F.
IV. Abschnitt.
Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke
Italien
8,66 Liter
Spanien
2,55 „
Deutschland
4,10 „
Schweden
3,89 „
Rußland
2,47 „
Österreich
3.74 „
Die Besteuerung des Spiritus hat auch vom Standpunkte der
Landwirtschaft und Viehzucht ihre hohe Bedeutung. Die Brennereien
befördern den Übergang zur intensiven Landwirtschaft, da sie solche
Produkte verarbeiten, die den Übergang zur intensiven Landwirtschaft
ermöglichen. Diese Produkte werden durch Verarbeitung zu
Spiritus im Preise erhöht und für den Versand in größere Lntfernungen
geeigneter. Überdies bietet die Brennerei in der Schlempe
der Viehzucht einen vorzüglichen Fütterungsstoff und befördert so
einen rationellen Kreislauf der Stoffe in der Landwirtschaft. Hierauf
muß bei der Besteuerung des Spiritus Rücksicht genommen
werden, da neben dem finanziellen Moment auch das volkswirtschaftliche
beachtet werden muß. Dieser Umstand spiegelt sic
auch in den Verfügungen, die hinsichtlich der Kontingentierung in
mehreren Staaten ins Leben gerufen wurden. In mehreren Staaten
wurde, um die durch die Überproduktion hervorgerufene Preissenkung
inne zu halten, verfügt, daß das dem Bedarf entsprechende
Kontingent nach einem mäßigeren Fuß besteuert wird; dies verhindert
die Überschwemmung des Marktes und das Kontingent wird
nur dann überschritten werden, wenn die Preise so weit steigen,
daß in demselben auch für die höhere Steuer Deckung gefunden
wird. Eine weitere Rücksicht muß den kleineren landwirtschaftlichen
Brennereien zugewendet werden, die vom landwirtschaftlichen
Standpunkte hohe Bedeutung haben und deren Konkurrenz mit
den industriellen Betrieben schon wegen der vollkommeneren technischen
Einrichtung der letzteren erschwert ist, weshalb der Steuerfuß
für dieselben mäßiger festzustellen ist, als für die industriellen
Betriebe. In einzelnen Staaten wird dieser Nachteil der landwirtschaftlichen
Brennereien durch einen progressiven Steuerfuß ausgeghchen.
In der Schweiz werden überhaupt nur kleine landwirtschaftliche
Brennereien gestattet. In England hat man im Gegenteil
die landwirtschaftlichen Brennereien unterdrückt; dort darf die
Spiritusbrennerei nur in großen Fabriken in der Nahe von Städten
betrieben werden, was natürlich die Kontrolle außerordentlich erleichtert.
5. Der Weltkrieg hat es mit sich gebracht, daß das Gebiet