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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Einkommensteuer bildet. Mit der Entwicklung des wirtschaftlichen
Lebens und dem Kapitalismus kommt auch das Kapital als Steuerquelle
zu erhöhter Geltung und die Allgemeinheit der Besteuerung
fordert natürlich dessen spezielle Besteuerung; so entsteht die Kapitalsbeziehungsweise
Kapitalrentensteuer.
Die vier Steuern: Grundsteuer, Haussteuer, Kapitalsteuer,
Erwerbssteuer bilden im Rahmen der Ertragssteuern die Gruppe
der objektiven Steuern.
Neben diesen Hauptsteuern des Ertragssteuersystems werden
die neu entstehenden Produktionszweige und Untemehmungsformen
durch besondere Steuern in Anspruch genommen, so entstehen die
Aktiengesellschaftssteuer, die Eisenbahnsteuer usw.; desgleichen
wirkt die Spezialisation der einzelnen Steuerobjekte weiter fort, so
entstehen die Bergwerkssteuer, in einzelnen Staaten die Steuer der
Waldrente usw.
Die Bezeichnung „objektive Steuern“ hat ihre besondere Wichtigkeit.
Wo nämlich jene Auffassung herrscht, daß das Objekt
steuerpflichtig ist, dort richtet sich die Besteuerung nach den Verhältnissen
des Objektes; wo jedoch das Objekt bloß ein Erkennungszeichen,
ein Symptom ist, die Besteuerung aber als auf der
Person ruhend betrachtet wird, dort richtet sich die Besteuerung
nach den Verhältnissen der Person. Darum kamen in der ersten
Entwicklungsperiode der Ertragssteuern, nachdem das Maßgebende
die in dem Objekte befindliche Ertragsfähigkeit war, die persönlichen
Verhältnisse des Eigentümers nicht in Betracht. In dem
Moment, als der persönliche Gesichtspunkt in den Vordergrund
tritt, haben die persönlichen Momente auch bei den Ertragssteuern
ihre Bedeutung. Darum ist in der ständischen Periode das Grundstück
des Edelmannes steuerfrei, darum fordert man in der neueren
Zeit auch bei den Objektsteuem die Berücksichtigung der persönlichen
Verhältnisse des Steuersubjekts.
III. Abschnitt.
Vermögenssteuern.
1. Die am leichtesten erkennbare Form der wirtschaftlichen
Kraft ist das Vermögen. Die Erfassung dessen, daß die Kraft des
Vermögens sich hauptsächlich in dem aus demselben stammenden