Object: Finanzwissenschaft

C. I. Abschnitt. Die staatstheoretische od. politische Grundlage d. Steuerwesens. 319 
Die Steuer kann sogar in gewissem Maße auf die Hebung des 
sittlichen Niveaus einwirken, namentlich auf die Einschränkung des 
unvernünftigen, ungesunden, unwirtschaftlichen Luxus. So war die 
Folge der Besteuerung des Haarpuders in England (1795), daß 
diese sonderliche Mode einging (Tooke, History of prices, Deutsche 
Ausgabe, I. Bd., 8. 97). Namentlich im Gefolge der indirekten 
Steuern zeigt sich viel Korruption. So sagt George, daß die amerika 
nischen Steuern, zumeist Zölle und Verzehrungssteuern, geradezu 
als Verfügungen betrachtet werden können zur Korrumpierung der 
Beamten, zur Unterdrückung der Ehrlichkeit, zur Ermutigung des 
Betruges, zur Belohnung des Meineides und der Verleitung zu 
Meineid, sowie daß der Begriff der Gerechtigkeit und des Gesetzes 
gewaltsam voneinander getrennt werden sollen. 1 ) 
C. Sonstige Grundlehren. 
I. Abschnitt. 
Die staatstheoretische oder politische Grundlage 
des Steuerwesens. 
1. Nachdem der Staatshaushalt, wie wir sehen, seiner Organisa 
tion nach einen Zweig der Staatstätigkeit bildet, andererseits wirt 
schaftliche Tätigkeit zur Deckung der Staatsbedürfnisse ist, so sind 
die Grundlehren des Steuerwesens einerseits in der Staatslehre, 
andererseits in der Sozialökonomie zu suchen. Wenn Schäffle neben 
der dieser Auffassung entsprechenden Steuerstaatslehre und Steuer 
sozialökonomie noch die SteuerfinanzWissenschaft unterscheidet, so 
hat ihn wohl die schematisierende Lust zu weit geführt, denn die 
Steuerfinanzlehre ist nichts anderes, als jener Teil der Steuerlehre, 
welcher das Verhältnis der Steuer zu den anderen staatlichen Ein 
nahmen untersucht. 
Die staatstheoretische Bedeutung des Steuerwesens und umge 
kehrt die steuertheoretische Bedeutung der Staatslehre wird immer 
mehr erkannt. Zur Erforschung dessen bietet die neuere Geschichte 
kaum bessere Beispiele, als den Zusammenhang der steuerpolitischen 
Kämpfe Bismarck’s mit der allgemeinen politischen Lage, deren eine 
*) Progress and poverty, 8, 369.
	        
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