F. I. Abschnitt. Die Einkommensteuern.
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Weltkriege hat sich die außerordenthche Kraft der Einkommensteuer
glänzend bewährt. In Preußen bedeutete die Einkommensteuer die
Vereinfachung des Steuersystemes, die Ausschaltung der Ertrags-
steuem und deren Überlassung an die Selbstverwaltungskörper. Es
darf nicht außer Augen gelassen werden, daß während England die
vielfach bemängelte Einkommensteuer zur Lösung großer staatlicher
Aufgaben in Anspruch nahm, auch in Preußen die Einführung der
Einkommensteuer der Umstand besonders begünstigte, daß dies in
einer Periode geschah, in welcher infolge der Umgestaltung des
Deutschen Kelches ein mächtiger Aufschwung sich kund gab und
Preußen an die Spitze Deutschlands trat. Dies stärkte die Neigung
zur Anerkennung der staatlichen Ansprüche, was in dem Staate
Friedrich d. G. ohnehin in dem kategorischen Imperativ eine mächtige
Stütze fand. Übrigens muß auch vor Augen gehalten werden daß
Preußen in der glücklichen Lage war, daß es bis in die jüngste Ver
gangenheit die Steuerquellen nicht so sehr in Anspruch nehmen
mußte, da es, wie wir oben sahen, aus den privatwirtschaftlichen
Quellen große Einkommen schöpfte. Auch in Österreich wurde die
nach langjährigen Kämpfen eingeführte Einkommensteuer zur Reduk
tion der Ertragssteuern und zur Reform des Haushaltes der Selbst
verwaltungskörper benutzt, indem ein Teil der größeren Einnahmen
zu diesem Zwecke verwendet wurde.
Aus all dem ist zu ersehen, daß die Einführung der Einkommen
steuer eine großartige finanzielle, wirtschaftliche, soziale, ja sogai
politische Maßregel ist, deren Erfolg es in hohem Grade begünstigt,
wenn besondere Umstände die Bereitwilligkeit der Staatsbürger, füi
den Staat Opfer zu bringen, erhöht und wenn der Staatshaushalt
in der glücklichen Lage ist, daß die Opferwilligkeit der Staatsbürger
nicht in exzessivem Maße in Anspruch genommen werden muß. Wo
diese Umstände gänzlich fehlen, wo der Charakter, die Auffassung
und wirtschaftliche Kultur des Volkes die nötigen Voraussetzungen
nicht nur nicht darbieten, sondern mit denselben im Gegensatz
stehen, dort läßt sich die Einkommensteuer nicht durchführen.
Ganz besonders müssen aber als unentbehrliche Voraussetzungen
einer erfolgreichen Durchführung der Einkommensteuer folgende
Momente betrachtet werden: a) Zunahme des Wohlstandes des
Volkes und damit Opferwilligkeit desselben; b) gut und gerecht
wirkende Steuerverwaltung; c) geringe soziale Reibungen; d) aus
politischen Erfolgen genährtes Vertrauen zum Staat; e) maßhaltende
Ansprüche des Fiskus an die Steuerträger.
Die wichtigeren Ergebnisse der preußischen Einkommensteuer
sind aus folgenden Daten ersichtlich (1913).