F.
IV. Abschnitt.
Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke
Italien
8,66 Liter
Spanien
2,55 „
Deutschland
4,10 „
Schweden
3,89 „
Rußland
2,47 „
Österreich
3.74 „
Die Besteuerung des Spiritus hat auch vom Standpunkte der
Landwirtschaft und Viehzucht ihre hohe Bedeutung. Die Brennereien
befördern den Übergang zur intensiven Landwirtschaft, da sie solche
Produkte verarbeiten, die den Übergang zur intensiven Landwirt
schaft ermöglichen. Diese Produkte werden durch Verarbeitung zu
Spiritus im Preise erhöht und für den Versand in größere Lnt-
fernungen geeigneter. Überdies bietet die Brennerei in der Schlempe
der Viehzucht einen vorzüglichen Fütterungsstoff und befördert so
einen rationellen Kreislauf der Stoffe in der Landwirtschaft. Hier
auf muß bei der Besteuerung des Spiritus Rücksicht genommen
werden, da neben dem finanziellen Moment auch das volkswirt
schaftliche beachtet werden muß. Dieser Umstand spiegelt sic
auch in den Verfügungen, die hinsichtlich der Kontingentierung in
mehreren Staaten ins Leben gerufen wurden. In mehreren Staaten
wurde, um die durch die Überproduktion hervorgerufene Preis
senkung inne zu halten, verfügt, daß das dem Bedarf entsprechende
Kontingent nach einem mäßigeren Fuß besteuert wird; dies ver
hindert die Überschwemmung des Marktes und das Kontingent wird
nur dann überschritten werden, wenn die Preise so weit steigen,
daß in demselben auch für die höhere Steuer Deckung gefunden
wird. Eine weitere Rücksicht muß den kleineren landwirtschaft
lichen Brennereien zugewendet werden, die vom landwirtschaftlichen
Standpunkte hohe Bedeutung haben und deren Konkurrenz mit
den industriellen Betrieben schon wegen der vollkommeneren tech
nischen Einrichtung der letzteren erschwert ist, weshalb der Steuer-
fuß für dieselben mäßiger festzustellen ist, als für die industriellen
Betriebe. In einzelnen Staaten wird dieser Nachteil der landwirt
schaftlichen Brennereien durch einen progressiven Steuerfuß aus-
geghchen. In der Schweiz werden überhaupt nur kleine landwirt
schaftliche Brennereien gestattet. In England hat man im Gegenteil
die landwirtschaftlichen Brennereien unterdrückt; dort darf die
Spiritusbrennerei nur in großen Fabriken in der Nahe von Städten
betrieben werden, was natürlich die Kontrolle außerordentlich er
leichtert.
5. Der Weltkrieg hat es mit sich gebracht, daß das Gebiet