Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Verwendung  untersagt  werden.  Was  endlich  die  Besteuerung  des
fertigen  Produktes  betrifft,  so  geschieht  dies  in  der  Form  der
Faßsteuer,  resp.  durch  Anbringung  von  Steuermarken  in  dem
Momente,  wo  das  Bier  in  mit  amtlichem  Verschluß  versehenen
Fässern  aus  der  Fabrik  expediert  wird.  Die  Besteuerung  des
Fertigproduktes  hat  den  Nachteil,  daß  hinsichtlich  der  verschiedenen
Qualitäten  kein  Unterschied  gemacht  werden  kann,  daß  das  nicht
in  Verkehr  gesetzte,  zum  häuslichen  Gebrauch  verwendete  Bier
steuerfrei  bleibt,  daß  sie  Steuerdefraudationen  begünstigt  und  darum
strenge  Kontrolle  und  Ahndung  (in  Amerika  auch  Freiheitsstrafe)
notwendig  macht.
Von  volkswirtschaftlichem  Standpunkte  ist  es  namentlich
wünschenswert,  daß  auch  die  kleineren  Fabriken  prosperieren
mögen,  was  mit  Rücksicht  darauf,  daß  dieselben  in  der  Regel  hinsichtlich ­
  der  Ausbeutung  des  Rohstoffes  und  im  allgemeinen  hinsichtlich ­
  der  technischen  Vollkommenheit  der  Produktion  im  Nachteile ­
  sind,  durch  Begünstigungen,  eventuell  durch  niedrigeren  Steuerfuß ­
  erreicht  werden  kann.
Was  die  Wirkung  der  Biersteuer  auf  Preis  und  Konsumtion
betrifft,  so  bezweifelt  Schanz,  daß  der  Preis  immer  im  Verhältnis
zur  Steuer  sich  ändert  und  Vocke  leugnet  überhaupt,  daß  die  Steuer
den  Konsumenten  im  Verhältnis  zum  Konsum  und  zur  Leistungsfähigkeit ­
  belastet.  Bei  Verhandlung  des  jüngsten  deutschen  Biersteuergesetzes ­
  (1918)  wurde  von  sozialdemokratischer  Seite  bemerkt,
daß  die  Steuer  einen  Massenmord  kleiner  Mittelstandsexistenzen
bedeutet  und  viele  Gastwirte  zugrunde  richten  wird.  Die  unteren
Klassen  sind  die  Biertrinker  und  der  Wein  wird  immer  mehr  das
Getränk  der  Reichen  werden.
Die  Biersteuer  finden  wir  überall  eingeführt.  Natürlich  hat
sie  die  größte  Bedeutung  in  jenen  Staaten,  wo  das  Bier  das  Volksgetränk ­
  ist  (England,  Bayern,  einzelne  Teile  Österreichs),  während
sie  wieder  wenig  Bedeutung  hat  in  jenen  Staaten,  wo  der  Wein
(wie  in  Frankreich,  Spanien,  einem  Teile  Deutschlands,  Ungarn  usw.)
oder  der  Branntwein  (Ostpreußen,  Galizien,  Rußland)  das  Volksgetränk ­
  ist.  In  England  ist  das  Bier  geradezu  das  Nationalgetränk.
In  einer  seiner  Budgetreden  sagte  Gladstone:  seitdem  der  Nektar
aus  der  Mode  gekommen  ist,  ist  das  Burtonbier  das  beste  Getränk,
das  erfunden  wurde. 1 )  In  England  findet  die  Besteuerung  auf
Grund  der  Bierwürze  und  der  Menge  des  verbrauchten  Malzes  statt.
Bayern  hat  die  Malzsteuer,  Österreich  und  Ungarn  die  Steuer  nach

’)  Buxton,  Finance  and  politics,  If,  S.  280.
            
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