Full text : Finanzwissenschaft

F.  IV.  Abschnitt.  Die  Besteuerung  der  geistigen  und  anderen  Getränke.  503
der  Bierwürze.  Die  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  haben
die  Fabrikatensteuer.  Auf  den  Faßspund  ist  die  vom  Staate  hero-estellte
  Steuermarke  zu  kleben.  Auf  dieser  Marke  ist  der  Name
des  Fabrikanten  und  das  Datum  der  Absendung  zu  verzeichnen.
Ohne  diese  Marke  dürfen  die  Fässer  die  Fabrik  nicht  verlassen.
Die  Produktion  steht  unter  strenger  Kontrolle.
Die  Ergebnisse  der  Biersteuer  gestalten  sich  in  Preußen
folgendermaßen  (1912):
—» geW “ eneBie ' W “ ie "  %  Mill  Mark
Menge  dee  Bieres  28,8  Milk  Hektoliter
hiervon  obergärig  JM  --  "
„  untergärig  »  ”
4.  In  der  Reihe  der  geistigen  Getränke  nimmt  der  Branntwein ­
  eine  hervorragende  Stelle  ein.  Er  hat  eine  große  eibreitung.
  Als  Getränk  namentlich  der  ärmsten  Klassen  bringt  er
nur  geringe  Steuerfähigkeit  zum  Ausdruck,  nur  sein  hoher  Alkoholgehalt ­
  empfiehlt  seine  Besteuerung.  Auch  hier  macht  sich  als
günstiges  Moment  geltend,  daß  die  Qualitätsunterschiede  sehr  gering
sind.  Doch  kommen  hier  auch  wichtige  volkswirtschaftliche  Inte
essen  in  Betracht.  Bei  der  Zubereitung  der  alkoholhaltigen  Getränke ­
  kommen  natürlich  in  erster  Reihe  diejenigen  Stoffe  in  Betracht, ­
  die  den  Alkohol  fertig  enthalten,  wie  z.  B.  der  Wem.  Zumeist ­
  handelt  es  sich  aber  um  solche  Stoffe,  die  Zucker  oder
Stärke  enthalten.  Die  zuckerhaltigen  Stoffe  werden  durch  Garung
in  Alkohol  verwandelt,  die  stärkemehlhaltigen  erst  in  Zucker  und
dann  in  Alkohol.  Diese  Umwandlung  geschieht  mittels  Malz  nachdem ­
  die  Diastase  die  Stärke  in  Zuckes  verwandelt.  Der  Zucker
wird  dann  in  Gärung  versetzt  und  verdunstet  Bei  der  fabriksmäßigen ­
  Produktion  werden  zumeist  starkemehlhaltige  Stoffe  benutzt. ­
  Da  diese  auch  andere  Stoffe  enthalten,  muß  hier  noch  in
den  Raffinerien  ein  Reinigungsprozeß  vorgenommen  werden.  Nach
der  Destillation  bleiben  die  fremden  Bestandteile  des  rohen  Alkoho
in  den  Destillationsapparaten  und  bilden  die  Schlempe.  Die
Spiritusfabrikation  besteht  demnach  aus  drei  Phasen:  die  Einmaischung.
  die  geistige  Gärung  und  die  Destillation.
Die  Besteuerungsart  zeigt  beim  Alkohol  gewisse  Eigentümlichkeiten. ­
  Nachdem  die  Zahl  der  Stoffe,  aus  denen  Alkohol  gewonnen
werden  kann,  außerordentlich  groß  ist,  so  kann  ohne  Gefährdung
des  Fiskus  und  andererseits  ohne  unerträgliche  Vexation  der  La
wirte,  die  Besteuerung  nach  dem  Rohstoffe  nicht  durchgeführt  werden.
            
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