D. VII. Abschnitt. Steuermonopole.
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VII. Abschnitt.
Steuermonopole.
1. Eine eigenartige, selbständige Form der Besteuerung bildet
das Finanzmonopol, das Steuermonopol. Wir nennen gewisse
Monopole zum Unterschiede von Monopolen volkswirtschaftlicher,
militärischer Natur usw., Steuermonopole, Finanzmonopole. Das
Steuermonopol ist in gewissem Maße Rückkehr zum privatwirt-
schaftlichen Erwerb von Einnahmen, ergänzt mit dem Zwecke der
Besteuerung. Der Staat sorgt hierbei auf dem Wege wirtschaft
licher Tätigkeit, durch Produktion oder In-Verkehrsetzung für Ge
winnung von Einnahmen, jedoch in der Weise, daß er durch Aus
schluß der Konkurrenz es ermöglicht, daß er die Preise nach Be
heben festsetze und ein solches Einkommen gewinne, das den regel
mäßigen geschäftlichen Gewinn übersteigt und zwar in der Weise, daß
er den volkswirtschaftlich gestalteten Preis durch eine Steuer erhöht.
Das Monopol bezweckt die Besteuerung der Konsumtion bei solchen
Artikeln, wo eine andere Besteuerungsart nicht mit gleichem Erfolge
anzuwenden wäre.
Wenn jene Einwendungen standhalten, die gegen die wirt
schaftliche Tätigkeit des Staates ins Feld geführt werden, und die
wir an anderer Stelle erörterten, dann sprechen dieselben in vollem
Maße auch gegen die Monopole. Aber die Kraft dieser Argumente
hat gegenüber den modernen Gestaltungen des volkswirtschaftlichen
Lebens im allgemeinen viel verloren. Auf allen Gebieten treten
monopolistische Organisationen — Kartelle, Trusts, Verbände, Trades-
Unions usw. — auf und auch die monopolistische Organisation staat
licher Unternehmungen — Eisenbahnen, Bergwerke, Wasserkräfte,
Elektrizitätswerke — ist im Zunehmen begriffen. Halten die zu
gunsten der freien Konkurrenz und zuungunsten der Monopole ins
Treffen geführten Argumente gegenüber den neuen Gestaltungen
nicht mehr stand, so haben sie ihr Gewicht auch gegenüber den
Steuermonopolen verloren.
Größeres Gewicht hat das Argument, daß der Staat oft die
allerunentbehrlichsten Lebensrnittel zum Gegenstände des Monopols
gemacht hat und so durch deren hohe steuerliche Belastung die
rationelle Befriedigung der Bedürfnisse erschwerte, ja manchmal
unmöglich machte. Namentlich dieser Umstand hat die Monopole
oft verhaßt gemacht, so daß dieselben in einzelnen Fällen sogar
Revolutionen verursachten. Die Monopole begleitet oft auch der
Nachteil, daß der Staat, von der Kontrolle der Konkurrenz befreit,