Full text: Finanzwissenschaft

D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 
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solche Objekte besteuert werden, welche nicht der Befriedigung der 
ersten Lebensbedürfnisse dienen, dann hat die Steuer eine mehrfache 
Funktion; jedenfalls handelt es sich um eine Besteuerung des Ein 
kommens. Jedoch nicht in dem Sinne, wie dies bisher angenommen 
wurde, daß aus der Konsumtion auf das Einkommen geschlossen 
werden kann, denn wie wir bereits auseinandergesetzt haben, dies 
wäre bloß aus der Oesamtkonsumtion möglich, aber nicht aus der 
Konsumtion einzelner, willkürlich gewählter Gegenstände; jedoch 
insofern wäre eine Besteuerung des Einkommens als hierdurch 
jener Teil des Einkommens, welcher nach Befriedigung der aller- 
• ersten Bedürfnisse übrig blieb, der Besteuerung unterzogen würde, 
sofern es schon besteuert war, würde hier die Steuerprogression zur 
Geltung kommen. Solche Verzehrungssteuern würden die Funktion 
der Besteuerung von Genuß und Luxus besitzen, würden also vom 
sozialpolitischen und ethischen Standpunkt ihre Berechtigung haben, 
eventuell auch dann, wenn das Steuersystem in finanzieller Beziehung 
keiner Ergänzung oder Korrektur bedürfte. In der Tat sehen wir, 
daß, wo die finanziellen Verhältnisse es erlauben, jene Verzehrungs 
steuern, welche Gegenstände des ersten Lebensbedarfes belasten, 
abgeschafft oder gemildert werden, während das Gewicht mehr auf 
solche Objekte gelegt wird, welche dem Genusse dienen, zugleich 
mit der Betonung dessen, daß es Interesse und Pflicht des Staates 
ist, gewissen Richtungen der Genußsucht aus sittlichen und hygie 
nischen Gründen engere Schranken zu setzen. 
5. Fassen wir die Vorteile der Verzehrungssteuern ins Auge, 
so erblicken wir, vor allem vom Standpunkt der Steuerauslegung, 
solche, welche in praktischer Hinsicht bei dem heutigen Grade des 
Staatsbewußtseins von großer Bedeutung sind, nämlich, daß die 
selben keine Erforschung der persönlichen, namentlich der Ein 
kommens- und Vermögensverhältnisse erfordern. Wenn wir vor 
Augen halten, daß die Erfolglosigkeit der direkten Steuern haupt 
sächlich damit zusammenhängt, daß sie die Erforschung der Ein 
kommens- und Vermögensverhältnisse voraussetzen, dann wird es uns 
vollständig klar, daß jene Steuern sich einer großen Beliebtheit er 
freuen müssen, die das nicht erfordern. Die Hauptkraft der Ver 
zehrungssteuern ruht in deren diskretem Charakter, gewissermaßen 
in ihrer Verborgenheit. 
Ein in praktischer Beziehung höchst wichtiger Vorteil der 
Verzehrungssteuern besteht ferner darin, daß die Bezahlung derselben 
von seiten des Steuersubjektes an keinen Termin gebunden ist, was 
diese Steuerart fast unentbehrlich macht. *) Darum ist die Verr 
1 ) Bismarck wies in seinem Memorandum Uber die Staatsform im Jahre 1881
	        
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