Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

charakteristische  Signatur  darin  zu  erblicken  ist,  daß  die  in  ihren
Hechten  und  ihren  Gefühlen  verletzten  Katholiken  gegen  die  Steuerreformen ­
  kämpften,  bis  endlich  Bismarck  den  Weg  nach  Canossa
antreten  mußte,  mit  dem  Vatikan  Frieden  schloß,  den  Kulturkampf
einstellte,  um  wenigstens  die  Branntweinsteuer  erhöhen  zu  können,
wenn  er  auch  auf  die  Einführung  des  Tabak-  und  Branntweinmonopols ­
  verzichten  mußte.  Auch  darin  kommt  der  Zusammenhang
der  finanziellen  und  politischen  Interessen  zum  Ausdruck,  daß  das
Gelingen  der  finanziellen  Pläne  Bismarck’s  für  die  europäische  Politik
von  schweren  Folgen  begleitet  worden  wäre.
Die  Steuer  hat  in  manchen  Fällen  den  Weg  der  politischen
und  wirtschaftlichen  Freiheit  geebnet.  So  hat  im  Mittelalter  die
Niederlassung,  der  Juden  ganz  besonders  der  Umstand  gefördert,
daß  sie  als  Steuerobjekt  betrachtet  wurden;  die  Fürsten  sahen  gern
ihre  Niederlassung,  ja  oft  verboten  sie  den  Städten,  sie  in  ihr  Bereich ­
  zu  ziehen.  Auch  das  Zunftsjstem  erschütterte  die  Gewährung
von  nicht  der  Zunft  einverleibten  Unternehmungen,  die  die  königlichen ­
  Einnahmen  alimentierten.
Die  modernen  Verfassungskämpfe,  die  namentlich  im  Interesse
der  Mittelklasse  geführt  würden,  zeigen  klar  den  Zusammenhang
der  politischen  und  steuerlichen  Fragen.  So  wie  die  Steuerleistung,
die  Teilnahme  an  den  Staatslasten  von  Einfluß  sind  auf  die  Gestaltung ­
  der  Verfassung,  auf  den  Genuß  der  verfassungsmäßigen
Hechte,  so  gestaltet  sich  andererseits  unter  dem  Einfluß  der  Verfassung ­
  die  Verteilung  der  Steuerlasten  auf  höchst  verschiedene
Weise,  gewöhnlich  mit  der  Tendenz,  daß  die  regierenden  Klassen
die  Steuerlast  nach  Möglichkeit  auf  die  außerhalb  der  Verfassung
stehenden  oder  minder  berechtigten  resp.  minder  vermöglichen
Klassen  abwälzen.  Hieraus  entstehen  teils  Klassenkämpfe,  teils
Steuerkämpfe  zur  Überwälzung  der  Steuern.  Die  Finanzwissenschaft ­
  kann  in  das  Wesen  dieser  Erscheinungen  nicht  tiefer  eindringen, ­
  sie  bezeichnet  bloß  die  Linien,  an  welchen  der  eine  Lebenskreis ­
  für  den  anderen  wichtig  zu  werden  beginnt.
2.  Das  Staatsleben  untersucht  die  Wissenschaft  namentlich  von
zwei  Gesichtspunkten:  die  Voraussetzungen  und  die  Art  der  Ausübung ­
  der  Staatsgewalt.  Wir  unterscheiden  demgemäß  die  Verfassung ­
  und  die  Regierung  resp.  Verwaltung.  Wir  müssen  die
Staaten  ferner  auch  nach  ihrer  Größe  unterscheiden,  so  namentlich
die  Kleinstaaten,  die  größeren  Reiche  und  die  Staatenverbände.
Unter  den  Staatenverbänden  sind  wieder  zu  unterscheiden  freie
Verbände,  auf  Eroberung  beruhende  Verbände  und  Kolonien.  In
jeder  Formation  zeigt  das  Steuerwesen  einen  anderen  Charakter,
            
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