Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Geschichte der Staatswirtschaft. 13 
schäftigung des Individuums, aus der Produktivität des Bodens und 
und des Vermögens ergibt und man versucht, dieselben mittels ein 
zelner Merkmale festzuhalten ; so entstehen die Ertragssteuern und 
bei den persönlichen Steuern die Klassensteuern. Auf der höchsten 
Stufe der Entwicklung führt das Streben nach Erfassung der Lei 
stungsfähigkeit zu Einkommensteuern und einkommensteuerartigen 
Steuern. 
Die allgemeinste Lehre, welche die Geschichte mit Bezug auf 
die Gestaltung des Staatshaushaltes bietet, besteht wohl darin, daß 
die im Besitze der Staatsgewalt befindlichen Klassen nach Möglich 
keit die Staatslasten von sich abzuwälzen trachteten. Doch kann 
dieses Prinzip nicht so drastich angewendet werden, wie dies z. B. 
Loria tut. Im Gegenteil muß eher jene Auffassung bestätigt werden, 
daß die herrschenden Klassen im eigenen Interesse, also gewisser 
maßen aus egoaltruistischen Motiven — wie dies Forli sagt — 
einen Teil der Staatslasten in einer oder der anderen Form auf 
sich nehmen. Hierzu kommt mit der Entwicklung der Gesellschaft 
das stärkere Pflichtbewußtsein der höheren Klassen, welches die 
egoistischen Triebe derselben zügelt. Die Gestaltung dieser Gefühle, 
die mehr minder intensive Kraft des Gemeingeistes, spiegelt sich 
in den Finanzsystemen einzelner Perioden wider. 
Wir wollen nun im einzelnen die Gestaltungen bei den wich 
tigeren Kulturvölkern kurz ins Auge fassen. Böckh 1 ) weist darauf 
hin, daß wenn auch Staatsumwälzungen in Griechenland nicht, wie 
in neuerer Zeit, mit finanziellen Bedrängnissen zusammenhingen, 
und wenn auch in Athen kein eigener Archon an der Spitze der 
Finanzverwaltung stand, trotzdem die Finanz Verwaltung als einer 
der wichtigsten Zweige der öffentlichen Geschäfte angesehen wurde. 
Schon gab es Staatsmänner, die sich ausschließlich mit den finan 
ziellen Angelegenheiten befaßten und alle großen Demagogen suchten 
mittelbaren oder unmittelbaren Einfluß darauf zu erhalten. Die 
schlechten Finanzeinrichtungen trugen auch wesentlich zum Unter 
gang Athens bei. Die Ausgaben des athenischen Staates waren 
namentlich folgende: Aufwand für Bauwerke, Polizei, Feste, Spen 
den an das Volk, Sold in Friedenszeiten, Armenunterstützung, öffent 
liche Belohnungen, Heer und Flotte, Kriege. In der Urzeit des 
griechischen Staates beschränkten sich die Staatsbedürfnisse auf den 
Unterhalt des Fürsten und auf die den Göttern gebrachten Opfer. 
Zur Befriedigung dieser Bedürfnisse standen Ländereien und deren 
Erträge zur Verfügung. Bei Bauten und Kriegen wurde das ganze 
*) Staatshaushaltung der Athener. 3. Ausl. Berlin 1886.
	        
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