Full text : Finanzwissenschaft

D.  VII.  Abschnitt.  Steuermonopole.

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VII.  Abschnitt.
Steuermonopole.
1.  Eine  eigenartige,  selbständige  Form  der  Besteuerung  bildet
das  Finanzmonopol,  das  Steuermonopol.  Wir  nennen  gewisse
Monopole  zum  Unterschiede  von  Monopolen  volkswirtschaftlicher,
militärischer  Natur  usw.,  Steuermonopole,  Finanzmonopole.  Das
Steuermonopol  ist  in  gewissem  Maße  Rückkehr  zum  privatwirtschaftlichen
  Erwerb  von  Einnahmen,  ergänzt  mit  dem  Zwecke  der
Besteuerung.  Der  Staat  sorgt  hierbei  auf  dem  Wege  wirtschaftlicher ­
  Tätigkeit,  durch  Produktion  oder  In-Verkehrsetzung  für  Gewinnung ­
  von  Einnahmen,  jedoch  in  der  Weise,  daß  er  durch  Ausschluß ­
  der  Konkurrenz  es  ermöglicht,  daß  er  die  Preise  nach  Beheben ­
  festsetze  und  ein  solches  Einkommen  gewinne,  das  den  regelmäßigen ­
  geschäftlichen  Gewinn  übersteigt  und  zwar  in  der  Weise,  daß
er  den  volkswirtschaftlich  gestalteten  Preis  durch  eine  Steuer  erhöht.
Das  Monopol  bezweckt  die  Besteuerung  der  Konsumtion  bei  solchen
Artikeln,  wo  eine  andere  Besteuerungsart  nicht  mit  gleichem  Erfolge
anzuwenden  wäre.
Wenn  jene  Einwendungen  standhalten,  die  gegen  die  wirtschaftliche ­
  Tätigkeit  des  Staates  ins  Feld  geführt  werden,  und  die
wir  an  anderer  Stelle  erörterten,  dann  sprechen  dieselben  in  vollem
Maße  auch  gegen  die  Monopole.  Aber  die  Kraft  dieser  Argumente
hat  gegenüber  den  modernen  Gestaltungen  des  volkswirtschaftlichen
Lebens  im  allgemeinen  viel  verloren.  Auf  allen  Gebieten  treten
monopolistische  Organisationen  —  Kartelle,  Trusts,  Verbände,  Trades-Unions
  usw.  —  auf  und  auch  die  monopolistische  Organisation  staatlicher ­
  Unternehmungen  —  Eisenbahnen,  Bergwerke,  Wasserkräfte,
Elektrizitätswerke  —  ist  im  Zunehmen  begriffen.  Halten  die  zugunsten ­
  der  freien  Konkurrenz  und  zuungunsten  der  Monopole  ins
Treffen  geführten  Argumente  gegenüber  den  neuen  Gestaltungen
nicht  mehr  stand,  so  haben  sie  ihr  Gewicht  auch  gegenüber  den
Steuermonopolen  verloren.
Größeres  Gewicht  hat  das  Argument,  daß  der  Staat  oft  die
allerunentbehrlichsten  Lebensrnittel  zum  Gegenstände  des  Monopols
gemacht  hat  und  so  durch  deren  hohe  steuerliche  Belastung  die
rationelle  Befriedigung  der  Bedürfnisse  erschwerte,  ja  manchmal
unmöglich  machte.  Namentlich  dieser  Umstand  hat  die  Monopole
oft  verhaßt  gemacht,  so  daß  dieselben  in  einzelnen  Fällen  sogar
Revolutionen  verursachten.  Die  Monopole  begleitet  oft  auch  der
Nachteil,  daß  der  Staat,  von  der  Kontrolle  der  Konkurrenz  befreit,
            
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