Full text : Finanzwissenschaft

D.  I.  Abschnitt.  Direkte  und  indirekte  Steuern.  335
Unvollkommenheiten  in  der  Praxis  und  der  praktischen  Durchführung. ­
  Die  Mängel  der  direkten  Steuern  zeigen  sich  namentlich
in  folgendem:  a)  die  Erforschung  der  Einkommensquellen  durch  die
staatlichen  Organe.  Hierdurch  wird  unbedingt  die  Empfindlichkeit
der  Staatsbürger  verletzt,  mögen  wir  die  Einmischung  der  staatlichen
Organe  vor  Augen  halten,  oder  den  Zwang,  mit  welchem  der  Staat
die  Aufgabe  des  Einkommens  fordert;  letztere  zwingt  oft  zur  Aufdeckung ­
  intim  persönlicher  Verhältnisse;  auch  das  Übel  kann  eintreten, ­
  daß  in  Staaten  mit  heftigen  politischen  Kämpfen  und
Parteileidenschaften  bei  Umlegung  der  direkten  Steuern  große  Ungerechtigkeiten ­
  begangen  werden;  b)  der  Druck  der  direkten  Steuern
wird  unmittelbar  gefühlt,  namentlich  wenn  der  Staat  sich  größere
Einnahmen  sichern  will;  c)  da  die  direkten  Steuern  mehr  das
durchschnittliche,  als  das  faktische  Einkommen  aufsuchen,  können
sie  oft  unerträglich  werden;  d)  die  direkten  Steuern  zeigen  bei
größerer  Beständigkeit  eine  geringere  Elastizität  und  folgen  weniger  den
Schwankungen  des  Volkswohlstandes;  e)  die  direkten  Steuern  sind
weniger  geeignet  zur  Erfassung  der  geringern  Steuerkräfte;  f)  die
direkten  Steuern  sind  nicht  geeignet  zur  Erfassung  sporadischer
Einkommen;  g)  sie  sind  weniger  geeignet  zur  Besteuerung  von  im
Inlande  lebenden  Ausländern.
4.  Ausgehend  von  der  Tatsache  der  Besteuerung,  sind  indirekte
Steuern  jene,  welche  abgesehen  von  dem  Steuersubjekt,  die  Steuerzahlung ­
  mit  der  Produktion,  Zirkulation  oder  Konsumtion  eines
Gegenstandes  in  Verbindung  bringen.  Bei  diesen  Steuern  ist  also
fast  gänzlich  die  Tatsache  verdunkelt,  daß  die  Grundlage  der  Besteuerung ­
  das  sittliche  Verhältnis  ist,  das  zwischen  dem  Staate  und
den  Staatsbürgern  besteht;  der  staatsbürgerliche  Charakter  der
Steuer  kommt  nicht  zum  Ausdruck.  Die  Besteuerung  wird  zu
einem  unbewußten  Prozeß.  Unleugbar  hat  das  seine  Vorteile.
„L’art  de  each  er  aux  hommes  ce  qui  leur  deplait,  n’est  pas  un  art
ä  dedaigner.  L’imagination  fait  des  malheureux  comme  la  realite;
peut-etre  meme  la  liste  des  premiers  est  la  plus  grande"  (Necker).
Andererseits  ist  aber  auch  nicht  zu  leugnen,  daß  zwischen  dieser
Steuerart  und  den  direkten  Steuern  eine  weite  Kluft  besteht.  Würde
es  nicht  ein  Lächeln  hervorrufen,  wenn  jemand  in  ein  Bierlokal
eintreten  würde  und  das  damit  motivieren  wollte,  er  gehe  Steuern
zahlen?  Daß  auch  dem  Staate  dieser  Akt  zugute  kommt,  ist  nur
bitterer  Zwang,  der  Impuls  zur  Ausgabe  stammt  aus  anderem  Boden.
Die  indirekten  Steuern  würden  kaum  jemals  die  Staatsbürger  zur
Steuerpflicht  erziehen;  denn  die  Steuerzahlung  kommt  nicht  zum
Bewußtsein,  insoweit  dies  doch  erfolgen  würde,  wird  doch  die
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.