Full text: Finanzwissenschaft

F. III. Abschnitt. Die einmalige Vermögenssteuer. 
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zu ganz unmöglichen Verhältnissen, da ja verschiedene Güter ganz 
verschiedene Ansprüche an Behandlung, Verkehrsetzung usw. stellen. 
Auch ist sehr zu befürchten, daß starke Hinterziehungen stattfinden 
werden und daß die Gefahr nicht ausgeschlossen ist, daß die natu 
rellen Eingänge nicht zur Schuldentilgung werden verwendet werden. 
Natürlich müßte die Vermögenssteuer um nicht ungerecht zu sein, 
eine Ergänzung in einer einmaligen Einkommensteuer finden, zur 
Heranziehung jener kräftigen Steuersubjekte, die wohl kein Ver 
mögen, aber ein hohes Einkommen besitzen. Eine große Gefahr 
einer einmaligen Vermögenssteuer besteht auch darin, daß sie nicht 
nur das Privatvermögen verkürzt und so einerseits auf Produktion, 
andererseits auf Konsumtion schädlich einwirkt, sondern auch darin, 
daß sie von der Vermögensbildung abschrecken wird, da viele die 
Furcht nicht loswerden, daß die einmalige Vermögenssteuer eine 
mehrmalige werden wird. C’est le premier pas qui coüte. Die 
Hingabe des Vermögens ist auch Hingabe des daraus fließenden 
Einkommens, der Frucht des Vermögens. Mit Recht hebt Dietzel 
die außerordentlichen Mobilisierungsschwierigkeiten bei der Durch 
führung der Einmaligen hervor; kolossale Summen wechseln ihren 
Platz, indem der Staat die Kriegsaniehen einzieht, was von Seite 
der Einzelnen die in Verkehrsetzung von kolossalen Summen an 
Geld, an Wertpapiermengen, an Forderungen in landwirtschaftlichen 
und Kapitalgütem notwendig macht. Auch weist Dietzel darauf 
hin, daß große Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten unvermeidlich 
sind, da diejenigen, die die Steuer zu tragen haben, zu ungleichen 
Bedingungen Anlehen werden aufnehmen müssen und von Gütern 
verschiedenen Ertrags sich lossagen müssen. Auch die außerordent 
liche Schwierigkeit der Veranlagung kann nicht außer acht bleiben, 
da ja die Erfahrung bei der minimalen Ergänzungssteuer dies zur 
Genüge beweist. Darum meint Dietzel, daß vor allererst eine gründ 
liche Reform der Veranlagung Platz greifen müßte, was auch Jahre 
beansprucht. Während manche der Ansicht sind, daß die Vermögens 
steuer gleich bei Eintritt des Friedens durchzuführen wäre, erinnert 
Dietzel mit Recht daran, daß dieser Zeitpunkt immense Um 
wälzungen im wirtschaftlichen Leben mit sich bringen wird, so daß 
es ein großer Fehler wäre, diese noch mit der großen Konfiskation 
zu komplizieren. Ein Fehler der Einmaligen liegt auch dann, daß 
sie natürlich die später folgenden Veränderungen im Vermögen 
nicht in Betracht zieht, wofür unbedingt gesorgt werden mußte. 
Dietzel 1 ) schließt seine Abhandlung mit folgendem zusammen- 
i) Die Neuordnung der deutschen Finanzwirtschaft (München u. Leipzig 1918).
	        
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