Full text : Finanzwissenschaft

C.  III.  Abschnitt.  Steuerpolitik.

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Die  Aufrechthaltung  der  Ertragssteuern,  an  welche  sich  das  französische ­
  Volk  in  Erinnerung  der  bei  den  persönlichen  Steuern  des
ancien  regime  erfahrenen  Willkür  klammert,  beraubt  die  direkten
Steuern  ihrer  Entwicklungsfähigkeit.  Das  Schwergewicht  fällt  auf
die  Verzehrungssteuern  und  Gebühren,  welche  zur  Deckung  der  in
exzessivem  Maße  steigenden  Staatsausgaben  sich  geeignet  zeigten.
Die  indirekten  Steuern  zeigen  bis  gegen  Ende  des  XIX.  Jahrhunderts ­
  eine  Steigerung  von  400  Prozent,  die  direkten  Steuern
von  200  Prozent.
3.  Die  Steuerpolitik  Preußens  zeigt  eine  stete  Annäherung  an
die  rationellen  Forderungen  einer  gerechten  Steuerpolitik.  Fournier
de  Flaix  charakterisiert  die  preußische  Steuerpolitik  folgendermaßen:
Die  Ideale  der  französischen  Revolution,  die  Lehren  der  französischen ­
  Nationalökonomen,  das  Buch  Adam  Smith’s,  Jakob,  Krug,
Kraus,  die  Lehren  der  Schüler  Kant’s  bereiteten  das  Material  zur
großen  Umgestaltung  Preußens  vor,  als  die  Krisis  von  1806  ausbrach. ­
  Diese  schreckliche  Krise,  welche  Preußen  beinahe  vernichtete, ­
  bereitete  eine  wohltätige  Reaktion  vor,  Preußen  irrte
vollständig  hinsichtlich  seiner  eigenen  Hilfsmittel.  Preußen  war  noch,
wie  zur  Zeit  Friedrich  d.  G.  der  bestadministrierte  Staat  Deutschlands. ­
  Trotzdem  waren  große  Reformen  nötig,  dies  sahen  Stein,
Hardenberg,  Humboldt,  Knuth,  Maassen,  Dohna,  die  Staatsmänner,
die  die  Ratgeber  der  Regierung  waren,  ein.  Große  politische,  volkswirtschaftliche ­
  und  soziale  Reformen  wurden  durchgeführt.  Die
Leibeigenschaft  wurde  abgeschafft,  die  Steuerfreiheit  des  Adels
wurde  aufgehoben,  der  Zollverein  wurde  gegründet.  Mit  Bezug
auf  die  Steuern  wird  im  Jahre  1810,  zunächst  mit  Bezug  auf  die
Grundsteuer,  ausgesprochen,  daß  der  Zweck  der  Reformen  nicht  in
der  Vermehrung  der  Einnahmen,  sondern  in  der  gleichmäßigen  Verteilung ­
  der  Lasten  besteht.  Früh  kommt  zum  Ausdruck,  daß  die
reicheren  Klassen  in  höherem  Maße  in  Anspruch  genommen  werden
müssen,  ja  dies  setzt  ein  Mitglied  der  Dynastie,  der  nachmalige
Kaiser  Wilhelm  I.  im  Jahre  1840  in  einem  Separatvotum  auseinander. ­
  Diese  Verhältnisse  lenkten  die  damalige  Auffassung  in  die
Richtung  der  Einkommensteuer.  Anfangs  kommt  dies  aber  nur
sehr  unvollkommen  zum  Ausdruck  und  zwar  in  der  Klassensteuer
und  der  klassifizierten  Einkommensteuer.  Ursprünglich  eine  eigentliche ­
  Kopfsteuer,  verwandelt  sich  die  Klassensteuer  in  eine  die
sozialen  und  wirtschaftlichen  Unterschiede  berücksichtigende  Steuer,
welche  die  Steuerträger  in  vier  Klassen  teilt.  Bald  sieht  man  die
Unvollkommenheit  dieser  Steuer  ein.  So  tritt  im  Jahre  1850  die
klassifizierte  Einkommensteuer  ins  Leben,  welche  bei  den  kleineren
            
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