Full text: Finanzwissenschaft

B. YII. Abschnitt. Die Steuerüberwälzung. 
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Die Steuerüberwälzung greift zum Teil selbst bis in die nebeligen 
Sphären des psychologischen Lebens hinüber. Es ließe sich be 
haupten, daß jeder Mensch hinsichtlich des Einkommens gewisse 
Aspirationen nährt. Wenn nun diese durch eine steuerliche Ver 
fügung gefährdet werden, so entsteht der Wunsch, die Last abzu 
wälzen, damit jene Aspiration realisiert werde. Nehmen wir z. B. 
an, daß jemand ein Einkommen von 10000 Mark besitzt, und daß 
er demgemäß seinen Standard gestaltete, von dem er nicht leicht 
herabsteigen wollte. Wenn nun der Staat von diesem Einkommen 
1000 Mark als Steuer wegnehmen würde, dann wird Jener jeden 
falls danach trachten, diese 1000 Mark abzuwälzen. Freilich ist es 
noch eine Frage, ob dies gelingt. Wenn aber das Einkommen einer 
Person seine Bedürfnisse weit übersteigt, dann werden die Über 
wälzungsbestrebungen sich überhaupt nicht geltendmachen. Eine 
wichtige Bolle spielt hier noch die Gleichheit der Steuerlast. Wenn 
die verschiedenen Steuersubjekte eine gleiche Steuerlast tragen, 
dann werden die Überwälzungsbestrebungen gleichfalls nicht zutage 
treten, dagegen jedenfalls, wenn eines stärker besteuert ist als das 
andere. 
5. Die als Steuerüberwälzung sich kundgebende Beeinflussung der 
Preise zeigt verschiedene Gestaltungen. Der häufigste Fall ist die 
Überwälzung in gerader Linie vom Produzenten auf den Konsu 
menten. Dies ist die eigentliche Überwälzung. Die Überwälzung 
kann aber auch in umgekehrter Bichtung stattfinden, vom Konsu 
menten auf den Produzenten. Dieser Fall der Überwälzung wird 
auch Bückwälzung genannt. So kann unter günstigen Umständen 
der Mieter die auf ihn gelegte Steuer auf den Hausbesitzer ab 
wälzen, der Getreidekonsument den Getreidezoll auf den Produzenten 
usw. Die Überwälzung kann sich wiederholen von Stelle zu Stelle 
und wird so zur Fortwälzung. Von der Überwälzung unterscheidet 
sich, wenn auch oft dahin gezählt, die Abwälzung. Es ist dies die 
Erscheinung, wo das Steuersubjekt die Steuer nicht auf die Schultern 
eines anderen überwälzt, sondern in irgendeiner Weise die Steuer 
für sich erträglich gestaltet. Dies geschieht in der Art, daß es 
durch größere Tätigkeit usw. ein größeres Einkommen erwirbt und 
so nach Bezahlung der Steuer doch wieder über das gleiche Ein 
kommen zur Befriedigung der Bedürfnisse verfügt. Dies kann auch 
in der Weise geschehen, daß jemand die auf eine Steuerquelle 
gelegte Steuer kapitalisiert und von dem Werte der Steuerquelle 
ein für allemal abzieht. Dies ist die Steueramortisatioh. Wenn 
z. B. auf ein Grundstück im Werte von 1000000 Mark eine Steuer 
von 5000 Mark gelegt wird, so wird der Steuerträger den kapitalisierten
	        
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