D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 335
Unvollkommenheiten in der Praxis und der praktischen Durch
führung. Die Mängel der direkten Steuern zeigen sich namentlich
in folgendem: a) die Erforschung der Einkommensquellen durch die
staatlichen Organe. Hierdurch wird unbedingt die Empfindlichkeit
der Staatsbürger verletzt, mögen wir die Einmischung der staatlichen
Organe vor Augen halten, oder den Zwang, mit welchem der Staat
die Aufgabe des Einkommens fordert; letztere zwingt oft zur Auf
deckung intim persönlicher Verhältnisse; auch das Übel kann ein
treten, daß in Staaten mit heftigen politischen Kämpfen und
Parteileidenschaften bei Umlegung der direkten Steuern große Un
gerechtigkeiten begangen werden; b) der Druck der direkten Steuern
wird unmittelbar gefühlt, namentlich wenn der Staat sich größere
Einnahmen sichern will; c) da die direkten Steuern mehr das
durchschnittliche, als das faktische Einkommen aufsuchen, können
sie oft unerträglich werden; d) die direkten Steuern zeigen bei
größerer Beständigkeit eine geringere Elastizität und folgen weniger den
Schwankungen des Volkswohlstandes; e) die direkten Steuern sind
weniger geeignet zur Erfassung der geringern Steuerkräfte; f) die
direkten Steuern sind nicht geeignet zur Erfassung sporadischer
Einkommen; g) sie sind weniger geeignet zur Besteuerung von im
Inlande lebenden Ausländern.
4. Ausgehend von der Tatsache der Besteuerung, sind indirekte
Steuern jene, welche abgesehen von dem Steuersubjekt, die Steuer
zahlung mit der Produktion, Zirkulation oder Konsumtion eines
Gegenstandes in Verbindung bringen. Bei diesen Steuern ist also
fast gänzlich die Tatsache verdunkelt, daß die Grundlage der Be
steuerung das sittliche Verhältnis ist, das zwischen dem Staate und
den Staatsbürgern besteht; der staatsbürgerliche Charakter der
Steuer kommt nicht zum Ausdruck. Die Besteuerung wird zu
einem unbewußten Prozeß. Unleugbar hat das seine Vorteile.
„L’art de each er aux hommes ce qui leur deplait, n’est pas un art
ä dedaigner. L’imagination fait des malheureux comme la realite;
peut-etre meme la liste des premiers est la plus grande" (Necker).
Andererseits ist aber auch nicht zu leugnen, daß zwischen dieser
Steuerart und den direkten Steuern eine weite Kluft besteht. Würde
es nicht ein Lächeln hervorrufen, wenn jemand in ein Bierlokal
eintreten würde und das damit motivieren wollte, er gehe Steuern
zahlen? Daß auch dem Staate dieser Akt zugute kommt, ist nur
bitterer Zwang, der Impuls zur Ausgabe stammt aus anderem Boden.
Die indirekten Steuern würden kaum jemals die Staatsbürger zur
Steuerpflicht erziehen; denn die Steuerzahlung kommt nicht zum
Bewußtsein, insoweit dies doch erfolgen würde, wird doch die