Full text: Finanzwissenschaft

F. I. Abschnitt. Die Einkommensteuern. 
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Weltkriege hat sich die außerordenthche Kraft der Einkommensteuer 
glänzend bewährt. In Preußen bedeutete die Einkommensteuer die 
Vereinfachung des Steuersystemes, die Ausschaltung der Ertrags- 
steuem und deren Überlassung an die Selbstverwaltungskörper. Es 
darf nicht außer Augen gelassen werden, daß während England die 
vielfach bemängelte Einkommensteuer zur Lösung großer staatlicher 
Aufgaben in Anspruch nahm, auch in Preußen die Einführung der 
Einkommensteuer der Umstand besonders begünstigte, daß dies in 
einer Periode geschah, in welcher infolge der Umgestaltung des 
Deutschen Kelches ein mächtiger Aufschwung sich kund gab und 
Preußen an die Spitze Deutschlands trat. Dies stärkte die Neigung 
zur Anerkennung der staatlichen Ansprüche, was in dem Staate 
Friedrich d. G. ohnehin in dem kategorischen Imperativ eine mächtige 
Stütze fand. Übrigens muß auch vor Augen gehalten werden daß 
Preußen in der glücklichen Lage war, daß es bis in die jüngste Ver 
gangenheit die Steuerquellen nicht so sehr in Anspruch nehmen 
mußte, da es, wie wir oben sahen, aus den privatwirtschaftlichen 
Quellen große Einkommen schöpfte. Auch in Österreich wurde die 
nach langjährigen Kämpfen eingeführte Einkommensteuer zur Reduk 
tion der Ertragssteuern und zur Reform des Haushaltes der Selbst 
verwaltungskörper benutzt, indem ein Teil der größeren Einnahmen 
zu diesem Zwecke verwendet wurde. 
Aus all dem ist zu ersehen, daß die Einführung der Einkommen 
steuer eine großartige finanzielle, wirtschaftliche, soziale, ja sogai 
politische Maßregel ist, deren Erfolg es in hohem Grade begünstigt, 
wenn besondere Umstände die Bereitwilligkeit der Staatsbürger, füi 
den Staat Opfer zu bringen, erhöht und wenn der Staatshaushalt 
in der glücklichen Lage ist, daß die Opferwilligkeit der Staatsbürger 
nicht in exzessivem Maße in Anspruch genommen werden muß. Wo 
diese Umstände gänzlich fehlen, wo der Charakter, die Auffassung 
und wirtschaftliche Kultur des Volkes die nötigen Voraussetzungen 
nicht nur nicht darbieten, sondern mit denselben im Gegensatz 
stehen, dort läßt sich die Einkommensteuer nicht durchführen. 
Ganz besonders müssen aber als unentbehrliche Voraussetzungen 
einer erfolgreichen Durchführung der Einkommensteuer folgende 
Momente betrachtet werden: a) Zunahme des Wohlstandes des 
Volkes und damit Opferwilligkeit desselben; b) gut und gerecht 
wirkende Steuerverwaltung; c) geringe soziale Reibungen; d) aus 
politischen Erfolgen genährtes Vertrauen zum Staat; e) maßhaltende 
Ansprüche des Fiskus an die Steuerträger. 
Die wichtigeren Ergebnisse der preußischen Einkommensteuer 
sind aus folgenden Daten ersichtlich (1913).
	        
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