Full text: Finanzwissenschaft

D. VII. Abschnitt. Steuermonopole. 
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VII. Abschnitt. 
Steuermonopole. 
1. Eine eigenartige, selbständige Form der Besteuerung bildet 
das Finanzmonopol, das Steuermonopol. Wir nennen gewisse 
Monopole zum Unterschiede von Monopolen volkswirtschaftlicher, 
militärischer Natur usw., Steuermonopole, Finanzmonopole. Das 
Steuermonopol ist in gewissem Maße Rückkehr zum privatwirt- 
schaftlichen Erwerb von Einnahmen, ergänzt mit dem Zwecke der 
Besteuerung. Der Staat sorgt hierbei auf dem Wege wirtschaft 
licher Tätigkeit, durch Produktion oder In-Verkehrsetzung für Ge 
winnung von Einnahmen, jedoch in der Weise, daß er durch Aus 
schluß der Konkurrenz es ermöglicht, daß er die Preise nach Be 
heben festsetze und ein solches Einkommen gewinne, das den regel 
mäßigen geschäftlichen Gewinn übersteigt und zwar in der Weise, daß 
er den volkswirtschaftlich gestalteten Preis durch eine Steuer erhöht. 
Das Monopol bezweckt die Besteuerung der Konsumtion bei solchen 
Artikeln, wo eine andere Besteuerungsart nicht mit gleichem Erfolge 
anzuwenden wäre. 
Wenn jene Einwendungen standhalten, die gegen die wirt 
schaftliche Tätigkeit des Staates ins Feld geführt werden, und die 
wir an anderer Stelle erörterten, dann sprechen dieselben in vollem 
Maße auch gegen die Monopole. Aber die Kraft dieser Argumente 
hat gegenüber den modernen Gestaltungen des volkswirtschaftlichen 
Lebens im allgemeinen viel verloren. Auf allen Gebieten treten 
monopolistische Organisationen — Kartelle, Trusts, Verbände, Trades- 
Unions usw. — auf und auch die monopolistische Organisation staat 
licher Unternehmungen — Eisenbahnen, Bergwerke, Wasserkräfte, 
Elektrizitätswerke — ist im Zunehmen begriffen. Halten die zu 
gunsten der freien Konkurrenz und zuungunsten der Monopole ins 
Treffen geführten Argumente gegenüber den neuen Gestaltungen 
nicht mehr stand, so haben sie ihr Gewicht auch gegenüber den 
Steuermonopolen verloren. 
Größeres Gewicht hat das Argument, daß der Staat oft die 
allerunentbehrlichsten Lebensrnittel zum Gegenstände des Monopols 
gemacht hat und so durch deren hohe steuerliche Belastung die 
rationelle Befriedigung der Bedürfnisse erschwerte, ja manchmal 
unmöglich machte. Namentlich dieser Umstand hat die Monopole 
oft verhaßt gemacht, so daß dieselben in einzelnen Fällen sogar 
Revolutionen verursachten. Die Monopole begleitet oft auch der 
Nachteil, daß der Staat, von der Kontrolle der Konkurrenz befreit,
	        
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