F. IV. Abschnitt. Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke. 501
gewissen Grade nötig ist, also keinen Luxus bildet und den Vorzug
besitzt, daß es auch Nährkraft enthält. Der Alkoholgehalt ist über
dies ein mäßiger. Aus all diesen Gründen verdient das Bier jeden
falls eine schonende Behandlung. Die Besteuerung erleichtert der
Umstand, daß obwohl in früheren Zeiten die Herstellung auch im
Hause geschah, in der Gegenwart die Produktion hauptsächlich in
großen Fabriken konzentriert ist. Auch die zur Produktion des
Bieres verwendbaren Stoffe sind nicht so zahlreich, wie z. B. die
zur Alkoholbereitung verwendbaren, demnach ist die Kontrolle eine
leichtere. Auch ist es ein Vorteil, daß hier viel weniger Qualitäten
vorkommen, als z. B. beim Weine.
Die Wurzel der Biersteuer finden wir in den mittelalterlichen
Naturalleistungen, die sich aus dem grundherrlichen Verhältnisse
und dem kirchlichen Verbände ergeben. Als Steuer dürfte sie
zuerst bei der Konsumtion in der Schänke durchgeführt worden
sein. Die Mangelhaftigkeit dieser Besteuerungsart führte zur Be
steuerung der Produktion und zwar entweder mit der Besteuerung
der benutzten Bohstoffe, mit der Besteuerung auf Grund eines
Produktionsstadiums und mit der Besteuerung des fertigen Pro
duktes. Die Besteuerung der Rohstoffe, Hopfen, Malz, Zucker usw.
hat alle Vorteile und Nachteile, die wir bei anderen Steuern nach
gewiesen haben. Die Steuerbasis ist hier schwer festzusetzen, wegen
Qualitäts- und Produktionsverschiedenheiten. Die Besteuerung des
Rohstoffes haftet oft auf den Produzenten des Rohstoffes, die die
Steuer nicht abzuwälzen vermögen. Was die Besteuerung auf Grund
eines Produktionsmomentes betrifft, so geschieht dieselbe nach dem
Raume der benutzten Gefäße, Bottiche, Kesseln und nach der Zahl
der Sude. Dies führt hinwieder zur Begünstigung der Großindustrie
und zur Herstellung von schweren Bieren, die hernach verdünnt
werden. Die Besteuerung der Bierwürze, nach Maßgabe des Zucker
gehalts, ist nur bei großer Kontrolle gut durchführbar, was wieder
zur Konzentration der Produktion führt. Vorzug dieses Vorgehens
ist, daß der Beginn der Produktion nicht verheimlicht werden kann,
da sich derselbe durch den Rauch und den Geruch verrät. Das
Messen der Bierwürze mit dem Saccharometer geschieht am besten
in dem Momente, wenn die Würze in den Kühlapparat kommt.
Im allgemeinen ist festzusetzen, daß sich die Besteuerung des Malzes
am besten bewährt hat Die Kontrolle geschieht hier zweckmäßig
mit den an den zum Schroten des Malzes benutzten Maschinen an
gebrachten Meßapparaten. Bei der Bierfabrikation werden auch
Surrogate verwendet, welche in dem Maße besteuert werden müssen,
wie das durch dieselben ersetzte Malz. Eventuell kann deren