F. V. Abschnitt. Die Erbschaftssteuer.
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Brüder
Onkel oder Tante und
Netfen und Nichten
5.—6. Grad
über den 6. Grad
Bei Erbschaften über 50 Millionen ist der Steuerfuß in der
direkten Linie 5 Prozent, über den 6. Grad 20,56 Prozent.
ln den deutschen Staaten ist in der Begel die direkte Lime
steuerfrei, ebenso die Erbschaft unter Ehegenossen. Der höchste
Steuerfuß beträgt 10 Prozent (Baden, Hamburg, Lübeck).
Die Beichssteuerreform vom Jahre 1918 hat auch die Erb
schaftssteuer in ihr Bereich gezogen. Obwohl sich das Streben
mächtig geltend machte, das Erbrecht zu beschränken, wurde hiervon
bei der Verhandlung der rein finanziellen Verfügungen abgesehen.
Die Beichserbschaftssteuer beträgt: 4 Prozent für leibliche Eltern,
für voll- und halbbürtige Geschwister; 5 Prozent für Abkömmlinge
ersten Grades von Geschwistern; 6 Prozent für Großeltern und
entferntere Voreltern, für Schwieger- und Stiefeltern, für Sch wieger
und Stiefkinder, für uneheliche, vom Vater anerkannte Kinder und
deren Abkömmlinge, für an Kindes Statt angenommene Personen
und deren Abkömmlinge; 8 Prozent für Abkömmlinge zweiten Grades
von Geschwistern, Geschwister der Eltern, Verschwägerte im zweiten
Grade der Seitenlinie, in den übrigen Fällen 12 Prozent. Übersteigt
der Wert des Erwerbes
20000, so wird das l 1 ^,, fache
30000 „ ,, „ 1 2 /io •>)
50000 „ „ „ l 3 /io ii
75000 „ „ „ V/io » usw -
Bei 500000 Mark wird das Zweifache, bei 1000000 2 6 / 10 fache
8 Von der Erbschaftssteuer befreit sind eheliche Kinder und Ehe
gatten. Uneheliche Kinder aus dem Vermögen der Mutter oder
der mütterlichen Voreltern. Befreit ist ferner ein Erwerb von unter
500 Mark, bei gewissen Personen der Erwerb von Mobiliar, sotem
dessen Wert 5000 Mark nicht übersteigt, Personen, die in einem
Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Erblasser gestanden haben, so
fern der Wert des Erwerbes den Betrag von 3000 Mark nicht über
steigt. Die Erbschaftssteuer beträgt bloß 5 Prozent bei Zuwen
dungen zu kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken.
2000—10000 50000-100000
Frank Frank
9,- 10,-
10.50
14.50
15.50
11.50
15.50
16.50