C. III. Abschnitt. Steuerpolitik.
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5. Österreich gehörte unzweifelhaft zu jenen Staaten, in welchen
früh nach Verwirklichung gewisser rationeller Prinzipien der Steuer
politik getrachtet wurde und wo einzelne hervorragende Staats
männer auch auf dem Gebiete der Steuerverwaltung wichtige
Reformen ins Leben zu rufen trachteten. Schon im XVIII. Jahr
hundert werden wir nach beiden Richtungen wichtiger Erscheinungen
gewahr; hierher gehört der durch die österreichische Bureaukratie
ins Leben gerufene Censimento milanese, der Vorläufer der späteren
Grundsteuerkataster, ferner die großen Steuerpläne Josef II., nament
lich die Einführung der Grundsteuer, eventuell der einzigen Grund
steuer. Das Österreich des XVIII. Jahrhunderts, sagt Eheberg,
ist das Land der Steuerreformen. Das österreichische Steuersystem
kam aber erst nach den napoleonischen Kriegen zum Ausbau und
zwar auf Grund der Ertragssteuem. Die Erwerbssteuer wurde
zwar schon im Jahre 1798 ins Leben gerufen, nach dem Vorbilde
der französischen Patentsteuer; im Jahre 1817 folgte die Anord
nung des ständigen Katasters, 1820 die Haussteuer (mit zwei
Klassen: Hausklassen- und Hauszinssteuer). Diese Steuern bilden
bis auf die jüngste Zeit das Rückgrat des österreichischen Steuer
systems. Die Verzehrungssteuern kamen früh zur Entwicklung,
innere Verzehrungssteuern, Zölle, Monopole. Die direkten Steuern
erhielten ihre zeitgemäße Ergänzung im Jahre 1858 durch Ein
führung der Einkommensteuer. Seitdem stand die Reform der
direkten Steuern fast ununterbrochen auf der Tagesordnung, zum
Teil unter dem Einflüsse der sozialpolitischen Forderungen. Die
Reform kommt am Ende des vorigen Jahrhunderts mit der Durch
führung der allgemeinen persönlichen Einkommensteuer zur Ver
wirklichung.
6. Eine selbständige Steuerpolitik kommt in Ungarn erst nach
dem Jahre 1867 zur Geltung. Damals bestand in Ungarn das
österreichische Steuersystem und bei dem konservativen Charakter
des Staatshaushaltes mußte dieses System noch eine Zeitlang auf
recht erhalten bleiben. Die kolossale Steigerung der Staatsbedürf
nisse, die im Budget zutage tretenden ansehnlichen Defizite, die
den Haushalt schwer belastenden Zinsengarantien der subventionierten.
Bahnen, die mit der raschen Zunahme der Staatsschulden wachsende
Zinsenlast konnten vorderhand kein anderes Resultat haben, als daß
mit Außerachtlassung jedes höheren Gesichtspunktes die Steigerung
der Einnahmen und deren Sicherung angestrebt werde. Unter
solchen Voraussetzungen wurde die erste Steuerreform im Jahre
1875 durchgesetzt, welche sich mit der Einführung einiger neuer
Steuern und mit der Revision des Grundsteuerkatasters begnügte, ohne