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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
gesichert und die Schwierigkeiten des Monopols umgangen. Es ist
möglich, daß durch diese Maßnahme resp. deren entsprechender
Anwendung im Frieden das Branntweinmonopol von der Tages
ordnung verschwinden wird. Zur Sicherung der Steuereinnahme
und im Interesse der Landwirtschaft wurde ein Gesetz gebracht,
welches die Vereinigung der kleinen Brennereien zu zentralen
Brennereien befördern will.
Was die Feststellung des Steuerfußes betrifft, so kommen hier
zwei Gesichtspunkte zur Geltung: der des Staates und der des
Konsumenten. Der Steuerfuß soll dem fiskalischen Interesse gemäß
so hoch sein, daß dem Staat das höchstmögliche Einkommen ge
sichert sei, was nur dann möglich ist, wenn er nicht prohibitive
Wirkung hat. Von ethischem Standpunkte ist es aber wünschens
wert, daß dort, wo der Alkoholismus gefährliche Dimensionen be
sitzt, der Staat auch mit Gefährdung seines finanziellen Interesses
den Steuerfuß in der Weise festsetze, daß er den Konsum ein
schränke. Der Vorteil, den der Staat hierdurch erreicht, ist größer,
als der finanzielle Verlust, den er eventuell erleidet. Freilich darf
nicht vergessen werden, daß die eigentlichen Maßregeln gegen den
Alkoholismus nicht auf finanziellem Gebiete zu suchen sind.
Die Ergebnisse der Branntweinbesteuerung in Preußen waren
(1911/12):
Gesamterzeugung reinen Alkohols 2919900 Hektoliter
Reinertrag der erhobenen Verbrauchsabgabe 161,11 Mill. Mark
Die Steuereinnahme in den übrigen Staaten zeigen folgende
Daten:
X
Großbritannien 17,3
Frankreich 25,7
Österreich 94,0
Ungarn 111,2
Rußland 241,5
Niederlande 23,7
Schweiz 6,2
Belgien 34,0
Vereinigte Staaten 69,4
Mill.
»
»7
77
77
77
Pfund Sterling
Frank
Kronen
Rubel
Gulden
Frank
Dollar
Kopf d. Bevölkerung
8.6 Mark
5,3 „
3.2 ..
5.3 „
4,0 ,.
8,2 „
1.7
4,2 ..
4,5 ,.
Der Alkoholverbrauch beträgt:
Großbritannien
2,30
Liter
Frankreich
3,54
77
Belgien
3,69
>7
Niederlande
3.94
77