Full text: Finanzwissenschaft

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1. Buch. Einleitende Lehren. 
die einzelnen Staaten und Perioden darbietet, ferner die Geschichte 
und Statistik. Was vorerst das positive Finanzrecht betrifft, so ist 
es selbstverständlich, daß so wie dieses von den Grundprinzipien 
der Staatswirtschaftslehre ausgehen muß, andererseits für die Staats 
wirtschaftslehre die Kenntnis der gesetzlichen Einrichtungen des 
Staatshaushaltes gemäß der bestehenden Finanzgesetzgebung ein 
unentbehrliches Material bildet. Insbesondere gilt dies von der 
vergleichenden oder internationalen Finanzgesetzgebung, welche die 
entsprechenden Einrichtungen verschiedener Staaten darstellt, die 
für das Studium der finanziellen Institutionen der Staatshaushalts- 
lehre reichen Stoff bieten. Den Nutzen der ausgiebigen Verwertung 
des internationalen vergleichenden Materiales zeigen namentlich die 
Werke von Stein, Wagner, Leroy-Beaulieu, welche mit Hilfe des 
vergleichenden Finanzrechtes auf vielen Punkten neues Licht ver 
breiteten. , . 
3. Die Geschichte der Staatswissenschaft hat einerseits als leil 
der Geschichte des Staates, andererseits als die Darlegung des Ent 
wicklungsganges der Staatswirtschaft von seiten der finanziellen 
Schriftsteller große Beachtung gefunden. Namentlich die franzö 
sische und deutsche Wissenschaft bieten diesbezüglich bedeutende 
Leistungen. Die wichtigsten Arbeiten auf diesem Gebiete schufen für 
das Altertum Boeckh, B-odbertus, Macquart, Dureau de la Malle, für 
die Geschichte der neueren Staaten Europas Hüllmann, Clamageran, 
Dowell, Vocke und andere. Die historische Schule hat sich hier 
hervorragende Verdienste erworben und auch hier müssen wir 
Roscher hervorheben, der zur Beleuchtung der finanziellen Fragen 
ein reiches instruktives Material gesammelt hat. Aber auch auf 
diesem Gebiete wie auf anderen beschränkt er sich auf die Samm 
lung der lehrreichen historischen Daten, ohne dieselben zur Ab 
leitung allgemeiner Prinzipien zu verwenden, und so ist es auch auf 
diesem Gebiete ganz besonders Lorenz Stein, der die Fackel der 
Geschichtsphilosophie als Leuchte benützte. Wenn Stein vielleicht 
bei einem oder anderem Faktum Irrtümer unterlaufen sind, die 
man ihm reichlich vorwirft, so kann ihm doch das unvergängliche 
Verdienst nicht abgesprochen werden, daß er es verstanden hat, die 
historischen Erscheinungen und deren Buntheit auf allgemeine Kate 
gorien zurückzuführen, aus dem Chaos der Daten historische Ord 
nungen und Entwicklungstendenzen festzustellen. Wenn er nichts 
anderes geschrieben hätte, als jene Zeilen über die Grundlinien der 
europäischen Finanzgeschichte, in welchen schon vor vielen Jahr 
zehnten der heute als Gemeinplatz betrachtete Gedanke ausge 
sprochen wird, daß die Entwicklung der Finanzen in jedem Zeit-
	        
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