Full text : Finanzwissenschaft

B.  YII.  Abschnitt.  Die  Steuerüberwälzung.

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Die  Steuerüberwälzung  greift  zum  Teil  selbst  bis  in  die  nebeligen
Sphären  des  psychologischen  Lebens  hinüber.  Es  ließe  sich  behaupten, ­
  daß  jeder  Mensch  hinsichtlich  des  Einkommens  gewisse
Aspirationen  nährt.  Wenn  nun  diese  durch  eine  steuerliche  Verfügung ­
  gefährdet  werden,  so  entsteht  der  Wunsch,  die  Last  abzuwälzen, ­
  damit  jene  Aspiration  realisiert  werde.  Nehmen  wir  z.  B.
an,  daß  jemand  ein  Einkommen  von  10000  Mark  besitzt,  und  daß
er  demgemäß  seinen  Standard  gestaltete,  von  dem  er  nicht  leicht
herabsteigen  wollte.  Wenn  nun  der  Staat  von  diesem  Einkommen
1000  Mark  als  Steuer  wegnehmen  würde,  dann  wird  Jener  jedenfalls ­
  danach  trachten,  diese  1000  Mark  abzuwälzen.  Freilich  ist  es
noch  eine  Frage,  ob  dies  gelingt.  Wenn  aber  das  Einkommen  einer
Person  seine  Bedürfnisse  weit  übersteigt,  dann  werden  die  Überwälzungsbestrebungen ­
  sich  überhaupt  nicht  geltendmachen.  Eine
wichtige  Bolle  spielt  hier  noch  die  Gleichheit  der  Steuerlast.  Wenn
die  verschiedenen  Steuersubjekte  eine  gleiche  Steuerlast  tragen,
dann  werden  die  Überwälzungsbestrebungen  gleichfalls  nicht  zutage
treten,  dagegen  jedenfalls,  wenn  eines  stärker  besteuert  ist  als  das
andere.
5.  Die  als  Steuerüberwälzung  sich  kundgebende  Beeinflussung  der
Preise  zeigt  verschiedene  Gestaltungen.  Der  häufigste  Fall  ist  die
Überwälzung  in  gerader  Linie  vom  Produzenten  auf  den  Konsumenten. ­
  Dies  ist  die  eigentliche  Überwälzung.  Die  Überwälzung
kann  aber  auch  in  umgekehrter  Bichtung  stattfinden,  vom  Konsumenten ­
  auf  den  Produzenten.  Dieser  Fall  der  Überwälzung  wird
auch  Bückwälzung  genannt.  So  kann  unter  günstigen  Umständen
der  Mieter  die  auf  ihn  gelegte  Steuer  auf  den  Hausbesitzer  abwälzen, ­
  der  Getreidekonsument  den  Getreidezoll  auf  den  Produzenten
usw.  Die  Überwälzung  kann  sich  wiederholen  von  Stelle  zu  Stelle
und  wird  so  zur  Fortwälzung.  Von  der  Überwälzung  unterscheidet
sich,  wenn  auch  oft  dahin  gezählt,  die  Abwälzung.  Es  ist  dies  die
Erscheinung,  wo  das  Steuersubjekt  die  Steuer  nicht  auf  die  Schultern
eines  anderen  überwälzt,  sondern  in  irgendeiner  Weise  die  Steuer
für  sich  erträglich  gestaltet.  Dies  geschieht  in  der  Art,  daß  es
durch  größere  Tätigkeit  usw.  ein  größeres  Einkommen  erwirbt  und
so  nach  Bezahlung  der  Steuer  doch  wieder  über  das  gleiche  Einkommen ­
  zur  Befriedigung  der  Bedürfnisse  verfügt.  Dies  kann  auch
in  der  Weise  geschehen,  daß  jemand  die  auf  eine  Steuerquelle
gelegte  Steuer  kapitalisiert  und  von  dem  Werte  der  Steuerquelle
ein  für  allemal  abzieht.  Dies  ist  die  Steueramortisatioh.  Wenn
z.  B.  auf  ein  Grundstück  im  Werte  von  1000000  Mark  eine  Steuer
von  5000  Mark  gelegt  wird,  so  wird  der  Steuerträger  den  kapitalisierten
            
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