Full text : Finanzwissenschaft

C.  I.  Abschnitt.  Die  staatstheoretische  od.  politische  Grundlage  d.  Steuerwesens.  319
Die  Steuer  kann  sogar  in  gewissem  Maße  auf  die  Hebung  des
sittlichen  Niveaus  einwirken,  namentlich  auf  die  Einschränkung  des
unvernünftigen,  ungesunden,  unwirtschaftlichen  Luxus.  So  war  die
Folge  der  Besteuerung  des  Haarpuders  in  England  (1795),  daß
diese  sonderliche  Mode  einging  (Tooke,  History  of  prices,  Deutsche
Ausgabe,  I.  Bd.,  8.  97).  Namentlich  im  Gefolge  der  indirekten
Steuern  zeigt  sich  viel  Korruption.  So  sagt  George,  daß  die  amerikanischen ­
  Steuern,  zumeist  Zölle  und  Verzehrungssteuern,  geradezu
als  Verfügungen  betrachtet  werden  können  zur  Korrumpierung  der
Beamten,  zur  Unterdrückung  der  Ehrlichkeit,  zur  Ermutigung  des
Betruges,  zur  Belohnung  des  Meineides  und  der  Verleitung  zu
Meineid,  sowie  daß  der  Begriff  der  Gerechtigkeit  und  des  Gesetzes
gewaltsam  voneinander  getrennt  werden  sollen. 1 )

C.  Sonstige  Grundlehren.
I.  Abschnitt.
Die  staatstheoretische  oder  politische  Grundlage
des  Steuerwesens.
1.  Nachdem  der  Staatshaushalt,  wie  wir  sehen,  seiner  Organisation ­
  nach  einen  Zweig  der  Staatstätigkeit  bildet,  andererseits  wirtschaftliche ­
  Tätigkeit  zur  Deckung  der  Staatsbedürfnisse  ist,  so  sind
die  Grundlehren  des  Steuerwesens  einerseits  in  der  Staatslehre,
andererseits  in  der  Sozialökonomie  zu  suchen.  Wenn  Schäffle  neben
der  dieser  Auffassung  entsprechenden  Steuerstaatslehre  und  Steuersozialökonomie ­
  noch  die  SteuerfinanzWissenschaft  unterscheidet,  so
hat  ihn  wohl  die  schematisierende  Lust  zu  weit  geführt,  denn  die
Steuerfinanzlehre  ist  nichts  anderes,  als  jener  Teil  der  Steuerlehre,
welcher  das  Verhältnis  der  Steuer  zu  den  anderen  staatlichen  Einnahmen ­
  untersucht.
Die  staatstheoretische  Bedeutung  des  Steuerwesens  und  umgekehrt ­
  die  steuertheoretische  Bedeutung  der  Staatslehre  wird  immer
mehr  erkannt.  Zur  Erforschung  dessen  bietet  die  neuere  Geschichte
kaum  bessere  Beispiele,  als  den  Zusammenhang  der  steuerpolitischen
Kämpfe  Bismarck’s  mit  der  allgemeinen  politischen  Lage,  deren  eine

*)  Progress  and  poverty,  8,  369.
            
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