II. Abschnitt. Geschichte der Staatswirtschaft. 13
schäftigung des Individuums, aus der Produktivität des Bodens und
und des Vermögens ergibt und man versucht, dieselben mittels ein
zelner Merkmale festzuhalten ; so entstehen die Ertragssteuern und
bei den persönlichen Steuern die Klassensteuern. Auf der höchsten
Stufe der Entwicklung führt das Streben nach Erfassung der Lei
stungsfähigkeit zu Einkommensteuern und einkommensteuerartigen
Steuern.
Die allgemeinste Lehre, welche die Geschichte mit Bezug auf
die Gestaltung des Staatshaushaltes bietet, besteht wohl darin, daß
die im Besitze der Staatsgewalt befindlichen Klassen nach Möglich
keit die Staatslasten von sich abzuwälzen trachteten. Doch kann
dieses Prinzip nicht so drastich angewendet werden, wie dies z. B.
Loria tut. Im Gegenteil muß eher jene Auffassung bestätigt werden,
daß die herrschenden Klassen im eigenen Interesse, also gewisser
maßen aus egoaltruistischen Motiven — wie dies Forli sagt —
einen Teil der Staatslasten in einer oder der anderen Form auf
sich nehmen. Hierzu kommt mit der Entwicklung der Gesellschaft
das stärkere Pflichtbewußtsein der höheren Klassen, welches die
egoistischen Triebe derselben zügelt. Die Gestaltung dieser Gefühle,
die mehr minder intensive Kraft des Gemeingeistes, spiegelt sich
in den Finanzsystemen einzelner Perioden wider.
Wir wollen nun im einzelnen die Gestaltungen bei den wich
tigeren Kulturvölkern kurz ins Auge fassen. Böckh 1 ) weist darauf
hin, daß wenn auch Staatsumwälzungen in Griechenland nicht, wie
in neuerer Zeit, mit finanziellen Bedrängnissen zusammenhingen,
und wenn auch in Athen kein eigener Archon an der Spitze der
Finanzverwaltung stand, trotzdem die Finanz Verwaltung als einer
der wichtigsten Zweige der öffentlichen Geschäfte angesehen wurde.
Schon gab es Staatsmänner, die sich ausschließlich mit den finan
ziellen Angelegenheiten befaßten und alle großen Demagogen suchten
mittelbaren oder unmittelbaren Einfluß darauf zu erhalten. Die
schlechten Finanzeinrichtungen trugen auch wesentlich zum Unter
gang Athens bei. Die Ausgaben des athenischen Staates waren
namentlich folgende: Aufwand für Bauwerke, Polizei, Feste, Spen
den an das Volk, Sold in Friedenszeiten, Armenunterstützung, öffent
liche Belohnungen, Heer und Flotte, Kriege. In der Urzeit des
griechischen Staates beschränkten sich die Staatsbedürfnisse auf den
Unterhalt des Fürsten und auf die den Göttern gebrachten Opfer.
Zur Befriedigung dieser Bedürfnisse standen Ländereien und deren
Erträge zur Verfügung. Bei Bauten und Kriegen wurde das ganze
*) Staatshaushaltung der Athener. 3. Ausl. Berlin 1886.