Full text : Finanzwissenschaft

376

4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

die  wirtschaftliche  Funktion  schlechter  versieht,  Waren  minderer
Qualität  produziert  oder  das  Bedürfnis  sonstwie  schlechter  befriedigt,
im  Handel  nicht  die  gewohnte  Bequemlichkeit  bietet,  nicht  die
gewohnte  Zuvorkommenheit  beweist,  kurzum  mangelhafter  die  Aufgaben ­
  erfüllt.  Überdies  macht  das  Monopol  die  Kontrolle  der
Staatsbürger  nötig,  damit  der  Zweck  des  Monopols  nicht  vereitelt
werde.  Bei  Waren,  die  nicht  bloß  dem  menschlichen  Konsum
dienen,  sondern  auch  sonst,  z.  B.  bei  der  Produktion  verwendet
werden,  wie  z.  B.  Salz,  wird  die  Verteuerung  auf  die  Produktion
schädlich  einwirken;  will  jedoch  der  Staat  den  Bedarf  der  Produktion
billiger  befriedigen,  dann  muß  er  den  betreffenden  Artikel  durch
chemische  Verfahren  für  den  menschlichen  Bedarf  unbrauchbar
machen,  was  jedenfalls  ein  irrationelles  Vorgehen  ist.  In  einzelnen
Fällen  kommt  auch  der  Umstand  in  Betracht,  daß  der  Staat  durch
das  Monopol  das  Terrain  der  Privattätigkeit  einengt.  Diese  Einwendungen ­
  haben  mehr  weniger  Gewicht  und  es  ist  unzweifelhaft,
daß  das  Monopol  als  Besteuerungsmodus  nur  vorsichtig  und  in
Ausnahmefällen  Anwendung  finden  kann.
Bei  Beurteilung  der  Berechtigung  des  Monopols  darf  aber  nicht
davon  ausgegangen  werden,  daß  die  Produktion,  Zirkulation,  Konsumtion ­
  des  betreffenden  Artikels  vollständig  frei  ist,  da  ja  auch
andere  Besteuerungsarten,  mit  denen  das  Monopol  zu  vergleichen
ist,  die  Gestaltung  von  Produktion,  Zirkulation  und  Konsumtion
modifizieren  und  belästigen.  Wie  wir  an  anderer  Stelle  sahen,
haben  auch  die  übrigen  Formen  der  Verzehrungssteuer  ihre  großen
Nachteile,  auch  diese  stören  die  natürliche  Gestaltung  des  wirtschaftlichen ­
  Lebens;  auch  diese  können  das  wirtschaftliche  Leben  in
falsche  Richtungen  lenken;  auch  diese  setzen  verschiedene  Kontrollverfahren ­
  voraus;  auch  diese  rufen  Reibungen  zwischen  dem  Staat
und  den  Staatsbürgern  hervor.  Daß  das  Monopol  den  Kreis  der
Privattätigkeit  einengt,  gilt  auch  nur  mit  Bezug  auf  einen  Teil  der
Unternehmertätigkeit,  aber  bei  staatlichen  Monopolen  werden  in  den
höheren  Stellen  Individuen  Verwendung  finden,  die  sonst  der  Klasse
der  Unternehmer  angehören  würden.
Mit  Rücksicht  auf  die  gegenüber  den  Monopolen  sich  geltend
machende  Abneigung  ist  daran  zu  erinnern,  daß  die  neue  Zeit
auf  vielen  Gebieten  monopolistische  Gestaltungen  beförderte,  da
diese  notwendigerweise  aus  dem  Boden  der  modernen  Wirtschaft,
gerade  infolge  der  bis  zum  Exzeß  getriebenen  Konkurrenz  entstehen.
Wenn  aber  eine  Wahl  getroffen  werden  muß  zwischen  staatlichen
und  privatwirtschaftlichen  Monopolen,  werden  wir  keinen  Moment
anstehen,  den  staatlichen  den  Vorzug  zu  geben,  da  diese  jedenfalls
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.