Full text : Finanzwissenschaft

D.  III.  Abschnitt.  Vermögenssteuern.

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Ertrag  oder  Einkommen  kundgibt,  ist  natürlich  erst  dann  möglich,
wenn  das  Vermögen  zur  Gewinnung  von  Ertrag  und  Einkommen
verwertet  wird  und  dies  mehr  und  mehr  zur  Regel,  also  leicht  erkennbar ­
  wird.  Und  auch  dann  ist  das  Vermögen  lange  Zeit  das
leichter  erfaßbare  Ding.  Daraus  ergibt  sich,  daß  auf  tieferen  Stufen
.der  wirtschaftlichen  Entwicklung,  sofern  der  Staat  aus  Steuern
Einnahmen  schafft,  diese  mit  dem  Vermögen  und  dessen  Größe  in
Verbindung  gebracht  werden.
Solche  reale  Vermögenssteuern  haben  den  großen  Nachteil,
daß  sie  das  Vermögen,  dessen  Stamm  selbst  angreifen.  Mit  der
Entfaltung  des  wirtschaftlichen  Lebens,  welche  zur  produktiven
Benutzung  der  Vermögensgegenstände  aneifert,  wird  die  Leistungsfähigkeit ­
  des  Vermögens  viel  vollkommener  an  dem  Ertrag  und
später  an  dem  Einkommen  gemessen.  Die  rohen  Realvermögenssteuern ­
  werden  mehr  und  mehr  verlassen.  In  der  Neuzeit  wird
wieder  auf  die  Vermögenssteuer  zurückgegriffen,  doch  sind  diese
Vermögenssteuern  mehr  nominelle,  insofern  als  sie  zur  Steuerbasis ­
  nicht  den  Vermögenswert,  sondern  die  Früchte  des  Vermögens:
Ertrag,  Einkommen,  nehmen.  Die  Berechtigung  dieser  Vermögenssteuern ­
  beruht  darauf,  daß  das  aus  Vermögen  stammende  Einkommen, ­
  sowohl  was  die  Leichtigkeit  des  Erwerbes,  als  die  Dauerhaftigkeit ­
  des  Einkommens  betrifft,  größere  Steuerfähigkeit  bekundet,
als  das  aus  Arbeit  stammende  Einkommen,  wovon  ein  Teil  ohnedies ­
  zur  Amortisation  der  Arbeitskraft  und  zur  Vermögensbildung
verwendet  werden  muß.  Zugunsten  dieser  Vermögenssteuern  spricht
auch  der  Umstand,  daß  durch  die  Vermögenssteuer  auch  solche
Vermögen  zur  Besteuerung  herangezogen  werden,  welche  nicht  zur
Produktion  verwendet  werden,  sondern  dem  Genuß,  dem  Luxus
dienen,  was  bei  sinkendem  Zinsfuß  mit  einem  stets  wachsenden
Teile  des  Vermögens  geschieht.  Die  Berechtigung  dieser  Motive
kann  nicht  in  Zweifel  gezogen  werden.  Oder  warum  soll  nicht
jene  Laune  besteuert  werden,  die  Millionen  auf  Sammlung  von
Kuriositäten  verwendet  oder  welche  einen  Wellington  dahin  führte,
eine  100000-Pfund-Note  unter  Rahmen  zu  halten?  Auch  ein
steuertechnisches  Moment  ist  zugunsten  der  Vermögenssteuer  anzuführen, ­
  insofern  als  in  der  Regel  das  Vermögen  leichter  zu  erforschen ­
  ist,  als  das  Einkommen.  Die  Vermögenssteuer  soll  auch
die  Funktion  erfüllen,  die  Fassionen  der  Einkommensteuer  zu
kontrollieren.
Namentlich  die  angeführten  Argumente  werden  für  die  Vermögenssteuer ­
  angeführt.  Übrigens  kann  die  Vermögenssteuer  mit
der  Einkommensteuer  in  Einklang  gebracht  werden,  insofern  als
            
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