Full text: Finanzwissenschaft

368 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
während die mittleren und großen Einkommen in sehr bescheidener 
Proportion vorkommen, so kann das Resultat finanziell kein großes 
sein. Unzweifelhaft ist es, daß die kleinsten, die Grenze des 
Existenzminimums nicht überschreitenden Einkommen steuerfrei 
bleiben müssen, dies beraubt die Einkommensteuer aber noch nicht 
ihrer finanziellen Brauchbarkeit, selbst dort nicht, wo sie bloß als 
Ergänzungssteuer figuriert. Natürlich fällt diese Argumentation 
dort überhaupt weg, wo die Einkommensteuer als alleinige direkte 
Steuer besteht, denn in diesem Falle muß sie doch das ganze 
Nationaleinkommen kräftig erfassen, ebenso, wie die Ertragssteuern, 
von den steuerfreien Einkommen natürlich abgesehen. Überdies 
muß darauf hingewiesen werden, daß der finanzielle Gesichtspunkt 
den Forderungen der Gerechtigkeit gegenüber nicht geltend ge 
macht werden kann. Übrigens zeigen die tatsächlichen Resultate, daß 
die Ergebnisse der Einkommensteuer eben nicht so geringe sind, ja 
daß sie in gegebenen Fällen sogar ansehnliche Einnahmen bieten. 
5. Auch politische Bedenken wurden, namentlich von fran 
zösischen Finanztheoretikern (Leon Say usw.) angeführt. In Staaten 
mit stark durchwühltem Parteileben — und der Parlamentarismus be 
ruht ja auf den Parteikämpfen, die, wenn nicht ausgeartet, eine 
Garantie seiner zweckmäßigen Funktion bilden — ist ihrer Meinung 
nach nicht darauf zu rechnen, daß die Einkommen gerecht und 
proportioneil besteuert werden, denn die am Ruder befindliche 
Partei wird ihren Anhängern gegenüber stets nachsichtig, der 
Opposition gegenüber stets verfolgungssüchtig und hartherzig sein. 
Unzweifelhaft herrscht die Gefahr vor, daß der politische Gegensatz 
und Haß zu dem Bestreben führen, die Gegner auf dem Gebiete 
der Besteuerung zu verfolgen, doch kann dies bei der Einkommen 
steuer eben nur bis zu der Grenze geschehen, daß sich die Gegner zu 
richtigen Steuerbekenntnissen' nötigen. Über diese Grenze hinaus 
kann niemand besteuert werden, da genügende Rechtsmittel zur 
Verfügung stehen , mit deren Hilfe der einzelne die Gefahr der 
Überbesteuerung von sich abwehren kann. Es kann also niemand 
über seine Leistungsfähigkeit besteuert werden, wohl aber kann 
eine Disproportion eintreten, daß die Angehörigen der Regierungs 
parteien nicht bis zu diesem Grade in Anspruch genommen werden. 
6. Zu den Schwierigkeiten der Einkommensteuer gehört jeden 
falls auch die Tatsache, daß die Berücksichtigung aller jener Mo 
mente, welche auf die Leistungsfähigkeit Einfluß ausüben, so ziem 
lich ein Ding der Unmöglichkeit ist. Zivilstand, Zahl der Familien 
glieder, Alter, Gesundheit usw. sind Momente, welche in der Regel 
in Betracht gezogen werden. Doch gibt es noch viele Umstände,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.