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B. VI. Abschnitt. Die volkswirtschaftlichen Postulate des Steuersystems. 307*''
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Von volkswirtschaftlichem Standpunkte besitzen noch ^folgenden
Umstände Bedeutung: richtige Wahl aller wichtigen TSkßtoren
des Steuerwesens, aller wichtigen Elemente, so der Steuersuk^W^ ^
der Steuer Objekte, der Steuerquellen usw. Wohin eine schlechte
Wahl der Steuerobjekte führt, dafür gibt es viele Beispiele. Als
Mehmed Ali die Dattelpalmen besteuerte, wurden dieselben vom
Volke ausgerottet, während eine doppelt hohe Grundsteuer keine
nachteiligen Wirkungen hatte. Mit Becht sagt Quesnay, nicht die
flöhe einer Steuer ist schädlich, sondern deren erpressende Art;
nicht jede hohe Steuer aber ist erpressend und nicht jede erpressende
Steuer ist hoch. 1 ) In Ungarn fand nach Schwartner der
Maisbau deshalb so ausgedehnte Anwendung, weil vom Mais kein
Zehent zu zahlen war, da er in den alten Rezensionen nicht vorkam. 2 )
Wir haben nur der negativen Forderungen Erwähnung getan,
die sich aus den volkswirtschaftlichen Interessen ergeben, sie sind,
wie erwähnt, von überwiegender Bedeutung. Doch können auch
positive Forderungen aufgestellt werden. Wir können es als
wünschenswert bezeichnen, daß die Besteuerung solcher Art sei,
daß sie die volkswirtschaftlichen Interessen nicht nur nicht schädige,
sondern positiv befördere. Jede Steuer fordert Opfer und so wird
die Steuer unter allen Umständen die Produktionsfähigkeit, die
Kapitalbildungsfähigkeit oder die Konsumtionsfähigkeit beeinträchtigen.
Trotzdem zeigt die Erfahrung, daß auf wenig kultivierte,
wirtschaftlich untätige Völker die Steuerlast aneifernd einwirkt.
Einen großen Teil der Steuereinnahme kann der Staat auf zweckmäßige
wirtschaftliche Einrichtungen, auf Beförderung der Landwirtschaft,
der Industrie, des Handels verwenden. Ein rationelles
Zollsystem kann auf die Volkswirtschaft und auf einzelne Produktionszweige
günstig einwirken. Einzelne Verzehrungssteuern haben
indirekt einen günstigen Einfluß auf gewisse Produktionszweige
ausgeübt, so z. B. die Besteuerung der Rübe auf die Zuckerindustrie,
freilich mit Verkürzung der Staatseinnahmen. Die Luxussteuern
können dem frivolen Luxus einen Damm setzen. Die Besteuerung
der Grundstücke kann einen günstigen Einfluß auf die
Bewirtschaftung der Grundflächen, resp. in Städten auf die Bebauung
der Hausstellen ausüben. Die Börsensteuer kann das
zügellose Börsenspiel eindämmen.
Wir können daher zusammenfassend sagen, die Besteuerung
hat in jeder Richtung danach zu trachten, den Postulaten der
Volkswirtschaft Geltung zu verschaffen.
*) Oeuvres 8. 340.
2 ) Statistik I, 8. 283.