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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
während die mittleren und großen Einkommen in sehr bescheidener
Proportion vorkommen, so kann das Resultat finanziell kein großes
sein. Unzweifelhaft ist es, daß die kleinsten, die Grenze des
Existenzminimums nicht überschreitenden Einkommen steuerfrei
bleiben müssen, dies beraubt die Einkommensteuer aber noch nicht
ihrer finanziellen Brauchbarkeit, selbst dort nicht, wo sie bloß als
Ergänzungssteuer figuriert. Natürlich fällt diese Argumentation
dort überhaupt weg, wo die Einkommensteuer als alleinige direkte
Steuer besteht, denn in diesem Falle muß sie doch das ganze
Nationaleinkommen kräftig erfassen, ebenso, wie die Ertragssteuern,
von den steuerfreien Einkommen natürlich abgesehen. Überdies
muß darauf hingewiesen werden, daß der finanzielle Gesichtspunkt
den Forderungen der Gerechtigkeit gegenüber nicht geltend ge
macht werden kann. Übrigens zeigen die tatsächlichen Resultate, daß
die Ergebnisse der Einkommensteuer eben nicht so geringe sind, ja
daß sie in gegebenen Fällen sogar ansehnliche Einnahmen bieten.
5. Auch politische Bedenken wurden, namentlich von fran
zösischen Finanztheoretikern (Leon Say usw.) angeführt. In Staaten
mit stark durchwühltem Parteileben — und der Parlamentarismus be
ruht ja auf den Parteikämpfen, die, wenn nicht ausgeartet, eine
Garantie seiner zweckmäßigen Funktion bilden — ist ihrer Meinung
nach nicht darauf zu rechnen, daß die Einkommen gerecht und
proportioneil besteuert werden, denn die am Ruder befindliche
Partei wird ihren Anhängern gegenüber stets nachsichtig, der
Opposition gegenüber stets verfolgungssüchtig und hartherzig sein.
Unzweifelhaft herrscht die Gefahr vor, daß der politische Gegensatz
und Haß zu dem Bestreben führen, die Gegner auf dem Gebiete
der Besteuerung zu verfolgen, doch kann dies bei der Einkommen
steuer eben nur bis zu der Grenze geschehen, daß sich die Gegner zu
richtigen Steuerbekenntnissen' nötigen. Über diese Grenze hinaus
kann niemand besteuert werden, da genügende Rechtsmittel zur
Verfügung stehen , mit deren Hilfe der einzelne die Gefahr der
Überbesteuerung von sich abwehren kann. Es kann also niemand
über seine Leistungsfähigkeit besteuert werden, wohl aber kann
eine Disproportion eintreten, daß die Angehörigen der Regierungs
parteien nicht bis zu diesem Grade in Anspruch genommen werden.
6. Zu den Schwierigkeiten der Einkommensteuer gehört jeden
falls auch die Tatsache, daß die Berücksichtigung aller jener Mo
mente, welche auf die Leistungsfähigkeit Einfluß ausüben, so ziem
lich ein Ding der Unmöglichkeit ist. Zivilstand, Zahl der Familien
glieder, Alter, Gesundheit usw. sind Momente, welche in der Regel
in Betracht gezogen werden. Doch gibt es noch viele Umstände,