F. III. Abschnitt. Die einmalige Vermögenssteuer.
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zu ganz unmöglichen Verhältnissen, da ja verschiedene Güter ganz
verschiedene Ansprüche an Behandlung, Verkehrsetzung usw. stellen.
Auch ist sehr zu befürchten, daß starke Hinterziehungen stattfinden
werden und daß die Gefahr nicht ausgeschlossen ist, daß die natu
rellen Eingänge nicht zur Schuldentilgung werden verwendet werden.
Natürlich müßte die Vermögenssteuer um nicht ungerecht zu sein,
eine Ergänzung in einer einmaligen Einkommensteuer finden, zur
Heranziehung jener kräftigen Steuersubjekte, die wohl kein Ver
mögen, aber ein hohes Einkommen besitzen. Eine große Gefahr
einer einmaligen Vermögenssteuer besteht auch darin, daß sie nicht
nur das Privatvermögen verkürzt und so einerseits auf Produktion,
andererseits auf Konsumtion schädlich einwirkt, sondern auch darin,
daß sie von der Vermögensbildung abschrecken wird, da viele die
Furcht nicht loswerden, daß die einmalige Vermögenssteuer eine
mehrmalige werden wird. C’est le premier pas qui coüte. Die
Hingabe des Vermögens ist auch Hingabe des daraus fließenden
Einkommens, der Frucht des Vermögens. Mit Recht hebt Dietzel
die außerordentlichen Mobilisierungsschwierigkeiten bei der Durch
führung der Einmaligen hervor; kolossale Summen wechseln ihren
Platz, indem der Staat die Kriegsaniehen einzieht, was von Seite
der Einzelnen die in Verkehrsetzung von kolossalen Summen an
Geld, an Wertpapiermengen, an Forderungen in landwirtschaftlichen
und Kapitalgütem notwendig macht. Auch weist Dietzel darauf
hin, daß große Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten unvermeidlich
sind, da diejenigen, die die Steuer zu tragen haben, zu ungleichen
Bedingungen Anlehen werden aufnehmen müssen und von Gütern
verschiedenen Ertrags sich lossagen müssen. Auch die außerordent
liche Schwierigkeit der Veranlagung kann nicht außer acht bleiben,
da ja die Erfahrung bei der minimalen Ergänzungssteuer dies zur
Genüge beweist. Darum meint Dietzel, daß vor allererst eine gründ
liche Reform der Veranlagung Platz greifen müßte, was auch Jahre
beansprucht. Während manche der Ansicht sind, daß die Vermögens
steuer gleich bei Eintritt des Friedens durchzuführen wäre, erinnert
Dietzel mit Recht daran, daß dieser Zeitpunkt immense Um
wälzungen im wirtschaftlichen Leben mit sich bringen wird, so daß
es ein großer Fehler wäre, diese noch mit der großen Konfiskation
zu komplizieren. Ein Fehler der Einmaligen liegt auch dann, daß
sie natürlich die später folgenden Veränderungen im Vermögen
nicht in Betracht zieht, wofür unbedingt gesorgt werden mußte.
Dietzel 1 ) schließt seine Abhandlung mit folgendem zusammen-
i) Die Neuordnung der deutschen Finanzwirtschaft (München u. Leipzig 1918).