Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Einkommensteuer bildet. Mit der Entwicklung des wirtschaftlichen 
Lebens und dem Kapitalismus kommt auch das Kapital als Steuer 
quelle zu erhöhter Geltung und die Allgemeinheit der Besteuerung 
fordert natürlich dessen spezielle Besteuerung; so entsteht die Kapitals 
beziehungsweise Kapitalrentensteuer. 
Die vier Steuern: Grundsteuer, Haussteuer, Kapitalsteuer, 
Erwerbssteuer bilden im Rahmen der Ertragssteuern die Gruppe 
der objektiven Steuern. 
Neben diesen Hauptsteuern des Ertragssteuersystems werden 
die neu entstehenden Produktionszweige und Untemehmungsformen 
durch besondere Steuern in Anspruch genommen, so entstehen die 
Aktiengesellschaftssteuer, die Eisenbahnsteuer usw.; desgleichen 
wirkt die Spezialisation der einzelnen Steuerobjekte weiter fort, so 
entstehen die Bergwerkssteuer, in einzelnen Staaten die Steuer der 
Waldrente usw. 
Die Bezeichnung „objektive Steuern“ hat ihre besondere Wich 
tigkeit. Wo nämlich jene Auffassung herrscht, daß das Objekt 
steuerpflichtig ist, dort richtet sich die Besteuerung nach den Ver 
hältnissen des Objektes; wo jedoch das Objekt bloß ein Erkennungs 
zeichen, ein Symptom ist, die Besteuerung aber als auf der 
Person ruhend betrachtet wird, dort richtet sich die Besteuerung 
nach den Verhältnissen der Person. Darum kamen in der ersten 
Entwicklungsperiode der Ertragssteuern, nachdem das Maßgebende 
die in dem Objekte befindliche Ertragsfähigkeit war, die persön 
lichen Verhältnisse des Eigentümers nicht in Betracht. In dem 
Moment, als der persönliche Gesichtspunkt in den Vordergrund 
tritt, haben die persönlichen Momente auch bei den Ertragssteuern 
ihre Bedeutung. Darum ist in der ständischen Periode das Grund 
stück des Edelmannes steuerfrei, darum fordert man in der neueren 
Zeit auch bei den Objektsteuem die Berücksichtigung der persön 
lichen Verhältnisse des Steuersubjekts. 
III. Abschnitt. 
Vermögenssteuern. 
1. Die am leichtesten erkennbare Form der wirtschaftlichen 
Kraft ist das Vermögen. Die Erfassung dessen, daß die Kraft des 
Vermögens sich hauptsächlich in dem aus demselben stammenden
	        
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