B. YII. Abschnitt. Die Steuerüberwälzung.
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Die Steuerüberwälzung greift zum Teil selbst bis in die nebeligen
Sphären des psychologischen Lebens hinüber. Es ließe sich be
haupten, daß jeder Mensch hinsichtlich des Einkommens gewisse
Aspirationen nährt. Wenn nun diese durch eine steuerliche Ver
fügung gefährdet werden, so entsteht der Wunsch, die Last abzu
wälzen, damit jene Aspiration realisiert werde. Nehmen wir z. B.
an, daß jemand ein Einkommen von 10000 Mark besitzt, und daß
er demgemäß seinen Standard gestaltete, von dem er nicht leicht
herabsteigen wollte. Wenn nun der Staat von diesem Einkommen
1000 Mark als Steuer wegnehmen würde, dann wird Jener jeden
falls danach trachten, diese 1000 Mark abzuwälzen. Freilich ist es
noch eine Frage, ob dies gelingt. Wenn aber das Einkommen einer
Person seine Bedürfnisse weit übersteigt, dann werden die Über
wälzungsbestrebungen sich überhaupt nicht geltendmachen. Eine
wichtige Bolle spielt hier noch die Gleichheit der Steuerlast. Wenn
die verschiedenen Steuersubjekte eine gleiche Steuerlast tragen,
dann werden die Überwälzungsbestrebungen gleichfalls nicht zutage
treten, dagegen jedenfalls, wenn eines stärker besteuert ist als das
andere.
5. Die als Steuerüberwälzung sich kundgebende Beeinflussung der
Preise zeigt verschiedene Gestaltungen. Der häufigste Fall ist die
Überwälzung in gerader Linie vom Produzenten auf den Konsu
menten. Dies ist die eigentliche Überwälzung. Die Überwälzung
kann aber auch in umgekehrter Bichtung stattfinden, vom Konsu
menten auf den Produzenten. Dieser Fall der Überwälzung wird
auch Bückwälzung genannt. So kann unter günstigen Umständen
der Mieter die auf ihn gelegte Steuer auf den Hausbesitzer ab
wälzen, der Getreidekonsument den Getreidezoll auf den Produzenten
usw. Die Überwälzung kann sich wiederholen von Stelle zu Stelle
und wird so zur Fortwälzung. Von der Überwälzung unterscheidet
sich, wenn auch oft dahin gezählt, die Abwälzung. Es ist dies die
Erscheinung, wo das Steuersubjekt die Steuer nicht auf die Schultern
eines anderen überwälzt, sondern in irgendeiner Weise die Steuer
für sich erträglich gestaltet. Dies geschieht in der Art, daß es
durch größere Tätigkeit usw. ein größeres Einkommen erwirbt und
so nach Bezahlung der Steuer doch wieder über das gleiche Ein
kommen zur Befriedigung der Bedürfnisse verfügt. Dies kann auch
in der Weise geschehen, daß jemand die auf eine Steuerquelle
gelegte Steuer kapitalisiert und von dem Werte der Steuerquelle
ein für allemal abzieht. Dies ist die Steueramortisatioh. Wenn
z. B. auf ein Grundstück im Werte von 1000000 Mark eine Steuer
von 5000 Mark gelegt wird, so wird der Steuerträger den kapitalisierten