Full text : Finanzwissenschaft

F.  V.  Abschnitt  Verkehrssteuern.

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mobilen  Vermögens.  Besonders  dann  ist  diese  Besteuerung  gerechtfertigt, ­
  wenn  die  Inanspruchnahme  der  stärkeren  Steuerkräfte  durch
Einkommen-  und  Vermögenssteuern  nicht  durchgeführt  ist.  Dort
aber,  wo  die  Versicherung  im  Dienste  der  zur  Vermögensbildung
und  Bedürfnisbefriedigung  schwachen  Arbeitseinkommen  steht,  befindet ­
  sich  die  Besteuerung  der  Versicherung  im  Gegensatze  zu  den
Prinzipien  der  Sozialpolitik  und  der  Proportionalität.  Auch  die
Besteuerung  der  die  Produktivkräfte  vernichtenden  Schäden  und
Unfälle  ist  nicht  berechtigt,  da  die  gezahlten  Prämien  als  Produktionskosten ­
  des  betreffenden  Produktionszweiges  betrachtet  werden
müssen.
h)  In  die  Reihe  der  Verkehrssteuern  gehört,  obwohl  einigermaßen ­
  auch  den  Charakter  der  Verzehrungssteuer  besitzend,  die  in
mehreren  Staaten  eingeführte  Steuer  auf  den  Eisenbahn-  und  Dampfschiffsverkehr. ­
  Diese  Steuer  läßt  sich  kaum  verteidigen,  da  der
Ortswechsel  weder  von  Personen  noch  von  Waren  Steuerkraft  verrät.
Mit  demselben  Rechte  könnte  auch  jeder  andere  Ortswechsel  besteuert ­
  werden.  Zu  dieser  Besteuerung  verführt  namentlich  der
Umstand,  daß  hierdurch  größere  Einnahmen  zu  gewinnen  sind  und
zwar  durch  Inanspruchnahme  weniger  Steuerzahler,  da  die  Eisenbahn- ­
  und  Dampfschiffgesellschaften  die  Steuer  an  Stelle  der  Reisenden ­
  oder  Verfrachter  bezahlen  und  dieselbe  auf  diese  in  dem  erhöhten ­
  Preis  überwälzen.  Diese  Steuer  hat  aber  auch  nachteilige
Wirkungen  auf  die  Volkswirtschaft,  da  dieselbe  die  Konkurrenzverhältnisse ­
  einzelner  Orte,  ja  ganzer  Landesteile  verändert,  gewisse
Orte,  Gegenden  und  gewisse  Transporte  begünstigt,  namentlich  die
in  der  Nähe  großer  Zentren  liegenden  Gegenden,  die  von  größerer
Feme  oder  öfters  zu  transportierenden  Waren  schwerer  trifft,  wodurch ­
  gerade  das  gegenteilige  Resultat  erreicht  wird,  als  eigentlich
das  moderne  Verkehrssystem  anstrebt,  nämlich  den  Einfluß  der
Entfernung  möglichst  zu  eliminieren  resp.  zu  reduzieren.  Der  Einfluß ­
  dieser  Steuer  wird  sich  demzufolge  auch  auf  dem  Gebiete  der
Produktion  und  Konsumtion  fühlbar  machen.  Ein  Fehler  dieser
Steuer  ist  auch,  daß  dieselbe  weder  mit  dem  Werte  der  Waren
noch  mit  dem  aus  dem  Verkehr  erwarteten  Vorteil  in  Verhältnis
steht.  Auch  Lotz  spricht  sich  neuerdings  gegen  diese  Steuer  aus.
Die  meisten  Staaten  haben  diese  Steuer  zum  mindesten  infolge  des
Krieges  eingeführt  (Deutsches  Verkehrssteuergesetz  vom  1.  August
1917).  Österreich,  Ungarn,  Italien,  England  usw.  haben  die  bereits
bestehende  Steuer  erhöht.
i)  Eine  der  berechtigtesten  Arten  der  Verkehrssteuer  ist  die
Besteuerung  der  auf  das  Spiel  verwendeten  und  der  dem  Spielzufall
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