Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

die  großen  Fehler  des  Steuersystems  radikal  zu  beheben.  Ja  in
manchen  Punkten  zeigte  sich  eine  grobe  Verletzung  des  Prinzipes
der  Steuergerechtigkeit.  Auf  die  Reform  der  direkten  Steuern
folgte  in  den  80  er  Jahren  die  Reform  der  indirekten  Steuern.
Endlich  kam  im  Jahre  1909  die  große  Steuerreform:  Einführung
der  Einkommensteuer  mit  steuerfreiem  Existenzminimum  und  progressivem ­
  Steuerfuß  und  Revision  der  bestehenden  direkten  Steuern,
nachdem  die  Ertragssteuern  beibehalten  wurden.

D.  Die  Hauptarten  der  Steuern.
I.  Abschnitt.
Direkte  und  indirekte  Steuern.
1.  Der  Staat  nimmt  zur  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  die
Staatsbürger  ihrer  Leistungsfähigkeit  entsprechend  in  der  Form  der
Steuer  in  Anspruch.  Da  die  Staatsbedürfnisse  von  Jahr  zu  Jahr
sich  in  der  Regel  erneuern,  muß  zu  ihrer  Befriedigung  gleichfalls
eine  solche  Grundlage  gefunden  werden,  die  denselben  Charakter
besitzt.  Diesen  Charakter  besitzt  nur  das  Einkommen.  Nach  der
wissenschaftlichen  Entfaltung  der  Steuertheorie  müßte  man  daher
zu  dem  Resultate  kommen,  daß  nur  das  Einkommen  der  Staatsbürger ­
  der  Maßstab  sein  kann  bei  der  Inanspruchnahme  zur  Befriedigung ­
  der  Staatsbedürfnisse.  Jedoch  hat  die  Erfahrung  in
allen  Staaten  gelehrt,  daß  jedes  direkt  auf  das  Einkommen  basierte
Steuersystem  mangelhaft  ist;  der  Staat  besitzt  nicht  die  genaue
Kenntnis  des  Einkommens,  der  Staatsbürger  wünscht  nicht  dasselbe
genau  anzugeben.  Der  Staat  versucht  darum  auf  Umwegen  die
Besteuerung  nach  dem  Einkommen,  insofern  als  er  solche  Erscheiungen
des  wirtschaftlichen  Lebens  zum  Maßstab  wählte,  die  äußerlich  erkennbar ­
  sind.  Solche  Momente  sind  die  Produktion,  die  Zirkulation,  die
Konsumtion.  Auf  dieser  Grundlage  entstanden  die  zwei  Systeme,  das
der  einzigen  Steuer  und  das  der  zusammengesetzten  Steuern;
jenes  geht  von  der  tatsächlichen  Steuerfähigkeit  der  Staatsbürger  —
vom  Einkommen  —  aus;  dieses  präsumiert  auf  Grund  verschiedener
Symptome  die  Steuerfähigkeit.  Theoretisch  kann  natürlich  nur  die
einzige  Steuer  vollkommen  sein,  freilich,  bei  bedeutenden  praktischen
Unvollkomfnenheiten,  die  bis  zur  totalen  Unanwendbarkeit  sich
            
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