Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

deren  Ortsbewohner  mußten  dies  Amt  der  Reihe  nach  versehen),
ohne  Rücksicht  auf  Fähigkeit  und  Ehrlichkeit. 1 )
3.  Die  Billigkeit  der  Steuereintreibung.  Wenn  die
Kosten  der  Steuereintreibung  einen  großen  Teil  der  Einnahmen
verschlingen,  dann  wird  die  Steuer  außerordentlich  lästig  und  unwirtschaftlich. ­
  Man  muß  immer  danach  trachten,  daß  die  Differenz
zwischen  Brutto-  und  Nettoeinnahme  nicht  zu  groß  sei,  daß  auf
dem  Wege,  den  die  Steuer  von  der  Tasche  des  Steuerträgers  bis
zur  Staatskasse  zurücklegt,  nicht  ein  übergroßer  Teil  der  Einnahme
verloren  gehe.  Namentlich  einzelne  Verzehrungssteuern  zeigen  in
dieser  Beziehung  höchst  ungünstige  Verhältnisse.  Vor  der  Revolution ­
  haben  die  indirekten  Steuern  nach  Taine  zweimal  so  viel  gekostet ­
  als  sie  eintrugen;  von  371  Millionen  blieben  184  Millionen
Frank.  Gegenwärtig  ist  der  Kostenbetrag  7  Prozent.
4.  Der  schonende  Charakter  der  Steuereinhebung.
Das  Übel,  das  schonungslos  angewendete  Steuern  verursachen,  ist
noch  größer  als  das  durch  die  Schwere  der  Steuer  verursachte.
Nicht  selten  waren  die  Fälle,  daß  infolge  der  Schonungslosigkeit
der  Steuerverwaltung  ganze  Ortschaften  von  der  Bevölkerung  verlassen ­
  wurden.  Die  hervorgerufene  Erbitterung  drückt  sich  selbst
in  der  Volkspoesie  aus.  Rogers  sagt,  daß  die  im  Parlament  aufgehäuften ­
  Klagen  sich  mehr  auf  die  Methode  der  Besteuerung,
namentlich  deren  inquisitorischen  Charakter  bezieht.  Gladstone
sagt  bei  einer  Gelegenheit,  der  englische  Kaufmann  lasse  sich  wohl
besteuern,  aber  nicht  belästigen.
Schon  Francesco  Patrizi  (1412—1494)  sagt,  die  Steuer  sei
modi  facili  e  umani. 2 )
Namentlich  der  schonende  Charakter  der  Besteuerung  macht
die  Verwirklichung  des  von  Lewis  aufgestellten  Prinzips  möglich,
daß  das  Maximum  der  Steuer  mit  dem  Minimum  der  Unzufriedenheit ­
  eingehoben  werde.
5.  Was  namentlich  den  ethischen  Charakter  des  Steuersystems
betrifft ,  so  läßt  sich  derselbe  dahin  formulieren,  daß  unsittliche
Einnahmequellen  nicht  sanktioniert  werden  sollen,  daß  die  Beamten
der  Finanzverwaltung  die  Steuer  nicht  der  Verführung  aussetze,
daß  die  Steuer  nicht  zu  Unsittlichkeit,  Mißbrauch,  Betrug  verleite.
Das  hängt  freilich  in  gewissem  Maße  davon  ab,  ob  auch  der  Staat
bei  der  Besteuerung  die  ethischen  Postulate  vor  Augen  hält. 3 )
*)  Tocqueville,  Anden  regime  (Deutsche  Ausgabe),  8.  147.
2 )  Kicca-Salerno,  1.  c.  8.  47.
3 )  Sehr  richtig  sagt  Bauer  (Finanzarchiv  XIX.  Jahrg.,  8.  73):  „Die  ethischen
Gesichtspunkte  müssen  auf  beiden  Seiten  vorhanden  sein.  Nur  ein  vollkommeneres
Steuerrecht  kann  eine  vollkommenere  Erfüllung  seiner  Forderungen  verlangen.“
            
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