C. I. Abschnitt. Die staatstheoretische od. politische Grundlage d. Steuerwesens. 319
Die Steuer kann sogar in gewissem Maße auf die Hebung des
sittlichen Niveaus einwirken, namentlich auf die Einschränkung des
unvernünftigen, ungesunden, unwirtschaftlichen Luxus. So war die
Folge der Besteuerung des Haarpuders in England (1795), daß
diese sonderliche Mode einging (Tooke, History of prices, Deutsche
Ausgabe, I. Bd., 8. 97). Namentlich im Gefolge der indirekten
Steuern zeigt sich viel Korruption. So sagt George, daß die amerika
nischen Steuern, zumeist Zölle und Verzehrungssteuern, geradezu
als Verfügungen betrachtet werden können zur Korrumpierung der
Beamten, zur Unterdrückung der Ehrlichkeit, zur Ermutigung des
Betruges, zur Belohnung des Meineides und der Verleitung zu
Meineid, sowie daß der Begriff der Gerechtigkeit und des Gesetzes
gewaltsam voneinander getrennt werden sollen. 1 )
C. Sonstige Grundlehren.
I. Abschnitt.
Die staatstheoretische oder politische Grundlage
des Steuerwesens.
1. Nachdem der Staatshaushalt, wie wir sehen, seiner Organisa
tion nach einen Zweig der Staatstätigkeit bildet, andererseits wirt
schaftliche Tätigkeit zur Deckung der Staatsbedürfnisse ist, so sind
die Grundlehren des Steuerwesens einerseits in der Staatslehre,
andererseits in der Sozialökonomie zu suchen. Wenn Schäffle neben
der dieser Auffassung entsprechenden Steuerstaatslehre und Steuer
sozialökonomie noch die SteuerfinanzWissenschaft unterscheidet, so
hat ihn wohl die schematisierende Lust zu weit geführt, denn die
Steuerfinanzlehre ist nichts anderes, als jener Teil der Steuerlehre,
welcher das Verhältnis der Steuer zu den anderen staatlichen Ein
nahmen untersucht.
Die staatstheoretische Bedeutung des Steuerwesens und umge
kehrt die steuertheoretische Bedeutung der Staatslehre wird immer
mehr erkannt. Zur Erforschung dessen bietet die neuere Geschichte
kaum bessere Beispiele, als den Zusammenhang der steuerpolitischen
Kämpfe Bismarck’s mit der allgemeinen politischen Lage, deren eine
*) Progress and poverty, 8, 369.