Full text: Finanzwissenschaft

F. IV. Abschnitt. Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke. 501 
gewissen Grade nötig ist, also keinen Luxus bildet und den Vorzug 
besitzt, daß es auch Nährkraft enthält. Der Alkoholgehalt ist über 
dies ein mäßiger. Aus all diesen Gründen verdient das Bier jeden 
falls eine schonende Behandlung. Die Besteuerung erleichtert der 
Umstand, daß obwohl in früheren Zeiten die Herstellung auch im 
Hause geschah, in der Gegenwart die Produktion hauptsächlich in 
großen Fabriken konzentriert ist. Auch die zur Produktion des 
Bieres verwendbaren Stoffe sind nicht so zahlreich, wie z. B. die 
zur Alkoholbereitung verwendbaren, demnach ist die Kontrolle eine 
leichtere. Auch ist es ein Vorteil, daß hier viel weniger Qualitäten 
vorkommen, als z. B. beim Weine. 
Die Wurzel der Biersteuer finden wir in den mittelalterlichen 
Naturalleistungen, die sich aus dem grundherrlichen Verhältnisse 
und dem kirchlichen Verbände ergeben. Als Steuer dürfte sie 
zuerst bei der Konsumtion in der Schänke durchgeführt worden 
sein. Die Mangelhaftigkeit dieser Besteuerungsart führte zur Be 
steuerung der Produktion und zwar entweder mit der Besteuerung 
der benutzten Bohstoffe, mit der Besteuerung auf Grund eines 
Produktionsstadiums und mit der Besteuerung des fertigen Pro 
duktes. Die Besteuerung der Rohstoffe, Hopfen, Malz, Zucker usw. 
hat alle Vorteile und Nachteile, die wir bei anderen Steuern nach 
gewiesen haben. Die Steuerbasis ist hier schwer festzusetzen, wegen 
Qualitäts- und Produktionsverschiedenheiten. Die Besteuerung des 
Rohstoffes haftet oft auf den Produzenten des Rohstoffes, die die 
Steuer nicht abzuwälzen vermögen. Was die Besteuerung auf Grund 
eines Produktionsmomentes betrifft, so geschieht dieselbe nach dem 
Raume der benutzten Gefäße, Bottiche, Kesseln und nach der Zahl 
der Sude. Dies führt hinwieder zur Begünstigung der Großindustrie 
und zur Herstellung von schweren Bieren, die hernach verdünnt 
werden. Die Besteuerung der Bierwürze, nach Maßgabe des Zucker 
gehalts, ist nur bei großer Kontrolle gut durchführbar, was wieder 
zur Konzentration der Produktion führt. Vorzug dieses Vorgehens 
ist, daß der Beginn der Produktion nicht verheimlicht werden kann, 
da sich derselbe durch den Rauch und den Geruch verrät. Das 
Messen der Bierwürze mit dem Saccharometer geschieht am besten 
in dem Momente, wenn die Würze in den Kühlapparat kommt. 
Im allgemeinen ist festzusetzen, daß sich die Besteuerung des Malzes 
am besten bewährt hat Die Kontrolle geschieht hier zweckmäßig 
mit den an den zum Schroten des Malzes benutzten Maschinen an 
gebrachten Meßapparaten. Bei der Bierfabrikation werden auch 
Surrogate verwendet, welche in dem Maße besteuert werden müssen, 
wie das durch dieselben ersetzte Malz. Eventuell kann deren
	        
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