteuerung
hat  in  jeder  Richtung  danach  zu  trachten,  den  Postulaten  der
Volkswirtschaft  Geltung  zu  verschaffen.

*)  Oeuvres  8.  340.
2 )  Statistik  I,  8.  283.
            
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