Full text : Finanzwissenschaft

D.  I.  Abschnitt.  Direkte  und  indirekte  Steuern.

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solche  Objekte  besteuert  werden,  welche  nicht  der  Befriedigung  der
ersten  Lebensbedürfnisse  dienen,  dann  hat  die  Steuer  eine  mehrfache
Funktion;  jedenfalls  handelt  es  sich  um  eine  Besteuerung  des  Einkommens. ­
  Jedoch  nicht  in  dem  Sinne,  wie  dies  bisher  angenommen
wurde,  daß  aus  der  Konsumtion  auf  das  Einkommen  geschlossen
werden  kann,  denn  wie  wir  bereits  auseinandergesetzt  haben,  dies
wäre  bloß  aus  der  Oesamtkonsumtion  möglich,  aber  nicht  aus  der
Konsumtion  einzelner,  willkürlich  gewählter  Gegenstände;  jedoch
insofern  wäre  eine  Besteuerung  des  Einkommens  als  hierdurch
jener  Teil  des  Einkommens,  welcher  nach  Befriedigung  der  aller-•
  ersten  Bedürfnisse  übrig  blieb,  der  Besteuerung  unterzogen  würde,
sofern  es  schon  besteuert  war,  würde  hier  die  Steuerprogression  zur
Geltung  kommen.  Solche  Verzehrungssteuern  würden  die  Funktion
der  Besteuerung  von  Genuß  und  Luxus  besitzen,  würden  also  vom
sozialpolitischen  und  ethischen  Standpunkt  ihre  Berechtigung  haben,
eventuell  auch  dann,  wenn  das  Steuersystem  in  finanzieller  Beziehung
keiner  Ergänzung  oder  Korrektur  bedürfte.  In  der  Tat  sehen  wir,
daß,  wo  die  finanziellen  Verhältnisse  es  erlauben,  jene  Verzehrungssteuern, ­
  welche  Gegenstände  des  ersten  Lebensbedarfes  belasten,
abgeschafft  oder  gemildert  werden,  während  das  Gewicht  mehr  auf
solche  Objekte  gelegt  wird,  welche  dem  Genusse  dienen,  zugleich
mit  der  Betonung  dessen,  daß  es  Interesse  und  Pflicht  des  Staates
ist,  gewissen  Richtungen  der  Genußsucht  aus  sittlichen  und  hygienischen ­
  Gründen  engere  Schranken  zu  setzen.
5.  Fassen  wir  die  Vorteile  der  Verzehrungssteuern  ins  Auge,
so  erblicken  wir,  vor  allem  vom  Standpunkt  der  Steuerauslegung,
solche,  welche  in  praktischer  Hinsicht  bei  dem  heutigen  Grade  des
Staatsbewußtseins  von  großer  Bedeutung  sind,  nämlich,  daß  dieselben ­
  keine  Erforschung  der  persönlichen,  namentlich  der  Einkommens- ­
  und  Vermögensverhältnisse  erfordern.  Wenn  wir  vor
Augen  halten,  daß  die  Erfolglosigkeit  der  direkten  Steuern  hauptsächlich ­
  damit  zusammenhängt,  daß  sie  die  Erforschung  der  Einkommens- ­
  und  Vermögensverhältnisse  voraussetzen,  dann  wird  es  uns
vollständig  klar,  daß  jene  Steuern  sich  einer  großen  Beliebtheit  erfreuen ­
  müssen,  die  das  nicht  erfordern.  Die  Hauptkraft  der  Verzehrungssteuern ­
  ruht  in  deren  diskretem  Charakter,  gewissermaßen
in  ihrer  Verborgenheit.
Ein  in  praktischer  Beziehung  höchst  wichtiger  Vorteil  der
Verzehrungssteuern  besteht  ferner  darin,  daß  die  Bezahlung  derselben
von  seiten  des  Steuersubjektes  an  keinen  Termin  gebunden  ist,  was
diese  Steuerart  fast  unentbehrlich  macht.  *)  Darum  ist  die  Verr
1 )  Bismarck  wies  in  seinem  Memorandum  Uber  die  Staatsform  im  Jahre  1881
            
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