Full text : Finanzwissenschaft

F.  V.  Abschnitt.  Verkehrssteuern.  415
gesellschaften,  daß  bei  den  einzelnen  Steuersubjekten  der  Staat  auf
die  Erfassung  der  vollen  Steuerbasis  nicht  rechnen  kann.  Wie  dem
auch  sei,  die  Aktiengesellschaftssteuer  arbeitet  überall  mit  hohen
Steuerfüßen,  die  in  einzelnen  Staaten  (Ungarn)  bis  zu  20  Prozent
(ohne  Kriegszuschläge)  ansteigen.  Inwiefern  die  Aktiengesellschaften
zu  Personalsteuern  herangezogen  werden  können,  hiervon  an  anderer
Stelle.

V.  Abschnitt.
Verkehrssteuern.
1.  Die  allgemeinen  Prinzipien  der  Verkehrssteuern  sind  in  einem
früheren  Abschnitte  besprochen  worden.  Hier  sollen  einige  jener
Formen  dargestellt  werden,  in  welchen  die  Verkehrssteuern  in  Erscheinung ­
  treten.
Mit  der  großen  Ausdehnung  des  Börsenverkehrs  ergab  sich  die
Notwendigkeit  einer  speziellen  Besteuerung  des  Börsen-  und  Wertpapierverkehrs. ­
 1 )  Das  Steuerobjekt  der  Börsensteuer  ist  der  Börsenverkehr ­
  resp.  der  Verkehr  in  mobilen  Werten  und  die  Emission
von  Wertpapieren.  Die  Berechtigung  der  Börsensteuer  hat  man
auf  verschiedene  Motive  zurückgeführt.  Die  Börsensteuer  kann  als
ein  Element,  als  eine  Form  der  Vermögenssteuer  betrachtet  werden.
Sid  kann  als  Gebühr  betrachtet  werden,  als  B-ückerstattung  der
Kosten,  welche  die  Aufrechthaltung  der  Rechtsordnung,  die  für  den
Verkehr  von  primärer  Wichtigkeit  ist,  verursacht.  Sie  kann  betrachtet ­
  werden  als  in  strengem  Sinne  genommene  Verkehrssteuer,
nämlich  als  Besteuerung  des  aus  den  einzelnen  Verkehrsakten  sich
ergebenden  Einkommens.  Manche  sehen  in  der  Börsensteuer  die
Besteuerung  eines  neben  dem  gewöhnlichen  Erwerb  gewonnenen
Einkommens  oder  eines  außerordentlichenkonjekturalenEinkommens;
endlich  wird  sie  auch  als  Ergänzungssteuer  neben  der  Einkommensteuer ­
  charakterisiert.  Unzweifelhaft  kommt  in  der  Forderung  einer
Besteuerung  des  Börsenverkehrs  namentlich  das  Bestreben  zum
*)  Wir  reihen  die  Verkehrssteuer  in  die  direkten  Steuern  ein,  weil  sie  die
Stenerquelle  in  einem  Momente  des  Werdens  erfaßt,  obwohl  wie  wir  oben  sahen,
dieselben  oft  den  indirekten  Steuern  zugezählt  werden.  Einen  vermittelnden
Standpunkt  nimmt  Wolf  ein,  der  dieselben,  sofern  sie  zu  den  Produktionskosten
gerechnet  und  vom  Unternehmer  überwälzt  werden,  zu  den  indirekten  Steuern
rechnet,  während  ein  anderer  Teil  zu  den  direkten  Steuern  gehört  (Handbuch
der  Politik,  II.  Bd.,  8.  74  und  87).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.