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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
ethische Auffassung verwirrt, da die Präsumtion entstehen könnte,
daß die Genußsucht, die Verschwendung im Interesse des Staates
liege, denn je größer diese, desto größer ist das Einkommen des
Staates. Es kann darum nicht wundernehmen, wenn einzelne
Schriftsteller (so auch Vocke) die indirekten Steuern nicht als
eigentliche Steuern anerkennen wollen, wie dies auch seinem Ausdruck
in der Unterscheidung von Steuern und Auflagen, Aufschlägen,
findet. Die direkte Steuer bezieht sich auf die Persönlichkeit und
.zwar als Ganzes, in ihrer Gesamtheit, die indirekten Steuern und
deren Haupttypen, die Verzehrungssteuern beziehen sich auf die
Objekte und zwar auf einzelne Objekte; die direkte Steuer nimmt die
Leistungsfähigkeit zur Basis, die indirekte Steuer die Menge der
Objekte usw. Die direkte Steuer stellt sich als staatsbürgerliche
Pflicht dar und setzt deren Bewußtsein voraus; bei den Verzehrungs-
steuern fehlt das Pflichtbewußtsein, ja sie geht sogar von der
Voraussetzung aus, daß dieselbe gering ist, da ja der Staat sonst
nicht gezwungen wäre, auf Umwegen Einnahmen zu suchen. Der
Staat ist hier mehr darauf angewiesen, zu nehmen, weil die Staats
bürger nichts geben wollen. Aber bei vollständiger Aufrechthaltung
dieses Unterschiedes zwischen direkten und indirekten Steuern ist
es doch unrichtig, den indirekten Steuern den Steuercharakter ganz
abzusprechen. Und zwar in erster Reihe deshalb, da dieselben
gegenüber dfen übrigen Staatseinnahmen mit der direkten Steuer
den gemeinsamen Charakter besitzen, daß sie keine Gegenleistung be
dingen. Daß die Steuer als staatsbürgerliche Pflicht empfunden
werde, das ist wohl ein ethisches Postulat, doch kein unentbehr
liches konstitutives Element. Es ist zu wünschen, daß die Steuer
als Folge des staatsbürgerlichen Verhältnisses empfunden werde,
doch hört die Leistung nicht auf, Steuer zu sein, wenn dieses
Moment fehlt, wie ja auch die im Zwangswege eingehobene Steuer
ihren Steuercharakter nicht verliert. Wesentlich ist für die Steuer,
daß dieselbe ein Beitrag aus dem Einkommen des Staatsbürgers
ist, daß sie eine Leistung ohne Gegenleistung bildet.
Die Frage der Notwendigkeit der indirekten Steuern steht in
■engem Zusammenhange mit dem Entwicklungsgrade des staatlichen
Bewußtseins. Denn die Behauptung, daß die staatlichen Bedürfnisse
ohne indirekte Steuern nicht befriedigt werden könnten, ist über
trieben. Halten wir uns die Verhältnisse vor dem Kriege vor
Augen, so dürfte im Durchschnitt eine Erhöhung der direkten
Steuern um 8ö -100 Prozent genügt haben, um die indirekten
Steuern überflüssig zu machen. Das mag seine Schwierigkeiten
haben, sagen wir, mit Rücksicht auf die herrschenden Ansichten