Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
gesichert und die Schwierigkeiten des Monopols umgangen. Es ist 
möglich, daß durch diese Maßnahme resp. deren entsprechender 
Anwendung im Frieden das Branntweinmonopol von der Tages 
ordnung verschwinden wird. Zur Sicherung der Steuereinnahme 
und im Interesse der Landwirtschaft wurde ein Gesetz gebracht, 
welches die Vereinigung der kleinen Brennereien zu zentralen 
Brennereien befördern will. 
Was die Feststellung des Steuerfußes betrifft, so kommen hier 
zwei Gesichtspunkte zur Geltung: der des Staates und der des 
Konsumenten. Der Steuerfuß soll dem fiskalischen Interesse gemäß 
so hoch sein, daß dem Staat das höchstmögliche Einkommen ge 
sichert sei, was nur dann möglich ist, wenn er nicht prohibitive 
Wirkung hat. Von ethischem Standpunkte ist es aber wünschens 
wert, daß dort, wo der Alkoholismus gefährliche Dimensionen be 
sitzt, der Staat auch mit Gefährdung seines finanziellen Interesses 
den Steuerfuß in der Weise festsetze, daß er den Konsum ein 
schränke. Der Vorteil, den der Staat hierdurch erreicht, ist größer, 
als der finanzielle Verlust, den er eventuell erleidet. Freilich darf 
nicht vergessen werden, daß die eigentlichen Maßregeln gegen den 
Alkoholismus nicht auf finanziellem Gebiete zu suchen sind. 
Die Ergebnisse der Branntweinbesteuerung in Preußen waren 
(1911/12): 
Gesamterzeugung reinen Alkohols 2919900 Hektoliter 
Reinertrag der erhobenen Verbrauchsabgabe 161,11 Mill. Mark 
Die Steuereinnahme in den übrigen Staaten zeigen folgende 
Daten: 
X 
Großbritannien 17,3 
Frankreich 25,7 
Österreich 94,0 
Ungarn 111,2 
Rußland 241,5 
Niederlande 23,7 
Schweiz 6,2 
Belgien 34,0 
Vereinigte Staaten 69,4 
Mill. 
» 
»7 
77 
77 
77 
Pfund Sterling 
Frank 
Kronen 
Rubel 
Gulden 
Frank 
Dollar 
Kopf d. Bevölkerung 
8.6 Mark 
5,3 „ 
3.2 .. 
5.3 „ 
4,0 ,. 
8,2 „ 
1.7 
4,2 .. 
4,5 ,. 
Der Alkoholverbrauch beträgt: 
Großbritannien 
2,30 
Liter 
Frankreich 
3,54 
77 
Belgien 
3,69 
>7 
Niederlande 
3.94 
77
	        
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