Full text : Finanzwissenschaft

Zweites  Buch.
Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staats
haushaltes  und  das  Budget.

I.  Abschnitt.
Das  Budget.
Sobald  der  Staatshaushalt  die  Grenzen  auch  eines  großen  Privathaushaltes ­
  überschreitet,  und  schon  wegen  seines  öffentlichen  Charakters ­
  wird  es  zur  Notwendigkeit,  einen  vorläufigen  Plan  des
Staatshaushaltes  aufzustellen.  Es  ist  höchst  lehrreich,  daß  schon
Aristoteles  auf  die  Wichtigkeit  der  Staatsvoranschläge  hinweist,
obwohl  die  Aufstellung  solcher  für  Griechenland  nicht  nachgewiesen
werden  kann 1 ).  Aristoteles  sagt:  Wer  über  die  Finanzen  beraten
will  muß  die  Einkünfte  des  Staates  kennen,  welche  sie  sind,  und
wie’groß,  damit,  wenn  ein  Zweig  derselben  fehlt,  er  hinzugefügt,
wenn  er  zu  gering  ist,  vermehrt  werde;  außerdem  aber  alle  Ausgaben ­
  des  Staates,  damit,  wenn  eine  überflüssig  ist,  sie  aufgehoben,
wenn  zu  groß,  vermindert  werde,  denn  nicht  allein  das  Vorhandene
mehrend  macht  reich,  sondern  die  Ausgaben  vermindernd  Mit  der
Entfaltung  der  finanziellen  Seite  des  Staatslebens  ist  ohne  einen
Staatshaushaltsplan  die  Ordnung,  Planmäßigkeit  Voraussicht  der
Gestaltung  des  Staatshaushaltes  nicht  zu  erreichen  Dieser  Plan
weist  im  Anfang  gewiß  große  Unvollkommenheiten,  Systemlosigkeit
auf,  vielleicht  schleichen  sich  sogar  Rechenfehler  ein,  all  das  verschwindet ­
  aber  mit  der  Zeit  und  es  entwickelt  sich  ein  vollständiges
Svstem  mit  Bezug  auf  die  Darstellung  des  Staatshaushaltes.  Namentlich ­
  mit  der  Entwicklung  der  Geldwirtschaft  wird  die  vorläufige
Aufstellung  des  Staatshaushaltsplanes  notwendig  und  auch  möglich;
i)  Boeckh,  Staatshaushalt  der  Athener.  3.  Ausl.  Berlin  1886.  8.  253.
            
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