Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Einzelnen  oder  von  ganzen  Gruppen  ausgehen.  Die  von  den  Einzelnen ­
  ausgehende  Steuerhinterziehung  hängt  hauptsächlich  von  der
Moral  der  Steuerträger  und  von  dem  Steuerdruck  ab.  Wo  das
Bewußtsein  der  Steuerpflicht  in  den  Staatsbürgern  noch  nicht  entsprechend ­
  entwickelt  ist,  dort  werden  die  Steuerträger  nach  Möglichkeit ­
  bestrebt  sein,  der  Steuer  zu  entgehen.  Von  großem  Einfluß
ist  aber  auch  die  Größe  der  Steuerlast.  Wo  die  Steuern  drückend
sind  und  einen  unverhältnismäßig  großen  Teil  des  Nationaleinkommens
in  Anspruch  nehmen,  dort  tritt  beinahe  mit  Naturnotwendigkeit  das
Bestreben  der  Steuerhinterziehung  auf.  Überdies  hängt  die  Steuerentziehung ­
  auch  von  dem  Steuersystem  ab.  Bei  einem  komplizierten
Steuersystem,  wo  der  Steuerträger  seine  Steuerschuld  festzusetzen
nicht  imstande  ist,  wird  sich  zur  Steuerhinterziehung  viel  mehr
Gelegenheit  bieten.  Viel  hängt  auch  von  der  Steuerverwaltung  ab;
wo  diese  träge,  willkürlich,  unvollkommen  ist,  dort  wird  sich  die
Steuerhinterziehung  häufiger  einstellen.
Ein  zweiter  Fall  der  Steuerhinterziehung  zeigt  sich  darin,  daß
die  Steuerträger  durch  Beeinflussung  der  staatlichen  Macht  die
Steuer  von  sich  abschieben.  So  war  es  in  jener  Periode,  wo  der
Adel  die  Steuerlast  auf  die  Leibeigenen  abwälzte  und  sich  Steuerfreiheit ­
  sicherte.  So  gehört  es  zur  Naturgeschichte  der  Steuerhinterziehung, ­
  wenn  die  Mittelklasse  die  Schaffung  von  direkten
Steuern  vereitelt  und  indirekte  Steuern  einführt,  die  ihrer  Natur
nach  mehr  die  unteren  Klassen  belasten.  Gleiches  geschieht,  wenn
bei  parlamentarischem  System  die  von  der  Mehrheit  abhängige
Regierung  ihren  Anhängern  Steuerbegünstigungen  gewährt.  Der
Mißbrauch  des  parlamentarischen  Einflusses  tritt  oft  mit  dem  größten
Cynismus  auf,  indem  oft  die  verheimlichten  Steuerquellen  dort,  wo
deren  Bekanntgabe  Vorteil  bringt,  in  unverschämter  Weise  bekannt
gegeben  werden.  So  geschah  dies  in  Ungarn  bei  der  staatlichen
Ablösung  der  Regalien.
Eine  dritte  Form  der  Steuerhinterziehung  geschieht  in  der  Weise,
daß  die  Steuerquellen  in  ein  anderes  Staatsgebiet  übertragen  werden.
Dies  geschieht  namentlich  durch  Übertragung  von  Kapitalien  aus
Staaten,  wo  der  Steuerdruck  größer  ist,  als  in  anderen  Staaten.
Das  deutsche  Reich  hat  (1918)  mittels  Gesetz  den  Grundsatz  ausgesprochen, ­
  daß  nach  dem  Auslande  übertragene  Steuerquellen  noch
fünf  Jahre  hindurch  steuerpflichtig  sind  und  die  Sicherung  der
Erfüllung  der  Steuerpflicht  durch  Hinterlegung  von  20  Prozent  des
Vermögenswertes  geschehen  muß.  Ähnlich  in  anderen  Staaten.
3.  Ein  Hauptprinzip  der  Besteuerung  ist  die  Berücksichtigung
der  Steuerfähigkeit,  d.  h.  die  strenge  Messung  der  Steuerquellen  und
            
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