Full text: Finanzwissenschaft

C. III. Abschnitt. Steuerpolitik. 
329 
5. Österreich gehörte unzweifelhaft zu jenen Staaten, in welchen 
früh nach Verwirklichung gewisser rationeller Prinzipien der Steuer 
politik getrachtet wurde und wo einzelne hervorragende Staats 
männer auch auf dem Gebiete der Steuerverwaltung wichtige 
Reformen ins Leben zu rufen trachteten. Schon im XVIII. Jahr 
hundert werden wir nach beiden Richtungen wichtiger Erscheinungen 
gewahr; hierher gehört der durch die österreichische Bureaukratie 
ins Leben gerufene Censimento milanese, der Vorläufer der späteren 
Grundsteuerkataster, ferner die großen Steuerpläne Josef II., nament 
lich die Einführung der Grundsteuer, eventuell der einzigen Grund 
steuer. Das Österreich des XVIII. Jahrhunderts, sagt Eheberg, 
ist das Land der Steuerreformen. Das österreichische Steuersystem 
kam aber erst nach den napoleonischen Kriegen zum Ausbau und 
zwar auf Grund der Ertragssteuem. Die Erwerbssteuer wurde 
zwar schon im Jahre 1798 ins Leben gerufen, nach dem Vorbilde 
der französischen Patentsteuer; im Jahre 1817 folgte die Anord 
nung des ständigen Katasters, 1820 die Haussteuer (mit zwei 
Klassen: Hausklassen- und Hauszinssteuer). Diese Steuern bilden 
bis auf die jüngste Zeit das Rückgrat des österreichischen Steuer 
systems. Die Verzehrungssteuern kamen früh zur Entwicklung, 
innere Verzehrungssteuern, Zölle, Monopole. Die direkten Steuern 
erhielten ihre zeitgemäße Ergänzung im Jahre 1858 durch Ein 
führung der Einkommensteuer. Seitdem stand die Reform der 
direkten Steuern fast ununterbrochen auf der Tagesordnung, zum 
Teil unter dem Einflüsse der sozialpolitischen Forderungen. Die 
Reform kommt am Ende des vorigen Jahrhunderts mit der Durch 
führung der allgemeinen persönlichen Einkommensteuer zur Ver 
wirklichung. 
6. Eine selbständige Steuerpolitik kommt in Ungarn erst nach 
dem Jahre 1867 zur Geltung. Damals bestand in Ungarn das 
österreichische Steuersystem und bei dem konservativen Charakter 
des Staatshaushaltes mußte dieses System noch eine Zeitlang auf 
recht erhalten bleiben. Die kolossale Steigerung der Staatsbedürf 
nisse, die im Budget zutage tretenden ansehnlichen Defizite, die 
den Haushalt schwer belastenden Zinsengarantien der subventionierten. 
Bahnen, die mit der raschen Zunahme der Staatsschulden wachsende 
Zinsenlast konnten vorderhand kein anderes Resultat haben, als daß 
mit Außerachtlassung jedes höheren Gesichtspunktes die Steigerung 
der Einnahmen und deren Sicherung angestrebt werde. Unter 
solchen Voraussetzungen wurde die erste Steuerreform im Jahre 
1875 durchgesetzt, welche sich mit der Einführung einiger neuer 
Steuern und mit der Revision des Grundsteuerkatasters begnügte, ohne
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.