12 1. Buch. Einleitende Lehren.
dieses jene Einkommen, die er als Repräsentant des Staates genießt.
Die Zunahme der Staatsbedürfnisse führt zur Erweiterung des Be
griffes der Regalität und dessen Verwertung als Einkommensquelle.
Langsam reift auch der Gedanke, daß auch die privilegierten
Klassen in Anspruch genommen werden müssen, um so mehr, als
die durch dieselben früher geleisteten Dienste mit der Veränderung
des Sta&ts- und Wirtschaftslebens in Wegfall kommen. Aber diese
Beiträge der privilegierten Klassen dürften weder als ordentliche
Einnahmsquellen fungieren, noch dürften dieselben ohne ihre Zu
stimmung eingehoben werden, sonst würden dieselben ja ebensowenig
frei sein als ihre Leibeigenen. Denn seit ältester Zeit wurde an
der Auffassung festgehalten, daß die Steuer des freien Mannes
nicht würdig ist. Darum konnten nur die Verbrauchssteuern Wurzel
fassen, die nicht persönlicher Natur sind, ja eben deshalb und weil
sie jeden belasteten, fanden sie weite Verbreitung. Die ersten
Spuren der direkten Steuer sind im scutagium und tallagium zu
finden, welche aber nur die persönliche Kriegsdienstleistung ver
traten. So treten in die Reihe der staatlichen Einkünfte die Sub-
sidien, welche den Charakter der direkten Steuern besaßen. Aus
der Bewilligung dieser Subsidien durch die Ständevertretungen ent
wickelte sich der konstitutionelle Staat und sein Haushalt.
Eine wichtige Forderung des modernen Lebens ist die unge
störte Entfaltung des Wirtschaftslebens und die freie Tätigkeit der
Individuen. Hieraus folgt die Einschränkung der wirtschaftlichen
Tätigkeit des Staates und die Überlassung aller wirtschaftlichen
Güterquellen an das wirtschaftende Individuum, dem vollständige
Freiheit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gesichert wird. Hieraus
folgt dann wieder mit Notwendigkeit der Satz, daß mit der Über
lassung der Güterquellen an das Individuum der für den Staat not
wendige Gütervorrat dem Einkommen des Individuums entnommen
werden muß. Bevor aber die Staatswirtschaft auf dieser Basis sich
entwickelt, vollzieht sich ein peinliches Übergangsstadium, in dem
der Staat mit Kreditoperationen, Geldverschlechterung, Papiergeld
ausgabe sich hilft, da diese von der Zustimmung der Stände nicht
abhängen. Der Entwicklungsgang, den uns die Geschichte im all
gemeinen zeigt, ist folgender. Die ersten Elemente der Besteuerung
sind der Mensch und der Boden, vorerst ohne Unterscheidung ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung als Kopfsteuer von jedem Individuum
iind Grundsteuer von jedem Besitz, ohne Rücksicht auf dessen
Wert. Auch die später hinzukommende Vermögenssteuer ist noch
nicht bedacht auf die wirtschaftliche Produktivität des Vermögens.
Langsam wird der Unterschied entdeckt, welcher sich aus der Be-