Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Geschichte der Staats wirtschaft. 
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der ersten Zeit des Königtums waren Grundbesitz, Bußgelder und 
Heimfall die Einnahmen des Fiskus. Hierzu kam, wie es scheint 
schon unter Stefan d. H, eine Steuer aus Anlaß von Verkäufen. 
Unter Bela I. wurde das Zollgeld eingeführt. Auch Ladislaus d. H. 
und Coloman vermehrten auf verschiedene Weise die staatlichen Ein 
kommen. Wie es scheint, wurde unter Coloman auch die erste direkte 
Steuer, das Herdgeld, eingeführt 1 ). Jeder Adlige war verpflichtet, 
dasselbe einzusammeln und am Michaelstage nach Gran einzuliefern. 
Die Goldene Bulle erklärt die Steuerfreiheit der Adligen. Staat 
liche Einnahmequellen waren in dieser Zeit noch Gold-, Silber- und 
Salzbergwerke, Naturallieferungen (collectas) usw. Karl Robert von 
Anjou vermehrte die Staatseinkünfte durch ein auf die hohe Geist 
lichkeit ausgeworfenes Neujahrsgeschenk, ein Drittel des für den 
Papst gesammelten Zehnten; er erhöhte das lucrum camerae, 
welches aus einem Schlagschatz zum Rechte der Finanzverschlechte 
rung wurde und dann in eine dauernde Steuer umgewandelt wurde; 
diese Steuer wurde nach Porten ausgeworfen. Auch die Einführung 
des Neunten unter Ludwig dem Großen vermehrte die Einkünfte 
des Schatzes in ansehnlicher Weise, da der größte Teil des Grund 
besitzes im Besitz des Staates war. König Sigismund regelt die 
Grenzzölle. König Matthias führte zur Verteidigung des Landes 
eine Steuer (subsidium) ein. In dem mittelalterlichen Staatshaus 
halt waren daher die wichtigsten Einnahmequellen: Grundbesitz, 
Salz- und Metallbergwerke, der Grenzzoll, das Lucrum camerae und 
Subsidien; die gesamten Steuern lasten auf den Untertanen, der 
Adel war steuerfrei. Während der Türkenkriege wurden die Sub 
sidien zu einer ständigen Steuer — sowie die Zwangsarbeitsleistung 
bei den Festungen; oft wurden auch Naturalleistungen für die Ver 
sorgung des Heeres in Anspruch genommen. Eine große Bedeutung 
hat vom Standpunkte der Finanzgeschichte der Landtag vom Jahre 
1712/15, der die ständige Kriegssteuer einführte, welche eine Zeit 
lang in natura geleistet wurde, aber schon im Jahre 1722 mit 
2138 000 Gulden festgesetzt wurde. Die Bemessungsgrundlage war 
die Porta (Landmaß), denn die Grundlage dieser Steuer bildete 
nicht bloß der Grundbesitz, sondern alles, was auf die Erwerbs 
fähigkeit der Untertanen einwirkte, es war also auch eine Besteue 
rung der Arbeit und des Kapitals. Die jährlichen Fassionen er 
folgten auf einem mit 95 Rubriken versehenen Bogen, welcher die 
Aufnahme der Familienglieder, der Haustiere, der Wasser- und 
.. einzelnen Historikern schon vor Coloman eingeführt (Homäne, az 
eisö allami egyenes ado — die erste staatliche direkte Steuer — Törteneti Stemle) 
Historische Hevne I 8. 186. ' 
F öl des, Finanzwissenschaft. 
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