Full text : Finanzwissenschaft

F.

IV.  Abschnitt.

Die  Besteuerung  der  geistigen  und  anderen  Getränke

Italien

8,66  Liter

Spanien

2,55  „

Deutschland

4,10  „

Schweden

3,89  „

Rußland

2,47  „

Österreich

3.74  „

Die  Besteuerung  des  Spiritus  hat  auch  vom  Standpunkte  der
Landwirtschaft  und  Viehzucht  ihre  hohe  Bedeutung.  Die  Brennereien
befördern  den  Übergang  zur  intensiven  Landwirtschaft,  da  sie  solche
Produkte  verarbeiten,  die  den  Übergang  zur  intensiven  Landwirtschaft ­
  ermöglichen.  Diese  Produkte  werden  durch  Verarbeitung  zu
Spiritus  im  Preise  erhöht  und  für  den  Versand  in  größere  Lntfernungen
  geeigneter.  Überdies  bietet  die  Brennerei  in  der  Schlempe
der  Viehzucht  einen  vorzüglichen  Fütterungsstoff  und  befördert  so
einen  rationellen  Kreislauf  der  Stoffe  in  der  Landwirtschaft.  Hierauf ­
  muß  bei  der  Besteuerung  des  Spiritus  Rücksicht  genommen
werden,  da  neben  dem  finanziellen  Moment  auch  das  volkswirtschaftliche ­
  beachtet  werden  muß.  Dieser  Umstand  spiegelt  sic
auch  in  den  Verfügungen,  die  hinsichtlich  der  Kontingentierung  in
mehreren  Staaten  ins  Leben  gerufen  wurden.  In  mehreren  Staaten
wurde,  um  die  durch  die  Überproduktion  hervorgerufene  Preissenkung ­
  inne  zu  halten,  verfügt,  daß  das  dem  Bedarf  entsprechende
Kontingent  nach  einem  mäßigeren  Fuß  besteuert  wird;  dies  verhindert ­
  die  Überschwemmung  des  Marktes  und  das  Kontingent  wird
nur  dann  überschritten  werden,  wenn  die  Preise  so  weit  steigen,
daß  in  demselben  auch  für  die  höhere  Steuer  Deckung  gefunden
wird.  Eine  weitere  Rücksicht  muß  den  kleineren  landwirtschaftlichen ­
  Brennereien  zugewendet  werden,  die  vom  landwirtschaftlichen
Standpunkte  hohe  Bedeutung  haben  und  deren  Konkurrenz  mit
den  industriellen  Betrieben  schon  wegen  der  vollkommeneren  technischen ­
  Einrichtung  der  letzteren  erschwert  ist,  weshalb  der  Steuerfuß
  für  dieselben  mäßiger  festzustellen  ist,  als  für  die  industriellen
Betriebe.  In  einzelnen  Staaten  wird  dieser  Nachteil  der  landwirtschaftlichen ­
  Brennereien  durch  einen  progressiven  Steuerfuß  ausgeghchen.
  In  der  Schweiz  werden  überhaupt  nur  kleine  landwirtschaftliche ­
  Brennereien  gestattet.  In  England  hat  man  im  Gegenteil
die  landwirtschaftlichen  Brennereien  unterdrückt;  dort  darf  die
Spiritusbrennerei  nur  in  großen  Fabriken  in  der  Nahe  von  Städten
betrieben  werden,  was  natürlich  die  Kontrolle  außerordentlich  erleichtert. ­

5.  Der  Weltkrieg  hat  es  mit  sich  gebracht,  daß  das  Gebiet
            
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